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   LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12   

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https://dejure.org/2013,24662
LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12 (https://dejure.org/2013,24662)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12 (https://dejure.org/2013,24662)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 14 Sa 1706/12 (https://dejure.org/2013,24662)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitszeitkonto, Ausschlussfrist, Beweislast, Bezugnahmeklausel, Darlegungslast, doppelte Schriftformklausel, Guthaben, Mehrarbeit, Überstunden, Tarifvertrag, Teilverweisung, Verwender

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitszeitkonto, Ausschlussfrist, Beweislast, Bezugnahmeklausel, Darlegungslast, doppelte Schriftformklausel, Guthaben, Mehrarbeit, Überstunden, Tarifvertrag, Teilverweisung, Verwender

  • IWW

    § 611 BGB
    § 611

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Arbeitgebers als Verwender eines Formulararbeitsvertrags an das von ihm vorgegebene Schriftformerfordernis; Grundsätze zur Konkurrenz zwischen Arbeitsvertrag und Tarifvertrag bei Bezugnahmeklausel

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Berufung auf Unwirksamkeit von Klauseln im Arbeitsvertrag durch Arbeitgeber - Darlegungslast zu Überstunden bei Arbeitszeitkonto - Konkurrenz zwischen Arbeitsvertrag und Tarifvertrag bei Bezugnahmeklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Verwendung von Formulararbeitsverträgen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (vgl. BAG, 18. April 2012, 5 AZR 248/11, NZA 2012, 998 ; 16. Mai 2012, 5 AZR 347/11, NZA 2012, 939 ).

    Für die Darlegung und den Beweis der Leistung von Überstunden gelten dieselben Grundsätze wie für die Behauptung des Arbeitnehmers, die geschuldete Normalarbeitszeit verrichtet zu haben (vgl. BAG, 16. Mai 2012, a.a.O.).

    Diese Grundsätze dürfen aber nicht schematisch angewendet werden, sondern bedürfen stets der Berücksichtigung der im jeweiligen Streitfall zu verrichtenden Tätigkeit und der konkreten betrieblichen Abläufe (vgl. BAG, 16. Mai 2012, a.a.O.,).

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12
    Eine solche doppelte Schriftformklausel kann regelmäßig nicht durch eine die Schriftform nicht wahrende Vereinbarung abbedungen werden (vgl. BAG, 20. Mai 2008, 9 AZR 382/07, NZA 2008, 1233).

    Die gegen eine solche Klausel verstoßene Abrede ist nicht nichtig (vgl. BAG, 20. Mai 2008, 9 AZR 382/07, NZA 2008, 1233).

    bb) Ob diese konstitutive Schriftformklausel, da sie in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist, gemäß § 307 Abs. 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam ist, weil sie den Vorrang der Individualabrede (§ 305 b BGB) ausschalten will (vgl. BAG, 20. Mai 2008, 9 AZR 382/07, NZA 2008, 1233; ErfK/Preis, § 310 BGB Rn. 96), kann hier offen bleiben.

  • LAG Nürnberg, 27.03.2008 - 2 Sa 394/07

    Arbeitszeitkonto - Vergütung - Fälligkeit - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12
    Demnach hatte die Beklagte für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeitkonto zu führen, bei Beendigung desselben hierüber abzurechnen (vgl. LAG Nürnberg, 27. März 2008, 2 Sa 394/07, juris) und ein etwaiges Guthaben an die Klägerin auszuzahlen.

    Ansprüche auf Berücksichtigung von Stunden auf einem Zeitguthaben sind erst mit dem Ende des Zeitraums fällig, an dem sie hätten ausgeglichen werden müssen (vgl. BAG, 5. September 2002, 9 AZR 244/01, NZA 2003, 726; LAG Nürnberg, 27. März 2008, 2 Sa 394/07, LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 54; LAG Niedersachsen, 29. April 2005, 16 Sa 1330/04, NZA-RR 2005, 589; Weyand in Ausschlussfristen im Tarifrecht, Kapitel 5, Rn. 17).

  • ArbG Herford, 24.10.2012 - 2 Ca 380/12

    Entgeltansprüche aus Arbeitszeitkonto / wegen Mehrarbeit nach beendetem

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgericht Herford vom 24. Oktober 2012 (2 Ca 380/12) abgeändert.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 24. Oktober 2012 (2 Ca 380/12) abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 18.357,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1. Mai 2012 zu zahlen.

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01

    Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12
    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Arbeitnehmer die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (vgl. BAG, 13. Februar 2002, 5 AZR 470/00, NZA 2002, 683; 13. März 2002, 5 AZR 43/01, DB 2002, 2383).

    Dementsprechend ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer die einzelnen Tage und Tageszeiten, für die er weitere Arbeitsvergütung fordert, bezeichnet (vgl. BAG, 13. März 2002, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 10.05.2011 - 14 Ta 106/11

    Ausschlussfrist, Erfolgsaussicht, Fristablauf, Fristwahrung, Geltendmachung,

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12
    Ebenso kann offen bleiben, ob entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, 17. Juli 2008, I ZR 109/05, NJW 2009, 765) § 167 ZPO vorliegend Anwendung findet, so dass der Eingang der Zahlungsklage am 29. Juni 2012 trotz der erst am 3. Juli 2012, aber noch demnächst im Sinne des § 167 ZPO erfolgten Zustellung als rechtzeitig zu gelten hat (vgl. zum Problem LAG Hamm, 10. Mai 2011, 14 Ta 106/11, juris; LAG Köln, 31. Januar 2012, 5 Sa 1560/10, juris).
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (vgl. BAG, 18. April 2012, 5 AZR 248/11, NZA 2012, 998 ; 16. Mai 2012, 5 AZR 347/11, NZA 2012, 939 ).
  • LAG Köln, 31.01.2012 - 5 Sa 1560/10

    Anforderung an die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12
    Ebenso kann offen bleiben, ob entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, 17. Juli 2008, I ZR 109/05, NJW 2009, 765) § 167 ZPO vorliegend Anwendung findet, so dass der Eingang der Zahlungsklage am 29. Juni 2012 trotz der erst am 3. Juli 2012, aber noch demnächst im Sinne des § 167 ZPO erfolgten Zustellung als rechtzeitig zu gelten hat (vgl. zum Problem LAG Hamm, 10. Mai 2011, 14 Ta 106/11, juris; LAG Köln, 31. Januar 2012, 5 Sa 1560/10, juris).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12
    Ansprüche auf Berücksichtigung von Stunden auf einem Zeitguthaben sind erst mit dem Ende des Zeitraums fällig, an dem sie hätten ausgeglichen werden müssen (vgl. BAG, 5. September 2002, 9 AZR 244/01, NZA 2003, 726; LAG Nürnberg, 27. März 2008, 2 Sa 394/07, LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 54; LAG Niedersachsen, 29. April 2005, 16 Sa 1330/04, NZA-RR 2005, 589; Weyand in Ausschlussfristen im Tarifrecht, Kapitel 5, Rn. 17).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (vgl. statt aller BAG, 18. Januar 2012, 10 AZR 612/10, NZA 2012, 561; 10 AZR 667/10, NZA 2012, 620).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 280/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Vergütungsanspruch für Arbeit auf Abruf

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05

    Sammlung Ahlers

  • LAG Niedersachsen, 29.04.2005 - 16 Sa 1330/04

    Verpflichtung zur Gutschrift von Arbeitsstunden in ein Arbeitszeitkonto;

  • BGH, 22.03.1991 - V ZR 16/90

    Beweiswürdigung im Berufungsverfahren nach teilweiser Wiederholung der

  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 483/94

    Auslegung eines Tarifvertrages; Ausschlußfrist

  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00

    Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Juli 2013 - 14 Sa 1706/12 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2018 - 2 Sa 33/18

    Anspruch auf Auszahlung eines Arbeitszeitguthabens - Urlaubsabgeltung -

    Notwendig ist allein die schlüssige Darlegung des Arbeitszeitguthabens, das auf dem Arbeitszeitkonto bestehen soll (ebenso, LAG Hamm, Urteil vom 2. Juli 2013, 14 Sa 1706/12, Rn. 54).
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