Rechtsprechung
   LAG Hamm, 02.04.1998 - 4 Sa 1735/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5556
LAG Hamm, 02.04.1998 - 4 Sa 1735/97 (https://dejure.org/1998,5556)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.04.1998 - 4 Sa 1735/97 (https://dejure.org/1998,5556)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. April 1998 - 4 Sa 1735/97 (https://dejure.org/1998,5556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses; Erfüllung des Zeugnisberichtigungsanspruches; Mindestinhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses; Anforderungen an die Gliederung eines Arbeitszeugnisses; Vollstreckung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zeugnis-center.de (Leitsatz)

    Zeugnisberichtigung bei unleserlicher Unterschrift des Ausstellers - Unterzeichnung bzw. Nichtunterzeichnung durch bestimmte Personen

  • zeugnis-center.de (Leitsatz)

    Zeugnisberichtigung bei unleserlicher Unterschrift des Ausstellers - Unterzeichnung bzw. Nichtunterzeichnung durch bestimmte Personen

  • zeugnis-center.de (Leitsatz)

    Zeugnisberichtigung bei unleserlicher Unterschrift des Ausstellers - Unterzeichnung bzw. Nichtunterzeichnung durch bestimmte Personen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • LAG Hamm, 28.03.2000 - 4 Sa 1588/99

    Arbeitszeugnis: Schriftform - Zwangsvollstreckung

    Wo immer das Gesetz Schriftform vorschreibt, wie insbesondere beim Zeugnis (§ 630 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 73 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 113 Abs. 1 Satz 1 GewO, § 8 Abs. 1 Satz 1 BBiG), genügen weder ein Faksimile noch eine kopierte Unterschrift (LAG Hamm v. 21.12.1993 - 4 Sa 880/93, a.a.O.; LAG Hamm v. 02.04.1998 - 4 Sa 1735/97, n.v.), so daß auch eine Zeugniserteilung per eMail oder per Telefax oder durch Übergabe einer Kopie die gesetzliche Schriftform nicht wahrt.
  • LAG Hamm, 28.03.2000 - 4 Sa 775/99

    Erfüllung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zeugnisausstellung durch

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