Rechtsprechung
   LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5842
LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04 (https://dejure.org/2005,5842)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04 (https://dejure.org/2005,5842)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. März 2005 - 10 Sa 1832/04 (https://dejure.org/2005,5842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Übersendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax Organisationsverschulden des Rechtsanwalts Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in der Insolvenz Betriebsübergreifende Sozialauswahl Kündigung während der Elternzeit ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 233 ZPO§ 125 InsO § 15 Abs. 1, 4, 5 KSchG§ 1 Abs. 2, 3 KSchG § 613 a BGB § 18 Abs. 1 BErzGG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Übersendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax Organisationsverschulden des Rechtsanwalts Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in der Insolvenz Betriebsübergreifende Sozialauswahl Kündigung während der Elternzeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Pflichten des Rechtsanwalts bei der Übersendung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax; Anforderungen an ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten; Notwendigkeit und Inhalt von Einzelanweisungen des Rechtsanwalts an Büroangestellte; ...

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; InsO § 125; ; KSchG § 15 Abs. 1; ; KSchG § 15 Abs. 4; ; KSchG § 15 Abs. 5; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; BGB § 613 a; ; BErzGG § 18 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltliches Organisationsverschulden bei Übersendung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax ohne Unterschrift - Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in der Insolvenz - Behördenerklärung zur Kündigung des in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Fristgebundene Schriftsätze können per Telefax fristwahrend übermittelt werden (vgl. statt aller: BAG, Urteil vom 21.09.2000 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 70; BGH, Beschluss vom 20.02.2003 = MDR 2003, 766 m.w.N.).

    Der Anwalt darf dabei das Absenden eines Telefaxes auch einer zuverlässigen, hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft übertragen (BAG, Urteil vom 21.09.2000 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 70; LAG Hamm, Beschluss vom 13.03.1997 - MDR 1997, 694 m.w.N.).

  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Auch die Überprüfung der Unterschriften des Rechtsanwalts kann dem Büropersonal übertragen werden, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Beschäftigen allgemein anweist, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (BGH, Urteil vom 06.12.1995 - NJW 1996, 998).

    Insbesondere bei der Versendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax hat der Prozessbevollmächtigte durch allgemeine Anweisungen sicherzustellen, dass das Büropersonal vor Absendung des Telefaxes das Vorhandensein der Unterschrift überprüft (BAG, Urteil vom 06.12.1995 - NJW 1996, 998; Schmid, BB 2001, 1198, 1999 m.w.N.).

  • ArbG Herford, 29.07.2004 - 1 Ca 388/04

    Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 29.07.2004 - 1 Ca 388/04 - wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.

    Der Kläger beantragt, ihm wegen Versäumung der am 27.09.2004 abgelaufenen Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 29.07.2004 - 1 Ca 388/04 - abzuändern und 1. festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten zu 1) vom 23.02.2004 nicht aufgelöst worden ist, 2. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist und mit dieser zu ungeänderten Bedingungen fortbesteht.

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 10/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Er ist deshalb im Allgemeinen auch nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (zuletzt: BGH, Beschluss vom 26.09.1995 - MDR 1996, 195; BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - MDR 2003, 76; BGH, Beschluss vom 22.06.2004 - MDR 2004, 1375 m.w.N.).

    Erforderlich ist aber insoweit, dass die Einzelanweisung klar und präzise gefasst ist (BGH, Beschluss vom 31.05.2000 - NJW-RR 2001, 209; BGH, Beschluss vom 22.06.2004 - MDR 2004, 1375).

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 295/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Elternzeit

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für § 9 Abs. 3 MuSchG entschieden (BAG, Urteile vom 16.03.2003 - AP MuSchG 1968 § 9 Nrn. 33, 35; BAG, Urteil vom 25.03.2004 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 36).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG hat betriebsübergreifend zu erfolgen, wenn mehrere Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb unterhalten (BAG, Urteil vom 13.06.1985 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 10; BAG, Urteil vom 05.05.1994 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 23; BAG, Urteil vom 27.11.2003 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1997 - VIII ZB 33/97

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Bei der Übersendung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax kommt der Anwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichtes zu löschen (BGH, Beschluss vom 08.12.1993 - VersR 1994, 956; BGH, Beschluss vom 19.11.1997 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 55; BAG, Urteil vom 21.09.2000 - AP ZPO 1977 § 533 Nr. 70).
  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82

    Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Eine Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebes oder Betriebsteils, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil des arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebes sind oder in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebes bestehen können (BAG, Urteil vom 30.05.1958 - AP KSchG § 13 Nr. 13; BAG, Urteil vom 20.01.1984 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 16; KR/Etzel, § 15 KSchG Rz. 121; ErfK/Ascheid, § 15 KSchG Rz. 45; APS/Linck, § 15 KSchG Rz. 182).
  • BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 81/04

    Massenänderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    § 125 InsO stellt lediglich gegenüber § 1 KSchG "lex specialis" dar, nicht gegenüber § 15 KSchG (KR/Weigand, § 125 InsO, Rdz. 2; ErfK/Ascheid, 5. Aufl., § 125 InsO Rz. 1; vgl. auch neuerdings: BAG, Urteil vom 07.10.2004 - NZA 2005, 156).
  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 18/03

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
    Allein der Umstand der im Juli 2002 erfolgten Verschmelzung der Insolvenzschuldnerin mit der D3xxxx Möbelwerke GmbH und der H2xxx-K2xxxx GmbH mit Sitz in Bad O2xxxxxxxx führt nicht automatisch zur Annahme eines Gemeinschaftsbetriebes im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zum Begriff des gemeinsamen Betriebes zuletzt: BAG, Beschluss vom 22.10.2003 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 21).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

  • BGH, 08.12.1993 - VIII ZB 40/93

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Erteilung eines

  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 60/02

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei fehlgeschlagener Übermittlung eines

  • BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 478/57

    Betriebsabteilung - Personelle Einheit - Organisatorische Abgrenzbarkeit -

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

  • BAG, 10.01.2003 - 1 AZR 70/02

    Gesamtbetriebsvereinbarung über Mehrarbeitsvergütung - Tarifvorrang -

  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92

    Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung

  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 13/96

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

  • BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine

  • BGH, 31.05.2000 - V ZB 57/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei weisungswidrigem Verhalten einer

  • LAG Hamm, 13.03.1997 - 2 Sa 2187/96

    Ausgangskontrolle; Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung

  • LAG Hamm, 25.11.2005 - 10 Sa 922/05

    Wirksame ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei

    § 125 InsO stellt lediglich gegenüber § 1 KSchG "lex specialis" dar, nicht gegenüber § 15 KSchG (KR/Weigand, § 125 InsO Rz. 2; ErfK/Ascheid, 5. Aufl., § 125 InsO Rz. 1; LAG Hamm, Urteil vom 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04 - AuR 2005, 276 = LAGRep 2005, 351; vgl. auch: BAG, Urteil vom 07.10.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 56).
  • VGH Hessen, 08.11.2011 - 10 A 1294/11
    Die Regelung des § 125 InsO ist allein gegenüber § 1 KSchG lex spezialis, nicht aber gegenüber § 18 BEEG (ebenso zum besonderen Kündigungsschutz gemäß § 15 KSchG: LAG NW, Urteil vom 4. März 2005 - 10 Sa 1832/04 - ArbuR 2005, 276 (LS)].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht