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   LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08   

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https://dejure.org/2009,30616
LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08 (https://dejure.org/2009,30616)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.2009 - 7 Sa 62/08 (https://dejure.org/2009,30616)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 7 Sa 62/08 (https://dejure.org/2009,30616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anzuwendendes Tarifrecht für Rückkehrer des Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archivs

  • bibliotheksurteile.de

    Tarifliche Einordnung nach Auflösung des HWWA | Arbeitsrecht, Zentralbibliothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anzuwendenden Tarifrecht für Rückkehrer des Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archivs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Hamburg, 11.04.2008 - 22 Ca 432/07
    Auszug aus LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. April 2009 - 22 Ca 432/07 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Mit Urteil vom 11. April 2008 - 22 Ca 432/07 - hat das Arbeitsgericht Hamburg der Klage stattgegeben.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11.04.2008 - 22 Ca 432/07 - die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. April 2008 - 22 Ca 432/07 - ist gemäß § 64 Abs. 1 und 2 b ArbGG statthaft.

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift jedoch nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG vom 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 81, zu B II 2 c der Gründe; vom 26. April - 1 AZR 76/04 - EzA § 87 BetrVG 2001 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6).
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 144/01

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 21. März 2002 - 6 AZR 144/01 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 88, zu B II 2 a der Gründe; vom 29. September 2004 - 5 AZR 43/04 - EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 4 zu I der Gründe m. w. N.).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 21. März 2002 - 6 AZR 144/01 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 88, zu B II 2 a der Gründe; vom 29. September 2004 - 5 AZR 43/04 - EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 4 zu I der Gründe m. w. N.).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift jedoch nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG vom 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 81, zu B II 2 c der Gründe; vom 26. April - 1 AZR 76/04 - EzA § 87 BetrVG 2001 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08
    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn also bei einer am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich anzusehen ist (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58).
  • LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00

    Betriebsübergang, Beschäftigungsantrag, Passivlegitimation des

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08
    Ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist dann gegeben, wenn einem Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das auf die Feststellungsklage hin ergehende Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. LAG Düsseldorf, Urt. vom 12. März 2001 - 5 Sa 230/00; LAG Hamm, Urt. vom 2. Dezember 1999 - 4 Sa 1153/99).
  • LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99

    Arbeitsverhältnis - Kündigung durch Betriebsveräußerer - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08
    Ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist dann gegeben, wenn einem Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das auf die Feststellungsklage hin ergehende Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. LAG Düsseldorf, Urt. vom 12. März 2001 - 5 Sa 230/00; LAG Hamm, Urt. vom 2. Dezember 1999 - 4 Sa 1153/99).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 596/09

    Tarifanwendung und Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. Juli 2009 - 7 Sa 62/08 - aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. April 2008 - 22 Ca 432/07 - zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12

    Auslegung einer Gesamtzusage - Schließung einer Betriebskrankenkasse -

    Die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet sich, ehemalige Arbeitnehmer dann wieder zu beschäftigen, wenn nach erstmaliger Ausgliederung auf eine Anstalt (BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 138/10 - juris Rdnr. 3), ein Unternehmen (BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 286/08 - juris Rdnr. 2) oder eine Stiftung (LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08 - juris Rdnr. 5) eine weitere Überführung "in eine andere Trägerschaft ohne Mehrheitsbeteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg" stattfindet.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 180/12

    Auslegung einer Gesamtzusage - Schließung einer Betriebskrankenkasse -

    - 5 AZR 138/10 - juris Rdnr. 3), ein Unternehmen (BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 286/08 - juris Rdnr. 2) oder eine Stiftung (LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08 - juris Rdnr. 5) eine weitere Überführung "in eine andere Trägerschaft ohne Mehrheitsbeteiligung der Freien und Hansestadt H." stattfindet.
  • LAG Hamburg, 12.01.2010 - 2 Sa 139/09

    Krankengeldzuschuss nach Ausübung eines gesetzlichen Rückkehrrechts und

    Denn gemäß § 1 Abs. 1 TVÜ-L gilt dieser Tarifvertrag nur für solche Beschäftigte, die am 1. November 2006 unter den Geltungsbereich des TV-L gefallen sind (s. dazu auch LAG Hamburg vom 30.07.2009, 7 Sa 62/08).
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