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   LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89   

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https://dejure.org/1990,1375
LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89 (https://dejure.org/1990,1375)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89 (https://dejure.org/1990,1375)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. März 1990 - 17 Sa 1326/89 (https://dejure.org/1990,1375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 53 Abs. 2, § 54 Abs. 1, Abs. 2; BGB § 626

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 626 BGB; § 54 BAT
    Außerordentliche Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfüllung der ehelichen Pflichten; Kündigung; Versorgungsausgleich; Vermögenslosigkeit; Unterhaltszahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1422
  • DB 1990, 1671
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (59)

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89
    Denn nicht ein angeblicher Vertrauensverlust ist "die für die Kündigung maßgebende Tatsache", sondern die tatsächlichen Vorfälle, die derartige Vorwürfe rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 17.08.1972 - 2 AZR 359/71 -, AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    e) Schließlich ist dann, wenn der Arbeitnehmer tariflich unkündbar ist, bei der Prüfung, ob ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt, ein besonders strenger Maßstab anzulegen (BAG, Urteil vom 03.11.1955 - 2 AZR 39/54 -, AP Nr. 4 zu § 626 BGB ).

    Diese Anforderung ist im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 03.11.1955 - 2 AZR 39/54 -, aaO., zu einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung aufgestellt worden.

  • BAG, 28.08.1958 - 3 AZR 601/57

    Öffentlicher Dienst - Verurteilung eines Arbeiters - Gefängnisstrafe -

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89
    So hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 28.08.1958 - 3 AZR 601/57 -, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung die Auffassung vertreten, daß auch an das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes "strenge Anforderungen" zu stellen seien.

    Damit hat das Bundesarbeitsgericht seine Grundaussage im Urteil vom 28.08.1958 - 3 AZR 601/57 -, aaO., jedoch nicht aufgeben wollen, wie die nachfolgende Entscheidung vom 09.02.1977 - 5 AZR 2/76 -, AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht zeigt, wo erneut ausgeführt ist, daß nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT sich ein Angestellter so zu verhalten habe, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet werde.

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89
    Denn Sinn und Zweck sowohl des Anhörungsverfahrens nach § 74 LPVG NW als auch des Mitbestimmungsverfahrens nach § 66 LPVG NW ist, dem Personalrat wie dem Betriebsrat nach § 102 BetrVG Gelegenheit zu geben, ohne eigene zusätzliche Ermittlungen anstellen zu müssen, seine Überlegungen zur Kündigungsabsicht aus der Sicht der Arbeitnehmerseite dem Arbeitgeber zur Kenntnis zu bringen, damit dieser bei seiner Entscheidung die Stellungnahme des Betriebsrats, insbesondere dessen Bedenken oder dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung, berücksichtigen kann (BAG, Urteil vom 04.08.1975 - 2 AZR 266/74 -, BAG 27, 209, 213 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972 zu II 3 a der Gründe; BAG, Urteil vom 13.07.1978 - 2 AZR 717/76 -, BAG 30, 386, 391 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972 zu III 2 a der Grunde; Dietz/Richardi, BetrVG , 6. Aufl., Bd. 2, § 102 Rdn. 50 ff.; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG , 14. Aufl., § 102 Rdn. 14 ff.; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG , 2. Aufl., § 102 Rdn. 26 ff.; Stege/Weinspach, BetrVG , 5. Aufl., § 102 Rdn. 44 ff.).

    Eine nur pauschale, schlagwort- oder stichwortartige Bezeichnung des Kündigungsgrundes genügt in der Regel ebensowenig, wie die Mitteilung eines Werturteils ohne Angaben der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen (BAG, Urteil vom 13.07.1978 - 2 AZR 717/76 -, aaO.; BAG, Urteil vom 13.07.1978 - 2 AZR 798/77 -, BAG, 31, 1, 4 = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 28.09.1978 - 2 AZR 2/77 -, BAG 31, 83, 89 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972; zum Personalvertretungsrecht: BAG, Urteil vom 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78 -, AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW; BAG, Urteil vom 04.03.1981 - 7 AZR 104/79 -, AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg; zur Änderungskündigung: BAG, Urteil vom 10.03.1982 - 4 AZR 158/79 -, BAG 38, 106 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969).

  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches

    Die Auslegung kann sich nicht der Wirklichkeit verschließen, die von einer in bezug auf das geschlechtliche Zusammenleben der Menschen weitgehend liberalisierten Anschauung bestimmt ist"; LAG Hamm 1.3.1990 - 17 Sa 1326/89 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28 [Leitsatz 1.]: "Mit dem geltenden deutschen Recht ist es unvereinbar, einen Ehegatten zur Erfüllung seiner ehelichen Pflichten durch unmittelbaren oder mittelbaren Zwang anzuhalten.

    Die Auslegung kann sich nicht der Wirklichkeit verschließen, die von einer in bezug auf das geschlechtliche Zusammenleben der Menschen weitgehend liberalisierten Anschauung bestimmt ist"; LAG Hamm 1.3.1990 - 17 Sa 1326/89 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28 [Leitsatz 1.]: "Mit dem geltenden deutschen Recht ist es unvereinbar, einen Ehegatten zur Erfüllung seiner ehelichen Pflichten durch unmittelbaren oder mittelbaren Zwang anzuhalten.

    Die Auslegung kann sich nicht der Wirklichkeit verschließen, die von einer in bezug auf das geschlechtliche Zusammenleben der Menschen weitgehend liberalisierten Anschauung bestimmt ist"; LAG Hamm 1.3.1990 - 17 Sa 1326/89 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28 [Leitsatz 1.]: "Mit dem geltenden deutschen Recht ist es unvereinbar, einen Ehegatten zur Erfüllung seiner ehelichen Pflichten durch unmittelbaren oder mittelbaren Zwang anzuhalten.

  • LAG Hamm, 27.06.1996 - 17 Sa 2288/95

    Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung

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