Rechtsprechung
   LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6250
LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10 (https://dejure.org/2011,6250)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10 (https://dejure.org/2011,6250)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - 10 Sa 2223/10 (https://dejure.org/2011,6250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied; falsche Angaben zur Arbeitszeit; Verdachtskündigung; Zulässigkeit der Überwachung durch Detektei; Beweisverwertungsverbot; Persönlichkeitsrecht; ordnungsgemäße Anhörung des Arbeitnehmers; ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 KSchG, § 626 BGB, §§ 102, 103 BetrVG, Art. 2 Abs. 1, 14 GG
    Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied; falsche Angaben zur Arbeitszeit; Verdachtskündigung; Zulässigkeit der Überwachung durch Detektei; Beweisverwertungsverbot; Persönlichkeitsrecht; ordnungsgemäße Anhörung des Arbeitnehmers; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210; BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08 - NZA 2011, 571) führt der Umstand, dass eine Partei die Kenntnis der von ihr behaupteten Tatsachen auf rechtwidriger Weise erlangt hat, nicht notwendig zu einem Verbot von deren prozessualer Verwertung.

    Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den Interessen des Arbeitgebers ist somit durch eine Güterabwägung im Einzelfall zu ermitteln, ob das Persönlichkeitsrecht den Vorrang verdient (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210; BAG 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36 m.w.N.).

    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen Schaden beim Arbeitgeber geführt hat (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227 m.z.w.N.).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10
    Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG 27.01.1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7; BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40; BAG 23.04.2008 - 2 ABR 71/07 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 56 m.w.N.).

    Eine Abmahnung ist insbesondere - auch bei einer Störung im Vertrauensbereich - dann entbehrlich, wenn es um eine schwere Pflichtverletzung geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, Rn. 55; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54, Rn. 57; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 265; APS/Dörner, a.a.O., § 1 KSchG Rn. 367 f., 377 m.w.N.).

    In solchen Fällen kann eine Wiederherstellung des Vertrauens regelmäßig nicht erwartet werden (BAG 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28; BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42).

  • BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76

    Beschlußverfahren - Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Betriebsratmitglied

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10
    Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG 27.01.1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7; BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40; BAG 23.04.2008 - 2 ABR 71/07 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 56 m.w.N.).

    Die Täuschung durch falsches Betätigen oder Nichtbetätigen einer Gleitzeiteinrichtung oder die Angabe einer höheren Arbeitszeit als tatsächlich geleistet worden ist, stellt einen schweren Vertrauensmissbrauch dar, der eine Kündigung grundsätzlich rechtfertigen kann (BAG 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG 27.01.1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7; BAG 12.08.1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51; BAG 21.04.2005 - 2 AZR 255/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 4; BAG 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - AP BGB § 626 Nr. 197; KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn. 445; APS/Dörner, § 626 BGB Rn. 278; ErfK/Müller-Glöge, § 626 BGB Rn. 152 m.w.N.).

    Derartige Manipulationen bei der Zeiterfassung oder Angabe falscher Arbeitszeiten können auch die fristlose Kündigung eines langjährig beschäftigten Betriebsratsmitglieds rechtfertigen (BAG 24.04.1975 - 2 AZR 118/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 3; BAG 27.01.1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7; ErfK/Kiel, § 15 KSchG Rn. 23; KR/Etzel, § 15 KSchG Rn. 27 m.w.N.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.10.2012 - 2 Sa 1113/12

    Verhaltensbedingte Kündigung - Darlegungslast des Arbeitgebers - Mutmaßungen

    Insoweit ist es unzureichend, wenn der Arbeitnehmer Rechtfertigungsgründe nur pauschal und ohne nähere Substantiierung vorbringt; vielmehr ist er nach § 138 Abs. 2 ZPO im Rechtsstreit gehalten, die Gründe, aus denen er die Rechtfertigung für sein Verhalten herleiten will, ausführlich vorzutragen, um damit den Vorwurf vertragswidrigen Verhaltens zu bestreiten (LAG Hamm vom 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10 - Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht