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   LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15   

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LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15 (https://dejure.org/2015,41827)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2015 - 5 Sa 943/15 (https://dejure.org/2015,41827)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 5 Sa 943/15 (https://dejure.org/2015,41827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 42 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NRW), § 2 Abs. 1 S. 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), § 2 A... bs. 1 S. 1 WissZeitVG, § 42 HG NW, § 2 WissZeitVG, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 519 ZPO, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, §§ 2 Abs. 1 S. 2, 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, Art. 5 Abs. 3 GG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 WissZeitVG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Sprachunterricht erteilenden Lehrkraft an einer Universität; Begriff des wissenschaftlichen Personals im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 2, 2 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WissZeitVG § 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1
    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Sprachunterricht erteilenden Lehrkraft an einer Universität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15
    Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (BAG, Urteil vom 01. Juni 2011, 7 AZR 827/09, BAGE 138, 91-106; BAG 19. März 2008, 7 AZR 1100/06, Rn. 33 m.w.N., BAGE 126, 211).

    Die von den Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen können auch Daueraufgaben der Hochschule sein, die Befristungsmöglichkeit wird aber im Interesse der Nachwuchs- und Qualifikationsförderung eröffnet (Begründung der Bundesregierung in BT-Drucksache 16/3438 zum Entwurf des WissZeitVG, S. 11 wonach u.a. eine befristete Beschäftigung auch dann möglich ist, wenn eine Promotion nicht angestrebt ist zur Heranführung an wissenschaftliche Arbeit; BAG Urt. v. 01.06.2011, 7 AZR 827/09, a.a.O.).

    Dabei kann auf die Grundsätze zurückgegriffen werden, die in der Entscheidung des BAG (Urteil vom 01. Juni 2011, 7 AZR 827/09, juris) zur Frage, wann wissenschaftliches Personal im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 WissZeitVG gegeben ist, aufgestellt wurden.

    Die auf den Unterricht in moderner japanischer Sprache in Wort und Schrift bezogenen Lehrveranstaltungen hat das BAG als repetierende Wissensvermittlung und nicht als wissenschaftliche Dienstleistung gewertet, da keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich waren, "dass die das Arbeitsverhältnis prägende Vermittlung der Sprachkenntnisse an eine eigenständige Forschung und Reflexion gekoppelt war" (BAG, Urteil vom 01. Juni 2011, a.a.O., Rn. 48).

    Die von den Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen können auch Daueraufgaben der Hochschule sein, die Befristungsmöglichkeit wird aber im Interesse der Nachwuchs- und Qualifikationsförderung eröffnet (Begründung der Bundesregierung in BT-Drucksache 16/3438 zum Entwurf des WissZeitVG, S. 11 wonach u.a. eine befristete Beschäftigung auch dann möglich ist, wenn eine Promotion nicht angestrebt ist zur Heranführung an wissenschaftliche Arbeit; BAG Urt. v. 01.06.2011, 7 AZR 827/09, a.a.O.).

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 519/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15
    a) Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht mittlerweile verdeutlicht, dass eine überwiegend unterrichtende Tätigkeit dann keine wissenschaftliche Tätigkeit darstellt, wenn diese sich nach dem vereinbarten Vertragsinhalt auf eine rein repetierende Wiedergabe vorgegebener Inhalte beschränkt Lehrtätigkeit, während eine Lehrtätigkeit auch dann eine wissenschaftliche Dienstleisung darstellt, wenn zwar keine eigenen Forschungsergebnisse gelehrt, sondern Erkenntnisse Dritter vermittelt werden, von dem Lehrenden aber nach dem Vertragsinhalt erwartet wird, dass er diese Erkenntnisse kritisch hinterfragt, sich damit auseinandersetzt und seine eigenen Reflexionen in seine Lehrtätigkeit mit einbringt (BAG, Urt. v. 29.04.2015, 7 AZR 519/13, Rz. 23, juris).

    Für die Entscheidung, ob eine konkrete Lehrtätigkeit als wissenschaftliche Dienstleistung oder rein unterrichtende Tätigkeit zu werten ist, kommt es daher darauf an, ob die notwendige Fachlichkeit vorhanden ist, um die Unterrichtsinhalte im Rahmen der Lehrmodule eigenständig auf neuestem wissenschaftlichem Stand zu halten (BAG, Urt. v. 29.04.2015, 7 AZR 519/13, a.a.O., Rz. 24).

  • ArbG Paderborn, 05.06.2015 - 3 Ca 386/15

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristungsabrede

    Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 05.06.2015 - 3 Ca 386/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn - 3 Ca 386/15 - vom 05.06.2015 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15
    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (vgl. BAG 27. Mai 2004, 6 AZR 129/03, zu B II 4 der Gründe, BAGE 111, 8).

    Dementsprechend kommt der beruflichen Tätigkeit eine wesentliche inhaltliche Unterstützungsfunktion in Bezug auf eine typische wissenschaftliche Lehrtätigkeit zu (BAG, Urteil vom 27. Mai 2004, 6 AZR 129/03, BAGE 111, 8 ff).

  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13

    Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

    Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15
    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich demnach auch von demjenigen, der der Entscheidung des LAG Hessen (LAG Hessen, Urteil vom 28. Mai 2014, 2 Sa 835/13, juris, anhängig BAG - 7 AZR 614/14, Termin: 20.04.2016), in dem eine studierte Sprachwissenschaftlerin (Kroatistik/Serbistik sowie germanistische Linguistik) am Fachbereich Sprache, Literatur, Kultur im Institut für Slavistik einer Universität tätig war.
  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 614/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

    Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15
    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich demnach auch von demjenigen, der der Entscheidung des LAG Hessen (LAG Hessen, Urteil vom 28. Mai 2014, 2 Sa 835/13, juris, anhängig BAG - 7 AZR 614/14, Termin: 20.04.2016), in dem eine studierte Sprachwissenschaftlerin (Kroatistik/Serbistik sowie germanistische Linguistik) am Fachbereich Sprache, Literatur, Kultur im Institut für Slavistik einer Universität tätig war.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13

    Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15
    Wissenschaft bedeutet auch, dass aufbauend auf den Erkenntnissen vorangegangener Generationen, diese Erkenntnisse fortlaufend zum einen an weitere Forschungsgenerationen weitergegeben, aktualisiert, auf ihre Werthaltigkeit überprüft und weiterentwickelt wird (in diesem Sinn auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.2014, 1 Sa 8/13, -juris -).
  • LAG Hamm, 17.09.2014 - 5 Sa 341/14

    Wissenschaftliche Mitarbeiter; Bewertung von Lehrtätigkeit als wissenschaftliche

    Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15
    Im ersten Fall (LAG Hamm, Urt. v. 17.09.2014, 5 Sa 341/14, juris) wurde die Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit bejaht, da dort unterrichtende Tätigkeit gerade in dem Bereich erteilt wurde, die der universitären Ausbildung des dortigen Klägers ebenso entsprach wie seinem Promotionsthema und seinen eigenen Forschungsschwerpunkten.
  • LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 251/14

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an

    Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15
    Ähnliches gilt für die weitere von der Beklagten herangezogene Entscheidung der erkennenden Kammer (Urt. v. 28.01.2015, 5 Sa 251/14, juris).
  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

    Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15
    Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (BAG, Urteil vom 01. Juni 2011, 7 AZR 827/09, BAGE 138, 91-106; BAG 19. März 2008, 7 AZR 1100/06, Rn. 33 m.w.N., BAGE 126, 211).
  • LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12

    Wirksamkeit einer Befristung gemäß §§ 2 Abs 1 S 2, Abs 1 S 1 WissZeitVG

  • LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 418/17

    Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für besondere

    Wird die unterrichtende Tätigkeit in einem fremden Studienbereich ausgeübt, ist darzulegen, dass die eingebrachte Fachdisziplin den Arbeitnehmer befähigt, die Unterrichtsinhalte eigenständig auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand zu halten (LAG Hamm 02.12.2015 - 5 Sa 943/15 - Rn 42, 43; Preis/Uber, WissZeitVG, 2. Aufl., § 1 WissZeitVG Rn 48).

    Nichts anderes ergibt sich aus der von ihr zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 02.12.2015 (5 Sa 943/15 - Rn 51), da es entscheidungserheblich darauf abgestellt hat, dass die den Aufgabenbereich prägende Lehrtätigkeit nicht wissenschaftlich, die Erstellung einer Promotion jedenfalls nicht prägend für das Arbeitsverhältnis war.

  • BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 82/16

    Befristung - Wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Dezember 2015 - 5 Sa 943/15 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamburg, 19.10.2016 - 3 Sa 53/16

    Wissenschaftliches Personal - Entfristungsklage

    Vielmehr erlaubte es ihre Tätigkeit, den wissenschaftlichen Diskurs zu verfolgen, und war auch insofern wissenschaftlich (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 02. Dezember 2015 - 5 Sa 943/15 -, juris).
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