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   LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16   

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LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16 (https://dejure.org/2017,13877)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16 (https://dejure.org/2017,13877)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 15 Sa 1358/16 (https://dejure.org/2017,13877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beleidigung mit fremdenfeindlichem Hintergrund; einmalige Entgleisung; Abmahnerfordernis; Verhältnismäßigkeit

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § ... 147 ZPO, § 85 SGB IX, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. c, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517 ff. ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 314 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Beleidigung eines türkisch-stämmigen Arbeitskollegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Beleidigung mit fremdenfeindlichem Hintergrund; einmalige Entgleisung; Abmahnerfordernis; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Beleidigung eines türkisch-stämmigen Arbeitskollegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797; BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98, juris).

    In einem solchen Fall ist regelmäßig davon auszugehen, das pflichtwidrige Verhalten habe das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört (BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, a.a.O.).

  • LAG Köln, 28.11.2012 - 3 Sa 561/12

    Hilfsweiser Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16
    Da bei einer Verdachtskündigung in besonderem Maße die Gefahr besteht, dass ein Arbeitnehmer zu Unrecht beschuldigt wird, sind starke Verdachtsmomente nur dann anzunehmen, wenn aufgrund der ihnen zugrundeliegenden objektiven Tatsachen eine Täterschaft des Arbeitnehmers nahezu gewiss ist (vgl. LAG Köln, 28.11.2012 - 3 Sa 561/12, Rn. 64, juris).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16
    Bloße Vermutungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12, NZA 2013, 1416).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11, AP Nr. 240 zu § 626 BGB) können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen.
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16
    Eine solche so genannte Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, diese Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und die Arbeitgeberin alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11, NZA 2013, 371; BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11, NZA 2013, 137).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16
    Eine solche so genannte Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, diese Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und die Arbeitgeberin alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11, NZA 2013, 371; BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11, NZA 2013, 137).
  • BSG, 04.06.1986 - GS 1/85

    Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit -

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16
    Der ungekündigte Fortbestand des Arbeitsverhältnisses der Parteien führt zu der rechtlichen Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits arbeitsvertragsgemäß weiter zu beschäftigen (BAG, 17.02.1985 - GS 1/85).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797; BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98, juris).
  • ArbG Stuttgart, 14.03.2019 - 11 Ca 3737/18

    Grobe Beleidigungen eines Arbeitskollegen - Altersteilzeitvertrag

    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt zum einen weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; BVerfG vom 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185; vgl. etwa zur Aussage "kleiner Dreckstürke" LAG Hamm vom 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19

    Außerordentliche Kündigung - Rassismus - Beleidigung - Störung des

    Dabei kann sich der Arbeitnehmer nicht auf das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen, denn dieses schützt nicht vor Kündigungen wegen Formalbeleidigungen und bloßen Schmähungen (LAG Hamm 3. Mai 2017 - 15 Sa 1358/16 - juris).
  • ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18

    Kündigung wegen rassistischer Äußerungen

    Dies gilt insbesondere auch für Beleidigungen mit fremdenfeindlichen Hintergrund (vgl. hierzu etwa LAG Hamm vom 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16; LAG Nürnberg vom 07.11.2017 - 7 Sa 400/16).
  • ArbG Bocholt, 12.03.2020 - 4 Ca 1794/19

    Außerordentliche, fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges; Angabe der

    Aufgrund der ihnen zugrundeliegenden objektiven Tatsachen muss eine Pflichtverletzung nahezu gewiss sein (vgl. LAG Köln 28.11.2012 - 3 Sa 561/12; LAG Hamm 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16).
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