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   LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16   

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https://dejure.org/2016,75434
LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,75434)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,75434)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2016 - 6 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,75434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • rechtsportal.de

    KSchG § 23 Abs. 1
    Voraussetzungen der Eröffnung des betrieblichen Geltungsbereichs des KSchG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
    Der Bestand eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Kündigung ist Voraussetzung für einen Erfolg im Kündigungsschutzprozess (BAG 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - juris Rn. 20).

    Hierzu bedarf es vielmehr einer Änderung der Arbeitsverträge und damit einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern (BAG 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - juris Rn. 25).

    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, sodass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - juris Rn. 27).

    Eine enge unternehmerische Zusammenarbeit zwischen mehreren Unternehmen eines Konzerns erfüllt die Voraussetzungen eines gemeinsamen Betriebes nicht (BAG 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - juris Rn 28).

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
    Insbesondere rechtfertigt ihr Sachvortrag nicht die Würdigung, es finde ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz in einem für den gewöhnlichen Betriebsablauf charakteristischen Umfang statt (vgl. hierzu BAG 18.01.2012 - 7 ABR 72/10 - juris Rn. 36).
  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78

    Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
    Schließlich gibt es vorliegend auch keine Grundlage für die Annahme, die Beklagten zu 2) und/oder zu 3) wären als weitere Arbeitgeberinnen zu dem mit der Beklagten zu 1) schon bestehenden Arbeitsverhältnis hinzugetreten mit der Folge, dass ein einheitliches Arbeitsverhältnis mit mehreren Arbeitgebern zustande gekommen wäre (hierzu BAG 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 - juris).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
    Es müssen dann aber an die Darlegung der übrigen für eine unternehmensübergreifende Leitungsstruktur zur Durchführung der arbeitstechnischen Zwecke sprechenden Umstände erhöhte Anforderungen gestellt werden (BAG 18.01.1990 - 2 AZR 355/89 - juris, Rn. 31).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07

    Kleinbetriebsklausel - Ausländischer Betriebsteil

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
    Die in dem gemeinsamen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer der Unternehmen sind zusammenzurechnen, um zu ermitteln, ob der Schwellenwert des § 23 Abs. 1 KSchG überschritten ist (vgl. BAG 26.03.2009 - 2 AZR 883/07 - juris Rn. 22).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16
    Eine Berufungsbegründung muss gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (BAG 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 - NZA 2015, 1408 ).
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