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   LAG Hamm, 01.09.2004 - 18 Sa 697/04   

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https://dejure.org/2004,16680
LAG Hamm, 01.09.2004 - 18 Sa 697/04 (https://dejure.org/2004,16680)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.09.2004 - 18 Sa 697/04 (https://dejure.org/2004,16680)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. September 2004 - 18 Sa 697/04 (https://dejure.org/2004,16680)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnausfallprinzip, krankheitsbedingter Ausfall einer Zusatzschicht (Rausholschicht) in der Metallindustrie, Berechnung des Zeitfaktors

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 4 EFZG, §§ 9 Nr. 2, 16 MTV Metall
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnausfallprinzip, krankheitsbedingter Ausfall einer Zusatzschicht (Rausholschicht) in der Metallindustrie, Berechnung des Zeitfaktors

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des Lohnausfallprizips bei der Regelung des Zeitfaktors für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall im Manteltarifvertrag Metall; Zusatzschichten an Brückentagen und Werksferientagen als Mehrarbeit; Gutschrift einer aufgrund einer Erkrankung nicht geleisteten ...

  • Judicialis

    MTV Metall § 5 I. Nr. 1; ; MTV Metall § 9; ; MTV Metall § 9 Nr. 2; ; MTV Metall § 16; ; MTV Metall § 16 Nr. 1 a; ; EFZG § 4 Abs. 1

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Hamm, 01.09.2004 - 18 Sa 697/04
    Die Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto drückt nur eine andere Form des Vergütungsanspruchs aus (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00 - NZA 2002, 683; BAG, Urteil vom 13.12.2000 - 5 AZR 334/99 - NZA 2002, 390).

    a) Der Manteltarifvertrag legt der Entgeltfortzahlung hinsichtlich der Arbeitszeit (Zeitfaktor) ebenso wie § 4 Abs. 1 EFZG das Lohnausfallprinzip zugrunde (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00 - NZA 2002, 683).

    Durch die Betriebsvereinbarung Nr. 22/2002 "Werksferien 2003" vom 03.02.2003 und der Absprache hierzu vom 03.02.2003 wurde die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche lediglich über einen längeren Zeitraum ungleichmäßig verteilt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00 - NZA 2002, 683).

  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus LAG Hamm, 01.09.2004 - 18 Sa 697/04
    Die Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto drückt nur eine andere Form des Vergütungsanspruchs aus (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00 - NZA 2002, 683; BAG, Urteil vom 13.12.2000 - 5 AZR 334/99 - NZA 2002, 390).
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