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   LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16   

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https://dejure.org/2018,17294
LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16 (https://dejure.org/2018,17294)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16 (https://dejure.org/2018,17294)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 2018 - 13 TaBV 76/16 (https://dejure.org/2018,17294)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Konzernbetriebsrat; Errichtung; Konzernarbeitgeber; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Kreis; Konzernvermutung; Widerlegung

  • IWW

    § 113 GO NRW, § 53 Abs. 1 KrO NRW, § 130 BetrVG, § ... 18 Abs. 1 Satz 3 AktG, § 18 AktG, § 55 BetrVG, § 58 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 18 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 LPVG NW, § 1 Abs. 2 Halbs. 2 LPVG NW, § 5 LPVG NW, Art. 73 Abs. 1 Nr. 8, Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG, Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG, §§ 15 ff. AktG, § 54 BetrVG, § 58 BetrVG, § 18 Abs. 1 Halbs. 1 AktG, § 17 Abs. 1 AktG, § 17 Abs. 2 AktG, § 16 Abs. 1 AktG, § 292 ZPO, §§ 108, 113 GO NRW, § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung eines Konzernbetriebsrats für privatrechtlich organisierte Unternehmen innerhalb eines durch ein öffentlich-rechtlich organisiertes Unternehmen beherrschten Konzerns

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Errichtung eines Konzernbetriebsrats für privatrechtlich organisierte Unternehmen innerhalb eines durch ein öffentlich-rechtlich organisiertes Unternehmen beherrschten Konzerns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 434
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 85/09

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze öffentlichen Rechts

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16
    Auch der zu 18) beteiligte Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs ist in seiner Rechtsstellung unmittelbar betroffen und war deshalb zu beteiligen, weil vom Ausgang des Verfahrens abhängt, ob er nach § 54 Abs. 2 i.V.m. § 55 BetrVG berechtigt ist, Mitglieder in den Konzernbetriebsrat zu entsenden, und diesen nach § 54 Abs. 2 i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 1 BetrVG  zu  beauftragen ( vgl. BAG, 09.02.2011 - 7 ABR 11/10 - AP BetrVG 1972    § 54 Nr. 15; 27.10.2010 - 7 ABR 85/09 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 14).

    Dem steht die Bestimmung des § 130 BetrVG nicht entgegen ( vgl. hier und im Folgenden:  BAG,  27.10.2010 - 7 ABR 85/09 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 14 m.w.N.). .

    2.  Nach dem danach anzuwendenden § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mit seinem einschränkungslosen Klammerverweis auf § 18 Abs. 1 AktG werden die einschlägigen aktienrechtlichen Regelungen für die Bestimmung des Konzernbegriffs für maßgeblich erklärt; es gilt also kein eigenständiges betriebsverfassungsrechtliches Begriffsverständnis ( BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 85/09 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 14).

    Wegen der gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ( 27.10.2010 - 7 ABR 85/09 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 14) zu § 130 BetrVG im vorliegenden Verfahren vorgebrachten Einwände war  die Rechtsbeschwerde gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zuzulassen.

  • BAG, 09.02.2011 - 7 ABR 11/10

    Konzernbetriebsrat - Sparten-Konzernbetriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16
    Auch der zu 18) beteiligte Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs ist in seiner Rechtsstellung unmittelbar betroffen und war deshalb zu beteiligen, weil vom Ausgang des Verfahrens abhängt, ob er nach § 54 Abs. 2 i.V.m. § 55 BetrVG berechtigt ist, Mitglieder in den Konzernbetriebsrat zu entsenden, und diesen nach § 54 Abs. 2 i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 1 BetrVG  zu  beauftragen ( vgl. BAG, 09.02.2011 - 7 ABR 11/10 - AP BetrVG 1972    § 54 Nr. 15; 27.10.2010 - 7 ABR 85/09 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 14).

    Weil die gesetzliche Betriebsverfassung keinen Sparten-Konzernbetriebsrat kennt, ist deshalb die zwischenzeitlich erfolgte Bildung des zu 21) beteiligten Konzernbetriebsrates unwirksam ( vgl. BAG, 09.02.2011 - 7 ABR 11/10 - AP BetrVG 1972 § 54      Nr. 15).

  • BAG, 11.02.2015 - 7 ABR 98/12

    Bildung eines Konzernbetriebsrats - Konzernbegriff

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16
    Neben den fünf Antragstellern waren der Kreis M und die dreizehn vom Antrag (noch) erfassten Unternehmen zu beteiligen, weil sie im Falle einer wirksamen Errichtung des Konzernbetriebsrates dessen Beteiligungsrechte zu beachten hätten ( vgl. BAG, 11.02.2015 - 7 ABR 98/12 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 18).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 11.02.2015 - 7 ABR 98/12 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 18; 15.12.2011 - 7 ABR 56/10 - AP AktG § 18 Nr. 8) muss für alle wesentlichen Bereiche der Unternehmenspolitik nachgewiesen werden, dass bei einer Gesamtschau die anstehenden Entscheidungen ohne beherrschende Einflussnahme der Mehrheitsgesellschaft getroffen werden.

  • ArbG Detmold, 11.05.2016 - 3 BV 28/14

    Errichtung eines Konzernbetriebsrates für die privatrechtlich organisierten

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16
    Die Beschwerden der zu 7) beteiligten H M GmbH, der zu 8) bis 12) beteiligten Klinikum M GmbH, Klinik T M GmbH, B-M-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Kreissenioreneinrichtungen M GmbH sowie der N-M GmbH und der zu 14) bis 17) beteiligten Verkehrsbetriebe F GmbH, L Omnibusbetriebe GmbH, W T1 GmbH und X GmbH gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.05.2016 - 3 BV 28/14 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor im ersten Satz wie folgt lautet:.

    Die zu 7) beteiligte H M GmbH und die zu 8) bis 12) sowie 14) bis 17) beteiligten Unternehmen beantragen, den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.05.2016 - 3 BV 28/14 - abzuändern und den Antrag abzuweisen.

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 56/10

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 11.02.2015 - 7 ABR 98/12 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 18; 15.12.2011 - 7 ABR 56/10 - AP AktG § 18 Nr. 8) muss für alle wesentlichen Bereiche der Unternehmenspolitik nachgewiesen werden, dass bei einer Gesamtschau die anstehenden Entscheidungen ohne beherrschende Einflussnahme der Mehrheitsgesellschaft getroffen werden.
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 57/94

    Unterordnungskonzern bei Gemeinschaftsunternehmen

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16
    Um die Vermutung zu widerlegen, was regelmäßig sehr schwierig ist ( vgl. BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 57/94 - AP BetrVG 1952 § 76 Nr. 30), bedarf es des Nachweises, dass trotz eines beherrschenden Einflusses tatsächlich keine einheitliche Leitung ausgeübt wird, was in der  Praxis  nur  im Ausnahmefall gelingt ( Krieger in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4, 4. Aufl., § 69 Rn. 74; MünchKommAktG/Bayer, a.a.O., § 18 Rn. 48).
  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 45/94

    Behandlung eigener Anteile der GmbH; Anspruch des veräußernden Gesellschafters

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16
    Weil diese GmbH selbst aber Anteile im Umfang von 43, 73 % hält, die nach allgemeiner Meinung bei der Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten ruhen ( vgl. BGH, 30.01.1995 - II ZR 45/94 - NJW 1995, 1028), besitzt der Kreis M die nach § 16 Abs. 1 AktG ebenfalls einen Mehrheitsbesitz begründende Mehrheit der Stimmrechte im Umfang von 70, 10 % ( vgl. auch Gesamtabschluss 2010 des Kreises M, S. 32).
  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16
    Schließlich war der zwischenzeitlich errichtete Konzernbetriebsrat H M GmbH (Beteiligter zu 21) wegen unmittelbarer Betroffenheit zu beteiligen, weil dann, wenn dem Feststellungsantrag rechtskräftig entsprochen würde, ausschließlich der zu 1) beteiligte Konzernbetriebsrat berechtigt wäre, auf Konzernebene die einschlägigen Rechte wahrzunehmen ( vgl. BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11 - AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 5).
  • BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16
    I.  Auf Antragstellerseite ist für den ursprünglich zu 2) beteiligten Gesamtbetriebsrat der Klinikum M GmbH im Wege der Funktionsnachfolge der nunmehr einheitlich für das Unternehmen gewählte Betriebsrat in dessen Position im laufenden  Beschlussverfahren  eingetreten ( vgl. BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 34).
  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16
    Denn ausschließlich für diese regelt das jeweils einschlägige Personalvertretungsrecht den kollektivrechtlichen Schutz derjenigen, die in den öffentlichen Dienst eingegliedert sind ( Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 35).
  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05

    Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen -

  • BAG, 26.08.2020 - 7 ABR 24/18

    Konzernbetriebsrat - Kreis als Konzernspitze

    Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 7. und 8. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Mai 2018 - 13 TaBV 76/16 - werden zurückgewiesen.
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