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   LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11   

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https://dejure.org/2011,34189
LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11 (https://dejure.org/2011,34189)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.11.2011 - 15 Sa 708/11 (https://dejure.org/2011,34189)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. November 2011 - 15 Sa 708/11 (https://dejure.org/2011,34189)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, kann eine vom Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber oder dessen Repräsentanten erstattete Strafanzeige eine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und damit einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (BAG v. 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502, BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, NZA 2004, 427; LAG Rheinland-Pfalz v. 02.04.2009 - 10 Sa 691/08, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09 u.a., juris).

    Erfolgt hingegen die Anzeige ausschließlich zwecks Schädigung des Arbeitgebers bzw. um ihn "fertig zu machen", kann eine unverhältnismäßige Reaktion vorliegen, die ein rechtsmissbräuchliches Verhalten darstellt (vgl. BAG v. 03.07.2002, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz v. 02.04.2009 a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09

    Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter

    Auszug aus LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, kann eine vom Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber oder dessen Repräsentanten erstattete Strafanzeige eine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und damit einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (BAG v. 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502, BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, NZA 2004, 427; LAG Rheinland-Pfalz v. 02.04.2009 - 10 Sa 691/08, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09 u.a., juris).

    Unter Berücksichtigung dieses Rahmens sind die vertraglichen Rücksichtnahme-pflichten dahin zu konkretisieren, dass sich die Anzeige des Arbeitnehmers nicht als eine unverhältnismäßige Reaktion auf ein Verhalten des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten erweisen darf (BAG v. 04.07.1991 - 2 AZR 80/9, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 21.12.2009 a.a.O.).

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, kann eine vom Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber oder dessen Repräsentanten erstattete Strafanzeige eine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und damit einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (BAG v. 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502, BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, NZA 2004, 427; LAG Rheinland-Pfalz v. 02.04.2009 - 10 Sa 691/08, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09 u.a., juris).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, kann eine vom Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber oder dessen Repräsentanten erstattete Strafanzeige eine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und damit einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (BAG v. 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502, BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, NZA 2004, 427; LAG Rheinland-Pfalz v. 02.04.2009 - 10 Sa 691/08, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09 u.a., juris).
  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11
    Zeigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bei der Strafverfolgungsbehörde an, so kann die darin liegende Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren regelmäßig nicht zu einer Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten führen und folglich auch keine deswegen erklärte Kündigung rechtfertigen (vgl. zur Grenzsetzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten durch das Verfassungsrecht BVerfG v. 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00, NZA 2001, 888).
  • ArbG Siegen, 19.06.2012 - 2 Ca 281/12
    Insofern ist anerkannt, dass Äußerungen eines Arbeitnehmers oder eines Prozessbevollmächtigten im Hinblick auf straf- oder ordnungsrechtlich relevantes Verhalten des Arbeitgebers, insbesondere die Erstattung von Strafanzeigen, geeignet seien können, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen (BAG, Urteil vom 07.12.2006, 2 AZR 400/05 in NZA 2007, 502; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.04.2009, 10 Sa 691/08; LAG Hamm, Urteil vom 03.11.2011, 15 Sa 708/11).
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