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   LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11   

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LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11 (https://dejure.org/2012,32740)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2012 - 18 Sa 683/11 (https://dejure.org/2012,32740)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 (https://dejure.org/2012,32740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entscheidung nach Lage der Akten, Zurückverweisung, Mobbing, Straining, Ausschlussfrist

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 251a, 538 ZPO, §§ 54, 68 ArbGG, § 33 TV-Ärzte-KF, § 36 BAT-KF
    Entscheidung nach Lage der Akten, Zurückverweisung, Mobbing, Straining, Ausschlussfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückverweisung des Rechtsstreits bei unzulässiger Entscheidung nach Aktenlage; Geltung der tariflichen Ausschlussfrist auch für Ansprüche nach § 15 AGG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückverweisung des Rechtsstreits bei unzulässiger Entscheidung nach Aktenlage; Geltung der tarifliche n Ausschlussfrist auch für Ansprüche nach § 15 AGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (46)

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
    Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einer kirchlichen Einrichtung schließt, hat davon auszugehen, dass sein Arbeitgeber das spezifisch kirchliche Vertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses machen will, zumal er kirchenrechtlich dazu verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07, juris,; BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10, juris; BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, juris; BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, juris).

    (2) Aber auch dann, wenn man mit dem 6. Senat des Bundesarbeitsgerichtsannimmt, eine dynamische Verweisungsklausel stelle als Abänderungsvorbehalt eine von Rechtsvorschriften abweichende Regelung gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB dar (BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, juris), liegt eine unangemessene Benachteiligung nicht vor.

    Bei der Angemessenheitskontrolle ist nicht auf die durch den Arbeitgeber tatsächlich erfolgten Änderungen abzustellen, sondern auf die Möglichkeiten, die ihm eine Klausel einräumt (BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07).

    Eine Verweisungsklausel in einem Arbeitsvertrag mit einem kirchlichen Anstellungsträger, die nicht ausschließlich Bezug nimmt auf die auf dem Dritten Weg von einer paritätisch mit weisungsunabhängigen Mitgliedern besetzten arbeitsrechtlichen Kommission beschlossenen Regelungen, sondern darüber hinaus auch einseitig von der Dienstgeberseite vorgegebene Regelungen erfasst und damit inhaltlich ein Vertragsänderungsrecht der Dienstgeberseite darstellt, begegnet rechtlichen Bedenken (BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07; BAG, Urteil vom 11.02.2009 - 10 AZR 222/08, juris).

    Nur so kann die notwendige Anpassung der Arbeitsbedingungen an veränderte Umstände auch ohne Änderungskündigung erreicht werden (BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, juris; BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, juris).

    Es ist auch anerkannt, dass kirchliche Arbeitsvertragsregelungen lediglich einer Rechtskontrolle - und nicht, wie einzelvertragliche Abreden, einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB - zu unterziehen sind (BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 6 AZR 677/10, juris; BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, juris).

    Dies gilt unabhängig davon, ob man die Bestimmungen eines arbeitsvertraglich in Bezug genommenen kirchlichen Regelungswerkes - hier: die Bestimmungen des TV-Ärzte-KF - einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unterziehen will (so BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, juris) oder ob man der Auffassung folgt, das Regelungswerk unterliege einer Billigkeitskontrolle nach § 319 Abs. 1 BGB (so BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 4 AZR 880/07, juris, m. w. N.).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
    Zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis zählen wegen des einheitlichen Lebensvorgangs nicht nur vertragliche Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche, sondern auch solche aus unerlaubter Handlung (BAG, Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, juris).

    Anderenfalls würden Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts aufgrund von Mobbing-Handlungen ohne nachvollziehbaren Grund gegenüber Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung der Gesundheit oder des Eigentums privilegiert (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, juris).

    Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, juris, m. w. N.): Die Parteien können im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit in Arbeitsverträgen Verfallklauseln für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis vereinbaren, wobei es keinen Unterschied macht, ob sie eine solche Klausel ausformulieren oder auf eine in einem anderen Regelungswerk enthaltene Klausel Bezug nehmen.

    a) Die Ausschlussfrist für (vertragliche oder deliktische) Ansprüche wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung oder einer Gesundheitsverletzung beginnt in den so genannten Mobbing-Fällen regelmäßig mit Abschluss der zeitlich letzten vorgetragenen "Mobbing-Handlung" (vgl. dazu BAG, Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, juris).

    Nur dann, wenn ein noch nicht abgeschlossener, länger währender Zustand vorliegt, beginnt die Ausschlussfrist nicht vor dessen Beendigung zu laufen (ähnlich für Mobbinghandlungen: BAG, Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, juris).

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07

    Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
    Bei einer arbeitsvertraglich in Bezug genommenen tariflichen Ausschlussfrist ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass die Parteien des Arbeitsvertrages durch die vertragliche Einbeziehung eines Tarifvertrages diesen im tariflichen Verständnis auf ihr Arbeitsverhältnis anwenden wollten (BAG, Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, juris).

    Einzelvertragliche Vereinbarungen über Ausschlussfristen können gemäß § 202 Abs. 1 BGB unwirksam sein (BAG, Urteil vom 30.08.2010 - 8 AZR 886/07, juris, m. w. N.).

    Mobbing ist kein Rechtsbegriff und erst recht keine Anspruchsgrundlage (BAG, Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 886/07, juris, m. w. N.).

    Nach den im Kern übereinstimmenden Definitionen hat die rechtliche Würdigung eines von der klagenden Partei als Mobbing bezeichneten Sachverhaltes daraufhin zu erfolgen, ob arbeitsrechtliche Pflichten oder ein Recht bzw. Rechtsgut iSd. §§ 823 ff. BGB verletzt wurden (dazu und zum Folgenden BAG, Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 886/07, juris, m. w. N. aus Rechtsprechung und Schrifttum).

    Nach der Auffassung des BAG (Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 886/07, juris), der die Berufungskammer folgt, ist dabei Folgendes zu berücksichtigen: Im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, derartige rechtliche Tatbestände zu erfüllen und es daher gilt sog. folgenloses oder sozial- und rechtsadäquates Verhalten) auf Grund einer objektiven Betrachtungsweise, d. h. ohne Rücksicht auf das subjektive Empfinden des betroffenen Arbeitnehmers, von der rechtlichen Bewertung auszunehmen.

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 880/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
    Vor diesem Hintergrund sind Bezugnahmeklauseln auf die Bestimmungen des kirchlichen Arbeitsrechts grundsätzlich dahin auszulegen, dass sie dem kirchlichen Arbeitsrecht im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis umfassend Geltung verschaffen (BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07, juris; BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 4 AZR 880/07, juris, BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, juris).

    Durch eine solche Formulierung wird regelmäßig der Wille deutlich, eine dynamische Verweisung vornehmen zu wollen (BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 4 AZR 880/07, juris, m. w. N.).

    Diese kann zwar den bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen nicht mehr beeinflussen, sie kann aber Anhaltspunkte für den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden Willen der Parteien enthalten und somit für die Auslegung von Bedeutung sein (BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 4 AZR 880/07, juris, m. w. N.).

    (1) Dieses Ergebnis liegt auf der Hand, wenn man mit dem 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts davon ausgeht, dass die Bezugnahmeklausel sich auf die dynamische Verweisung beschränkt, nicht von Rechtsvorschriften abweicht und damit keinen kontrollfähigen Inhalt aufweist (BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07, juris; BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 4 AZR 880/07, juris).

    Dies gilt unabhängig davon, ob man die Bestimmungen eines arbeitsvertraglich in Bezug genommenen kirchlichen Regelungswerkes - hier: die Bestimmungen des TV-Ärzte-KF - einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unterziehen will (so BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, juris) oder ob man der Auffassung folgt, das Regelungswerk unterliege einer Billigkeitskontrolle nach § 319 Abs. 1 BGB (so BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 4 AZR 880/07, juris, m. w. N.).

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
    Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einer kirchlichen Einrichtung schließt, hat davon auszugehen, dass sein Arbeitgeber das spezifisch kirchliche Vertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses machen will, zumal er kirchenrechtlich dazu verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07, juris,; BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10, juris; BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, juris; BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, juris).

    (1) Verweist eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Vorschriften eines anderen Regelwerks, führt dies für sich genommen nicht zur Intransparenz (BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10; BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, juris).

    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster allgemeiner Geschäftsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB (BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 159/07; BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10, juris).

    Dass eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel nicht statisch auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen Bezug nimmt, sondern eine dynamische Verweisung auf die Regelungen in der jeweils gültigen Fassung enthält, begegnet unter dem Gesichtspunkt der Transparenz keinen durchgreifenden Bedenken (BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10, juris).

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11

    Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
    Vor diesem Hintergrund sind Bezugnahmeklauseln auf die Bestimmungen des kirchlichen Arbeitsrechts grundsätzlich dahin auszulegen, dass sie dem kirchlichen Arbeitsrecht im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis umfassend Geltung verschaffen (BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07, juris; BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 4 AZR 880/07, juris, BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, juris).

    Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einer kirchlichen Einrichtung schließt, hat davon auszugehen, dass sein Arbeitgeber das spezifisch kirchliche Vertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses machen will, zumal er kirchenrechtlich dazu verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07, juris,; BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10, juris; BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, juris; BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, juris).

    Nur so kann die notwendige Anpassung der Arbeitsbedingungen an veränderte Umstände auch ohne Änderungskündigung erreicht werden (BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, juris; BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, juris).

    Denn im Falle der Unwirksamkeit der Verweisungsklausel müsste eine ergänzende Vertragsauslegung folgen (dazu jüngst BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, juris).

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
    Vor diesem Hintergrund sind Bezugnahmeklauseln auf die Bestimmungen des kirchlichen Arbeitsrechts grundsätzlich dahin auszulegen, dass sie dem kirchlichen Arbeitsrecht im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis umfassend Geltung verschaffen (BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07, juris; BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 4 AZR 880/07, juris, BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, juris).

    Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einer kirchlichen Einrichtung schließt, hat davon auszugehen, dass sein Arbeitgeber das spezifisch kirchliche Vertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses machen will, zumal er kirchenrechtlich dazu verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07, juris,; BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10, juris; BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, juris; BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, juris).

    (1) Dieses Ergebnis liegt auf der Hand, wenn man mit dem 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts davon ausgeht, dass die Bezugnahmeklausel sich auf die dynamische Verweisung beschränkt, nicht von Rechtsvorschriften abweicht und damit keinen kontrollfähigen Inhalt aufweist (BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07, juris; BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 4 AZR 880/07, juris).

  • LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht eine

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
    Die Ausschlussfrist nach § 33 Abs. 1 Satz 1 TV-Ärzte-KF erfasst auch die hier streitgegenständlichen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Ansprüche aus § 15 Abs. 1 und 2 AGG (so im Ergebnis auch LAG Köln, Beschluss vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10, juris, für die gleich lautende Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD-AT).

    c) Die vorstehenden Erwägungen gelten gleichermaßen für Ansprüche aus § 15 Abs. 1 und 2 AGG (so im Ergebnis auch LAG Köln, Beschluss vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10, juris).

    Auch diese Ansprüche werden fällig, sobald der Anspruchsteller Kenntnis von der Benachteiligung bzw. der Mobbing-Handlung und von der eingetretenen Schadensfolge hat (BAG, Urteil vom 24.09.2009 - 8 AZR 705/08, juris; LAG Köln, Beschluss vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10, juris).

  • LAG Hamm, 20.07.2011 - 2 Sa 422/11

    Entscheidung nach Aktenlage im ersten Kammertermin unzulässig; Gütetermin keine

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
    Die Erörterung der Sach- und Rechtslage im Gütetermin stellt keine mündliche Verhandlung im Sinne des § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO dar (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 20.07.2011 - 2 Sa 422/11; LAG Hamm, Urteil vom 04.03.2011 - 18 Sa 907/10).

    Die Berufungskammer hält daran fest, dass die Erörterung der Sach- und Rechtslage im Gütetermin keine mündliche Verhandlung im Sinne des § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO darstellt, sodass ein Urteil nach Aktenlage nicht ergehen darf (LAG Hamm, Urteil vom 04.03.2011 - 18 Sa 907/10, juris; so auch LAG Hamm, Urteil vom 20.07.2011 - 2 Sa 422/11, juris; LAG Hessen, Urteil vom 05.11.2010 - 3 Sa 602/10, juris; LAG Bremen, Urteil vom 25.06.2004 - 2 Sa 67/03, juris; Creutzfeld.

    Eine Zurückverweisung kommt jedenfalls nur in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 6 ZPO in Betracht (LAG Hamm, Urteil vom 04.03.2011 - 18 Sa 907/10, juris; LAG Hamm, Urteil vom 20.07.2011 - 2 Sa 422/11, juris).

  • LAG Hamm, 04.03.2011 - 18 Sa 907/10

    Zurückverweisung des Kündigungsrechtsstreits bei unzulässigem Urteil nach

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
    Die Erörterung der Sach- und Rechtslage im Gütetermin stellt keine mündliche Verhandlung im Sinne des § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO dar (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 20.07.2011 - 2 Sa 422/11; LAG Hamm, Urteil vom 04.03.2011 - 18 Sa 907/10).

    Die Berufungskammer hält daran fest, dass die Erörterung der Sach- und Rechtslage im Gütetermin keine mündliche Verhandlung im Sinne des § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO darstellt, sodass ein Urteil nach Aktenlage nicht ergehen darf (LAG Hamm, Urteil vom 04.03.2011 - 18 Sa 907/10, juris; so auch LAG Hamm, Urteil vom 20.07.2011 - 2 Sa 422/11, juris; LAG Hessen, Urteil vom 05.11.2010 - 3 Sa 602/10, juris; LAG Bremen, Urteil vom 25.06.2004 - 2 Sa 67/03, juris; Creutzfeld.

    Eine Zurückverweisung kommt jedenfalls nur in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 6 ZPO in Betracht (LAG Hamm, Urteil vom 04.03.2011 - 18 Sa 907/10, juris; LAG Hamm, Urteil vom 20.07.2011 - 2 Sa 422/11, juris).

  • ArbG Herne, 29.03.2011 - 3 Ca 3804/09

    Entscheidung nach Lage der Akten; Ausschlussfrist; Verletzung des

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 573/10

    Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen

  • LAG Bremen, 25.06.2003 - 2 Sa 67/03

    Voraussetzungen für eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht

  • LAG Hessen, 05.11.2010 - 3 Sa 602/10

    Auszahlung einer Abfindung - Entscheidung nach Aktenlage - Ersatz eines

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 389/83

    Schadenersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94

    Eingruppierung einer Chefarztsekretärin

  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

    Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03

    Heimzulage nach den AVR Caritas - Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07

    Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 635/07

    Ortszuschlag - Konkurrenzklausel - Auswirkungen des Inkrafttretens des TVöD

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07

    Befristung - Tariföffnungsklausel - Kirche

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

  • BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08

    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das

  • LAG Bremen, 17.10.2002 - 3 Sa 78/02

    Mobbing; Schmerzensgeld wegen Mobbings; Darlegungs- und Beweislast des

  • LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09

    Altersdiskriminierung - Schadensersatz - Geltendmachungsfrist -

  • LAG Hamm, 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/01

    Mobbing, Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber und gegen Kollegen,

  • LAG Hamm, 23.03.2006 - 8 Sa 949/05

    Mobbing durch Vorgesetzte; unerlaubte Handlung; Persönlichkeitsrechtsverletzung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01

    Mobbing und Schmerzensgeld

  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

  • LAG Berlin, 03.02.1997 - 9 Sa 133/96

    Arbeitsgericht; Kammertermin; Urteil nach Aktenlage; Güteverhandlung; Gütetermin

  • LAG Hessen, 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99

    Entscheidung nach Aktenlage nach vorhergehender Güteverhandlung;

  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2021 - 17 Sa 66/20

    Urteil nach Aktenlage - fehlender Sachantrag - Keine Zurückverweisung an das

    In der neueren Rechtsprechung wird der Erlass eines Urteils nach Aktenlage nach zutreffender Auffassung jedoch überwiegend abgelehnt, wenn - wie im vorliegenden Fall - der mündlichen Verhandlung, in der die klägerische Partei säumig war, lediglich ein Gütetermin vorangegangen ist, in dem keine Sachanträge gestellt wurden (vgl. LAG Hessen 10. November 2015 - 15 Sa 476/15 - Rn. 32; LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 39 mwN; LAG Bremen 25. Juni 2003 - 2 Sa 67/03 - Rn. 29; LAG Köln 10. April 2018 - 4 Sa 1024/16 - Rn. 52; so auch ErfK/Koch, 21. Aufl. 2021, ArbGG § 55 Rn. 4; Düwell/Lipke/Kloppenburg, 4. Aufl. 2016, § 59 Rn. 33; BCF/Creutzfeldt ArbGG, 5. Aufl. 2008, § 55 Rn. 9; GK-ArbGG/Schütz, 125 Juni 2021, § 59 Rn. 51).

    Die Erörterung der Sach- und Rechtslage im Gütetermin ist im Falle einer Säumnis der klagenden Partei in der ersten Kammerverhandlung keine mündliche Verhandlung im Sinne des § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO, so dass ein Urteil nach Lage der Akten nicht ergehen darf (vgl. ebenso LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 39 mwN; LAG Bremen 25. Juni 2003 - 2 Sa 67/03 - Rn. 29; LAG Hessen 10. November 2015 - 15 Sa 476/15 - Rn. 32; LAG Köln 10. April 2018 - 4 Sa 1024/16 - Rn. 52).

    Diese Vorschriften tragen der Notwendigkeit Rechnung, den Gegenstand des Prozesses durch eine konkrete Antragstellung zu bestimmen; denn das Gericht ist nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist, § 308 Abs. 1 ZPO (so BAG 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - Rn. 20 zum Begriff des Verhandelns iSd. § 333 ZPO; LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 41).

    Dem kann nicht durch eine bloße streitige Erörterung der Sach- und Rechtslage Genüge getan werden; aus Gründen der prozessualen Klarheit und wegen der Notwendigkeit, die Sachentscheidungsbefugnis des Gerichts abzugrenzen, bedarf es einer konkreten, auf die Sachentscheidung des Gerichts ausgerichteten Antragstellung (so BAG 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - Rn. 20 zum Begriff des Verhandelns iSd. § 333 ZPO; LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 41; vgl. ebenso LAG Bremen 25. Juni 2003 - 2 Sa 67/03 - Rn. 29).

    § 54 Abs. 1 Satz 1 ArbGG rechtfertigt keine andere Bewertung (LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 43; im Ergebnis ebenso LAG Hessen 10. November 2015 - 15 Sa 476/15 - Rn. 32; LAG Köln 10. April 2018 - 4 Sa 1024/16 - Rn. 53).

    Die Vorschrift stellt lediglich klar, dass - in Abgrenzung zu § 137 Abs. 1 ZPO - zu Beginn des Gütetermins keine Anträge zu stellen sind, damit eine ungehinderte Erörterung der Sache mit dem Ziel einer gütlichen Einigung erfolgen kann (LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 44; LAG Köln 10. April 2018 - 4 Sa 1024/16 - Rn. 53; GMP/Germelmann/Künzl, 9. Aufl. 2017, ArbGG § 54 Rn. 37).

    Vor diesem Hintergrundordnet auch § 54 Abs. 2 Satz 1 ArbGG an, dass die Klage bis zum Stellen der Anträge - im Kammertermin - ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden kann (LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 44; LAG Köln 10. April 2018 - 4 Sa 1024/16 - Rn. 53; GMP/Germelmann/Künzl, 9. Aufl. 2017, ArbGG § 54 Rn. 37).

    § 54 Abs. 1 Satz 1 ArbGG gibt dem Arbeitsgericht nicht die Befugnis, nach vorausgegangener Güteverhandlung bei Säumnis einer Partei im Kammertermin ein Urteil nach Lage der Akten zu erlassen (LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 44; LAG Köln 10. April 2018 - 4 Sa 1024/16 - Rn. 53).

    Die Befugnis, ein Urteil nach Lage der Akten zu erlassen, richtet sich ausschließlich nach der Vorschrift des § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO, die auch für das arbeitsgerichtliche Verfahren gemäß §§ 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, 495 ZPO gilt (LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 45).

    Soweit es nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ankommt, ist für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren anerkannt, dass insoweit auf die streitige Verhandlung im Kammertermin und nicht auf die Güteverhandlung abzustellen ist (LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 47).

    Dass demgegenüber im Rahmen des § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO bereits die Güteverhandlung als mündliche Verhandlung anzusehen sein soll, lässt sich auch mit dem besonderen Beschleunigungsgebot für arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht plausibel begründen (LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 47).

    Ob das Berufungsgericht statt eigener Sachentscheidung Zurückverweisung wählt, steht bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 ZPO (Eingreifen einer der Fallgruppen, Antrag einer Partei) im Ermessen des Berufungsgerichts (st. RSpr, vgl. zB LAG Baden-Württemberg 05.03.2020 - 17 Sa 11/19 - Rn. 70; LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 50 mwN; BGH 1. Februar 2020 - II ZR 209/09 - Rn. 16; BeckOK ZPO/Wulf, 41. Ed. 1.7.2021, ZPO § 538 Rn. 6; MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 538 Rn. 76, 77; Zöller/Heßler ZPO, 33. Aufl. 2020, § 538 Rn. 6).

    Voraussetzung für die Zurückverweisung ist jedenfalls, dass die weitere Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht erforderlich ist; falls der Rechtsstreit vor dem Berufungsgericht zur Endentscheidung reif ist, muss eine Zurückverweisung ausscheiden (LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 50 mwN; vgl. Zöller/Heßler ZPO, 33. Aufl. 2020, § 538 Rn. 6).

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - aufgehoben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - 3 A 80/16

    Landes- und Kommunalbeamte erhalten Entschädigung für altersdiskriminierende

    vgl. BAG, Urteil vom 24.9.2009 - 8 AZR 705/08 -, juris, Rn. 59 f.; LAG Hamm, Urteil vom 1.6.2012 - 18 Sa 683/11 -, juris, Rn. 127; Hess. LAG, Urteil vom 7.2.2012 - 2 Sa 1411/10 -, juris, Rn. 51; Bauer/Krieger, AGG, 4. Aufl. 2015, § 15, Rn. 52; Sponer/Steinherr, TVöD Gesamtausgabe, Stand: 1.6.2015, § 15 AGG, Rn. 81.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2020 - 17 Sa 11/19

    Güteverhandlung als früherer Termin bei einer Entscheidung nach Aktenlage -

    Laut § 137 Abs. 1 ZPO wird die mündliche Verhandlung zwar dadurch eingeleitet, dass die Parteien ihre Anträge stellen (darauf stellen ab: LAG Hamm 4. März 2011 - 18 Sa 907/10 - Rn. 38 ff.; LAG Hamm 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 39 ff.; LAG Hessen 10. November 2015 - 15 Sa 476/15 - Rn. 32; LAG Köln 10. April 2018 - 4 Sa 1024/16 - Rn. 52 f.) Dagegen "beginnt" nach § 54 Abs. 1 Satz 1 ArbGG die mündliche Verhandlung mit der Güteverhandlung, während im Zivilprozess nach § 278 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Güteverhandlung der mündlichen Verhandlung "voraus" "geht".

    Das Berufungsgericht muss selbst entscheiden, wenn die Sache ohne weitere Verhandlung spruchreif ist, etwa durch Klageabweisung (Zöller/Heßler, 33. Auflage 2020, § 538 ZPO Rn. 6; siehe auch Musielak/Voit/Ball, 16. Auflage 2019, § 538 ZPO Rn. 3 f.; LAG Hessen 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - Rn. 50).

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

    BAG, Urteil vom 24. September 2009, - 8 AZR 705/08 -, NZA 2010, 387 (Rn. 59 f.); LAG Hamm, Urteil vom 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 -, juris, Rn. 127; Hess. LAG, Urteil vom 7. Februar 2012 - 2 Sa 1411/10 -, juris, Rn. 51; Bauer, AGG, 4. Aufl. 2015, § 15 Rn. 52; Sponer/Steinherr, TVöD Gesamtausgabe, 146. Update 08/15, § 15 AGG Rn. 81.
  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 1643/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

    BAG, Urteil vom 24. September 2009, - 8 AZR 705/08 -, NZA 2010, 387 (Rn. 59 f.); LAG Hamm, Urteil vom 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 -, juris, Rn. 127; Hess. LAG, Urteil vom 7. Februar 2012 - 2 Sa 1411/10 -, juris, Rn. 51; Bauer, AGG, 4. Aufl. 2015, § 15 Rn. 52; Sponer/Steinherr, TVöD Gesamtausgabe, 146. Update 08/15, § 15 AGG Rn. 81.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 8 Sa 134/17

    Benachteiligung wegen des Geschlechts - Entschädigungsanspruch - Ausschlussfrist

    Dagegen liegt ein Dauerzustand dann nicht vor, wenn die für die Belästigung maßgeblichen Vorgänge bereits abgeschlossen sind und lediglich nachwirken (vgl. BAG 24.09.2009 - 8 AZR 705/08 - , juris, Rn. 59 f.; LAG Rheinland-Pfalz 28.10.2015 - 4 Sa 12/14,- juris, Rn. 61; LAG Hamm 01.06.2012 - 18 Sa 683/11 -, juris, Rn. 127).
  • ArbG Köln, 21.02.2018 - 9 Ca 5912/17
    Insofern ist nach Ansicht der Kammer in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (Hess. LAG, Urt. v. 31. Oktober 2000 - 9 Sa 2072/99, MDR 2001, 517 mwN; ArbG Berlin, Urt. v. 21. November 2016 - 19 Ca 10449/16, juris; ArbG Köln, Urt. v. 8. März 2013 - 2 Ca 4314/12, juris; aA LAG Hamm, Urt. vom 18. Dezember 2012 - 18 Sa 683/11, juris) und Literatur (siehe Korinth, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl., Köln, 2018, § 59 ArbGG Rn. 52; Schleusener, in: Germelmann/Matthes/Prütting, 9. Aufl., München, 2017, § 55 ArbGG, Rz. 18 und § 59 ArbGG Rn. 21; Lepke, DB 1997, 1564 [1566]; Rieker, in: Natter/Gross, ArbGG, 2. Aufl., München, 2013, § 59 ArbGG Rn. 3; Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., München, 2015, § 251a ZPO, Rz. 7; Ostrowicz/Küzl/Scholz, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl., Berlin, 2015, Rn. 252; aA GK-ArbGG/Schütz, § 59 Rz. 51) eine Güteverhandlung im arbeitsgerichtlichen Verfahren ausreichend, da die mündliche Verhandlung im arbeitsgerichtlichen Verfahren gem. § 54 Abs. 1 ArbGG - anders als nach der ZPO - mit der Güteverhandlung beginnt.
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