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   LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15   

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LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15 (https://dejure.org/2016,9842)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15 (https://dejure.org/2016,9842)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 7 TaBV 83/15 (https://dejure.org/2016,9842)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anfechtung, Einigungsstellenspruch, Telefonie-Modell, abschließende Regelung, Auftragsdatenverarbeitung

  • IWW

    § 5 BetrVG, § ... 11 BDSG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 520 ZPO, § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 76 Abs. 5 Satz 3 BetrVG, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 100 ArbGG, §§ 111 ff. BetrVG, § 139 BGB, § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 5 ArbSchG, § 87 Abs. 2BetrVG, § 76 BetrVG, § 2 Abs. 1BetrVG, § 11 Abs. 2 BDSG, § 90 BetrVG, § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 94 Abs. 2 BetrVG, §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs betreffend die Anwendung einer Telekommunikationsanlage

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung; Einigungsstellenspruch; Telefonie-Modell; abschließende Regelung; Auftragsdatenverarbeitung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs betreffend die Anwendung einer Telekommunikationsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15
    Die Kompetenz der Einigungsstelle reicht dabei soweit wie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates (BAG, Beschluss vom 08.06.2004, 1 ABR 04/03 Rdnr. 18).

    aa) Die erkennende Beschwerdekammer geht mit der zutreffenden, gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass eine Betriebsvereinbarung und damit auch der Spruch einer Einigungsstelle im Sinne des § 87 Abs. 2BetrVG i.V.m. § 76 BetrVG alle wesentlichen Fragen der mitbestimmungsrechtlichen Materie selbst regeln muss, ihrem Regelungsauftrag also ausreichend nachkommen muss, andernfalls ein Einigungsstellenspruch mit Rechtsfehlern behaftet ist (BAG, Beschlüsse vom 08.06.2004, aaO., und vom 11.02.2014, 1 ABR 72/12; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11.01.2011, 1 ABR 104/09).

    (1) Anders als die in der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entschiedenen Fälle, in denen der Regelungsgegenstand der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit als solcher zum Teil offen blieb oder der Regelungsbefugnis des Arbeitgebers überlassen wurde (z.B. BAG, Beschluss vom 08.06.2004, aaO.), betrifft die Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG nicht die nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtige Leistungs- und Verhaltenskontrollmöglichkeit durch Einführung des Systems "Genesys" selbst, sondern beschreibt allein die den Arbeitgeber treffende Pflicht in § 11 BDSG insbesondere zur Vertragsgestaltung des Datenverarbeitungsauftrages.

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15
    aa) Die Beschwerdekammer folgt der zutreffenden und gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die grundrechtlichen Bestimmungen insbesondere wegen der zwingenden normativen Wirkungen von Betriebsvereinbarungen unbedingt von Betriebsrat und Arbeitgeber zu beachten sind (BAG, Beschluss vom 29.06.2004, 1 ABR 21/03 Rdnr. 14 m. zahlreichen N.).

    Hierbei sind die Gesamtumstände maßgeblich, insbesondere die Intensität des Eingriffs (BAG vom 29.06.2004, aaO.).

    Ausgehend zunächst vom Zweck des Monitoring handelt es sich hierbei nicht - anders als die Konstellation in der vom Betriebsrat angeführten Entscheidung des ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29.06.2004 aaO. - um einen strafrechtlichen Generalverdacht gegenüber allen Arbeitnehmern, sondern um eine Optimierung der Arbeitsabläufe im Telefonservice.

  • BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09

    Unterweisung zum Arbeitsschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15
    Da im Rahmen der Überprüfung der Rechtswirksamkeit eines Einigungsstellenspruches durch die gerichtliche Entscheidung eine feststellende Wirkung eintritt, hat derBetriebsrat den zutreffenden Antrag gerichtet auf Feststellung der Unwirksamkeit des Spruches zur Entscheidung gestellt (BAG, Beschlüsse vom 11.01.2011, 1 ABR 104/09 zu B. I.2 der Gründe, Beschluss vom 09.07.2013, 1 ABR 19/12 Rdnr. 11 und Beschluss vom 10.01.2014, 1 ABR 49/12 Rdnr. 10).

    aa) Die erkennende Beschwerdekammer geht mit der zutreffenden, gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass eine Betriebsvereinbarung und damit auch der Spruch einer Einigungsstelle im Sinne des § 87 Abs. 2BetrVG i.V.m. § 76 BetrVG alle wesentlichen Fragen der mitbestimmungsrechtlichen Materie selbst regeln muss, ihrem Regelungsauftrag also ausreichend nachkommen muss, andernfalls ein Einigungsstellenspruch mit Rechtsfehlern behaftet ist (BAG, Beschlüsse vom 08.06.2004, aaO., und vom 11.02.2014, 1 ABR 72/12; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11.01.2011, 1 ABR 104/09).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15
    Das Betriebsverfassungsgesetz nimmt dabei die verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen auf, wonach das Letztentscheidungsrecht unternehmerischer Entscheidungen beim Arbeitgeber bzw. Unternehmer verbleiben muss (grundlegend BVerfG, Urteil vom 01.03.1979, 1 BvR 532/77 und andere, Leitsatz 4 und Rdnr. 147).
  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

    Auszug aus LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15
    Unter allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen versteht man Regelungen, die die Bewertung des Verhaltens und der Leistung eines Arbeitnehmers verobjektivieren und nach einheitlichen, für die Beurteilung jeweils erheblichen Kriterien ausrichten sollen (grundlegend BAG, Beschluss vom 23.10.1984, 1 ABR 2/83).
  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15
    aa) Die erkennende Beschwerdekammer geht mit der zutreffenden, gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass eine Betriebsvereinbarung und damit auch der Spruch einer Einigungsstelle im Sinne des § 87 Abs. 2BetrVG i.V.m. § 76 BetrVG alle wesentlichen Fragen der mitbestimmungsrechtlichen Materie selbst regeln muss, ihrem Regelungsauftrag also ausreichend nachkommen muss, andernfalls ein Einigungsstellenspruch mit Rechtsfehlern behaftet ist (BAG, Beschlüsse vom 08.06.2004, aaO., und vom 11.02.2014, 1 ABR 72/12; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11.01.2011, 1 ABR 104/09).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 49/12

    Betriebsrat - allgemeine Beurteilungsgrundsätze - Überprüfbarkeit eines

    Auszug aus LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15
    Da im Rahmen der Überprüfung der Rechtswirksamkeit eines Einigungsstellenspruches durch die gerichtliche Entscheidung eine feststellende Wirkung eintritt, hat derBetriebsrat den zutreffenden Antrag gerichtet auf Feststellung der Unwirksamkeit des Spruches zur Entscheidung gestellt (BAG, Beschlüsse vom 11.01.2011, 1 ABR 104/09 zu B. I.2 der Gründe, Beschluss vom 09.07.2013, 1 ABR 19/12 Rdnr. 11 und Beschluss vom 10.01.2014, 1 ABR 49/12 Rdnr. 10).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 263/08

    Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15
    cc) Die Einigungsstelle - hat isoliert betrachtet - auch nicht durch Einführung des Monitoring im System "Genesys" in § 7 des Spruches ihr Ermessen nach § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG überschritten, weshalb die Beschwerdekammer offen lassen konnte, ob gegebenenfalls eine Teilunwirksamkeit einer einzelnen Regelung einer Betriebsvereinbarung gemäß § 139 BGB zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung führt (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2009, 6 AZR 263/08 Rdnr. 15 m.w.N.).
  • BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 567/89

    Aufenthalt während der Pausen

    Auszug aus LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15
    Grundsätzlich ist dabei davon auszugehen, dass eine technisierte Überwachung von Arbeitnehmern in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreifen kann; allerdings gehören zu solchen Vorschriften, die Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts rechtfertigen können, auch die von den Betriebsparteien im Rahmen ihrer Regelungskompetenz abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG, Urteil vom 21.08.1990, 1 AZR 567/89 und vom 19.01.1999, 1 AZR 499/98).
  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 376/10

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anspruch auf Entgelterhöhung

    Auszug aus LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15
    Auszugehen ist danach vom Wortlaut der Bestimmung; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten und praktisch brauchbaren, gesetzeskonformen Verständnis der Regelungen führt (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 376/10 und Urteil vom 27.07.2010, 1 AZR 67/09).
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98

    Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 67/09

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Altersteilzeit

  • LAG Hamm, 26.05.2008 - 10 TaBV 51/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Ordnung des

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