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   LAG Hamm, 04.11.1996 - 12 Ta 114/96   

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https://dejure.org/1996,4984
LAG Hamm, 04.11.1996 - 12 Ta 114/96 (https://dejure.org/1996,4984)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.11.1996 - 12 Ta 114/96 (https://dejure.org/1996,4984)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. November 1996 - 12 Ta 114/96 (https://dejure.org/1996,4984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Versäumung der dreiwöchigen Klagefrist; Auslegung der Parteibezeichnung in der Klageschrift; Formeller Parteibegriff; Maßstäbe bei der Beurteilung von Form und Inhalt einer Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KSchG §§ 4, 5 Abs. 4; ZPO § 50
    Arbeitsgerichtsverfahren: Bestimmung der beklagten Partei - Auslegung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Aufgrund des Inhalts des in Anlage beigefügten Kündigungsschreibens konnten bei objektiver Würdigung keine berechtigten Zweifel bestehen, daß sich die Klage gegen die Beklagte als Arbeitgeberin, die die Kündigung erklärt hat, richten sollte, und nicht gegen die S GmbH, die lediglich als Vertreterin bei der Abgabe der Kündigungserklärung aufgetreten ist (vgl. LAG Hamm 4. November 1996 - 12 Ta 114/96 - LAGE KSchG § 5 Nr. 84; KR-Friedrich 5. Aufl. § 4 KSchG Rn. 154 mwN).
  • LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Dabei unterliegt die Frage der Auslegung auch der ursprünglichen Klage der Beurteilung des Beschwerdegerichts (vgl. dazu auch den Beschluss der Kammer 4 des Hess. LAG vom 17. April 2002 - 4 Ta 80/82 - in dieser Sache zur Frage einer Berichtigung des Passivrubrums = Blatt 180/181 d.A.; insoweit entsprechend etwa auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - ZInsO 2001, 234, zu 1.1 der Gründe; LAG Hamm Beschluss vom 04. November 1996 - 12 Ta 114/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 84; a.A. LAG Hamm Beschluss vom 28. Juni 2000 - 12 Ta 77/00 - BuW 2001, 440: In einer ähnlichen Situation wie hier im Beschwerdeverfahren nicht über die Frage der Rubrumsberichtigung zu befinden).

    Eine derartige Auslegung ist grundsätzlich und speziell auch in Fällen der Klage gegen die Insolvenzmasse statt gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes durchaus möglich (vgl. etwa LAG Hamm Beschluss vom 04. November 1996 - 12 Ta 114/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 84 mit weit. Nachw.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., vor § 50 Rz. 7), wobei als Auslegungsmittel auch spätere Prozessvorgänge hinzugezogen werden können (BGH Urteil vom 24. November 1980 - VII ZR 208/79 - NJW 1981, 1453, zu III.2.a der Gründe; BGH Urteil vom 26. Februar 1987 - VII ZR 58/86 - NJW 1987, 1946, zu II.1.a der Gründe).

  • LAG Hamm, 28.01.1999 - 8 Sa 2395/97

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung ; Kündigungsschreiben auf

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  • LAG Hessen, 11.11.1997 - 9 Sa 1229/97

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

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