Rechtsprechung
LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verpflichtung zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeit; fehlende widerspruchsfreie und substantiierte Darlegung; Vergleich einer betrieblichen Arbeitszeitüberwachung mit Methoden aus der "unrühmlichen Zeit des DDR-Systems" als Auflösungsgrund
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verpflichtung zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeit; fehlende widerspruchs-freie und substantiierte Darlegung; Vergleich einer betrieblichen Arbeitszeitüberwa-chung mit Methoden aus der "unrühmlichen Zeit des DDR-Systems" als Auflösungsgrund
- IWW
§ 9 Abs. 1 MTV, § 626 Abs. 2 BGB, § ... 615 BGB, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, BGB § 626 Nr. 220, BGB, § 626 Nr. 197, § 241 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitszeitbetruges
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeit; fehlende widerspruchsfreie und substantiierte Darlegung; Vergleich einer betrieblichen Arbeitszeitüberwachung mit Methoden aus der "unrühmlichen Zeit des DDR-Systems" als Auflösungsgrund
- rechtsportal.de
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitszeitbetruges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 17.12.2013 - 7 Ca 1917/13
- LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08
Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist derjenige der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08, EzA KSchG § 9 nF Nr. 57).Entscheidend ist vielmehr, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG, 08.10.2009 a.a.O.).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14
Da die streitgegenständliche Kündigung rechtswirksam ist und zusätzliche Umstände, aus denen sich ein überwiegendes Interesse der Beklagten ergibt, den Kläger nicht zu beschäftigen, nicht erkennbar sind, greift der Anspruch zugunsten des Klägers (vgl. BAG, 27.02.1985 - GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). - BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04
Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch …
Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14
aa) Zwar ist der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des Gesetzes darzustellen (BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, NZA 2011, 1027; BAG, 27.11.2005 - 2 AZR 39/05, AP BGB, § 626 Nr. 197; BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/07, BAGE 114, 264).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05
Stempeluhrmissbrauch
Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14
aa) Zwar ist der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des Gesetzes darzustellen (BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, NZA 2011, 1027; BAG, 27.11.2005 - 2 AZR 39/05, AP BGB, § 626 Nr. 197; BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/07, BAGE 114, 264). - BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14
Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, etwa Entsch. v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07, AP BGB § 626 Nr. 220). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14
Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, etwa Entsch. v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07, AP BGB § 626 Nr. 220). - BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14
Von diesem Standpunkt aus ist zu fragen, ob in der Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, juris). - BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14
aa) Zwar ist der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des Gesetzes darzustellen (BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, NZA 2011, 1027; BAG, 27.11.2005 - 2 AZR 39/05, AP BGB, § 626 Nr. 197; BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/07, BAGE 114, 264). - BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14
Dies gilt allerdings nur in den Grenzen der Wahrheitspflicht (BAG, 24.03.2011, a.a.O. mit Hinweis auf BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90, NJW 1991, 2074).
- BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16
Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG
Die hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage war in beiden Instanzen erfolgreich (Landesarbeitsgericht Hamm 3. Juli 2014 - 15 Sa 169/14 -) . - BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16
Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer
Die hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage war in beiden Instanzen erfolgreich (Landesarbeitsgericht Hamm 3. Juli 2014 - 15 Sa 169/14 -) . - LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht …
Das Urteil ist nach der Berufungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 03.07.2014 (Az. 15 Sa 169/14) rechtskräftig geworden.Das Berufungsgericht hat die Akten 15 Sa 169/14 - Landesarbeitsgericht Hamm - beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
- LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1661/15
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht …
Das Urteil ist nach der Berufungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 03.07.2014 (Az. 15 Sa 169/14) rechtskräftig geworden.