Rechtsprechung
   LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29521
LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15 (https://dejure.org/2015,29521)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2015 - 18 Sa 517/15 (https://dejure.org/2015,29521)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 18 Sa 517/15 (https://dejure.org/2015,29521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeit... VG, § 307 BGB, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 2 ArbGG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519 Abs. 4, 520 Abs. 5, 130 Nr. 6 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 253 Abs. 1 ZPO, § 167 ZPO, § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 5 Satz 1 WissZeitVG, § 5 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG, Art. 5 Abs. 3 GG, § 14 TzBfG, §§ 53, 57a ff. HRG, § 5 WissZeitVG, 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 307 Abs. 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, §§ 14 ff. TzBfG, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 310 Abs. 3 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TzBfG, §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziffer 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von § 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG; Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für die Forschungskoordination

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 14 TzBfG; §§ 1, 5 WissZeitVG
    Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von § 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10), der sich das Berufungsgericht anschließt, sind auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht anwendbar.

    Betrifft die Inhaltskontrolle einen Verbrauchervertrag, sind nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10 m. w. N.).

    Dies ergibt sich aus den im Teilzeit- und Befristungsgesetz zum Ausdruck kommenden gesetzlichen Wertungsmaßstäben (BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10 m. w. N.).

    Der Befristungsgrund bedarf auch im Fall der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB keiner ausdrücklichen Vereinbarung; bei einem gesonderten Vertrag über die Arbeitszeitaufstockung genügt es, dass der Rechtfertigungsgrund für die Befristung der Arbeitszeitaufstockung bei Vertragsschluss objektiv vorlag (BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 7 AZR 394/10).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15
    (1) § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG regelt den Begriff des "wissenschaftlichen und künstlerischen Personals" eigenständig; er bestimmt sich inhaltlich-aufgabenbezogen (BAG, Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09; LAG Hamm, Urteil vom 17.09.2014 - 5 Sa 341/14).

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG, Urteil vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03, Urteil vom 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06, Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09 m.w.N.).

    Als tätigkeitsbezogener Ausdruck deutet das Adjektiv "wissenschaftlich" auf einen - von einer reproduktiven oder repetierenden Tätigkeit abzugrenzenden - innovativen Aspekt hin (BAG, Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09).

    Mit diesen Bestimmungen wollte der Gesetzgeber den Hochschulen in § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG als Träger der Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG aus Gründen der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung und zur Sicherung der Innovation in Forschung und Lehre (BAG, Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09) die Möglichkeit einräumen, Arbeitsverhältnisse sachgrundlos mit einer Höchstbefristungsdauer zu befristen (BT-Drucks. 16/3438 S. 11), um dadurch eine regelmäßige Fluktuation des wissenschaftlichen Personals zu ermöglichen und dies von den Anforderungen der arbeitsgerichtlichen strengeren Befristungskontrolle am Maßstab des § 14 TzBfG frei zu stellen.

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13

    Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15
    Forschung bewirkt angesichts immer neuer Fragestellungen den Fortschritt der Wissenschaft (BVerfG, Urteile vom 29.05.1973 - 1 BVr 474/71, 1 BvR 325/72; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2014 - 1 Sa 8/13).

    Die vom Arbeitsgericht herangezogenen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Baden-Württemberg (Urteil vom 24.02.2014 - 1 Sa 8/13) und Hamburg (Urteil vom 31.10.2012 - 3 Sa 66/12) sind insoweit nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, da es in diesen Entscheidungen jeweils um die Beurteilung einer Lehrtätigkeit als wissenschaftlich im Sinne des WissZeitVG ging.

    (e) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der für die Wirksamkeit der Befristung nach dem WissZeitVG erforderlichen Voraussetzungen trägt der Arbeitgeber, da es sich um für ihn günstige Umstände handelt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 02.10.2014 - 11 Sa 384/14; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2014 - 1 Sa 8/13).

  • LAG Hamm, 02.10.2014 - 11 Sa 384/14

    Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters an

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15
    Die für die Organisation einer Forschungseinrichtung notwendige Verwaltungsarbeit gehört nicht dazu, auch wenn sie von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter wahrgenommen wird (vgl. für den Hochschulbereich BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 7 AZR 677/96; LAG Hamm, Urteil vom 02.10.2014 - 11 Sa 384/14).

    (e) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der für die Wirksamkeit der Befristung nach dem WissZeitVG erforderlichen Voraussetzungen trägt der Arbeitgeber, da es sich um für ihn günstige Umstände handelt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 02.10.2014 - 11 Sa 384/14; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2014 - 1 Sa 8/13).

  • BAG, 28.01.1998 - 7 AZR 677/96

    Befristung nach dem Hochschulrahmengesetz

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15
    Die für die Organisation einer Forschungseinrichtung notwendige Verwaltungsarbeit gehört nicht dazu, auch wenn sie von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter wahrgenommen wird (vgl. für den Hochschulbereich BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 7 AZR 677/96; LAG Hamm, Urteil vom 02.10.2014 - 11 Sa 384/14).

    Eine Erleichterung für Befristung von Verträgen mit Verwaltungsmitarbeitern war hingegen nicht beabsichtigt und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 7 AZR 677/96 zu §§ 53, 57a ff. HRG).

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15
    Es muss sich aber vom äußeren Erscheinungsbild her um einen Schriftzug handeln, der erkennen lässt, dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen (BAG, Urteil vom 27.03.1996 - 5 AZR 576/94, Urteil vom 25.02.2015 - 5 AZR 849/13 m. w. N.).

    Nach dem Prozessgrundsatz eines fairen Verfahrens darf ein Prozessbevollmächtigter darauf vertrauen, dass die Art der Unterzeichnung seiner Schriftsätze als ordnungsgemäß anerkannt wird, sofern dies bislang von Gerichten und im Rechtsverkehr nicht beanstandet worden wurde (BAG, Urteil vom 18.06.1997 - 4 AZR 710/95, Urteil vom 25.2.2015 - 5 AZR 849/13 m. w. N.).

  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15
    Erweist sich eine Befristungsabrede als unwirksam, so ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Weiterbeschäftigung über das vorgesehene Befristungsende hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzrechtsstreits verpflichtet (vgl. BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84; BAG, Urteil vom 26.06.1996 - 7 AZR 674/95, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12).
  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 855/06

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15
    Arbeitsverträge sind Verbraucherverträge i. S. von § 310 Abs. 3 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 08.08.2007 - 7 AZR 855/06).
  • LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12

    Wirksamkeit einer Befristung gemäß §§ 2 Abs 1 S 2, Abs 1 S 1 WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15
    Die vom Arbeitsgericht herangezogenen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Baden-Württemberg (Urteil vom 24.02.2014 - 1 Sa 8/13) und Hamburg (Urteil vom 31.10.2012 - 3 Sa 66/12) sind insoweit nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, da es in diesen Entscheidungen jeweils um die Beurteilung einer Lehrtätigkeit als wissenschaftlich im Sinne des WissZeitVG ging.
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15
    Erweist sich eine Befristungsabrede als unwirksam, so ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Weiterbeschäftigung über das vorgesehene Befristungsende hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzrechtsstreits verpflichtet (vgl. BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84; BAG, Urteil vom 26.06.1996 - 7 AZR 674/95, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 710/95

    Fristlose Kündigung eines Firmentarifvertrages

  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 576/94

    Eigenhändige Unterschrift unter Revisionsbegründung

  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

  • LAG Hamm, 17.09.2014 - 5 Sa 341/14

    Wissenschaftliche Mitarbeiter; Bewertung von Lehrtätigkeit als wissenschaftliche

  • ArbG Dortmund, 12.02.2015 - 4 Ca 4134/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht