Rechtsprechung
LAG Hamm, 04.11.2004 - 8 Sa 292/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Kündigung / Schwerbehinderung / Anerkennungsantrag / Zustimmung des Integrationsamts / fehlerhafter Zustimmungsbescheid / Bestandskraft / Zweiwochenfrist / Treu und Glauben
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
SGB IX § 91 Abs. 2, BGB § 626 Abs. 2, BGB § 242
Kündigung / Schwerbehinderung / Anerkennungsantrag / Zustimmung des Integrationsamts / fehlerhafter Zustimmungsbescheid / Bestandskraft / Zweiwochenfrist / Treu und Glauben - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigung - Schwerbehinderung - Anerkennungsantrag - Zustimmung des Integrationsamts - fehlerhafter Zustimmungsbescheid - Bestandskraft - Zweiwochenfrist - Treu und Glauben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Modifizierung der Vorschrift über die Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen seit Kenntnis des Arbeitgebers vom Kündigungssachverhalt durch das Schwerbehindertenrecht; Geltendmachung des Einwands fehlerhafter Rechtsanwendung im ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IX § 91 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 2; BGB § 242
Verwaltungsrechtsweg bei verspäteter Zustimmung des Integrationsamtes zu außerordentlichen Kündigung auch nach Rücknahme des Anerkennungsantrags - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 16.12.2003 - 7 Ca 7237/02
- ArbG Dortmund, 04.11.2004 - 7 Ca 7237/02
- LAG Hamm, 04.11.2004 - 8 Sa 292/04
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Hamm, 01.04.2004 - 16 Sa 1596/03
Auszug aus LAG Hamm, 04.11.2004 - 8 Sa 292/04
Auch aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 01.04.2004 - ersichtlich gemeint ist das Aktenzeichen 16 Sa 1596/03 - ergibt sich nichts anderes. - BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 632/85
Schwerbehindertenkündigungsschutz - Unzulässige Rechtsausübung
Auszug aus LAG Hamm, 04.11.2004 - 8 Sa 292/04
Zutreffend hat das Arbeitsgericht im angegriffenen Urteil auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1987 - 7 AZR 632/85 - AP § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 26 = NZA 1988, 429 ff. hingewiesen. - BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist
Auszug aus LAG Hamm, 04.11.2004 - 8 Sa 292/04
Ist allerdings die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch nicht verstrichen, weil etwa das Integrationsamt innerhalb kürzester Zeit seine Entscheidung getroffen hat, steht dem Arbeitgeber unabhängig von der Sondervorschrift des § 91 Abs. 5 SGB IX die volle Zweiwochenfrist ab Kenntnis vom Kündigungssachverhalt gemäß § 626 Abs. 2 BGB zur Verfügung (BAG Urt. v. 15.11.2001 - 2 AZR 380/00 - AP § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 45).
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05
Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. November 2004 - 8 Sa 292/04 - aufgehoben, soweit es über die außerordentliche Kündigung vom 2. Januar 2003 entschieden hat. - LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 10 TaBV 22/05
Unverzüglicher Ausspruch einer Kündigung iSv § 91 Abs 5 SGB 9
In diesem Zusammenhang bedarf es auch keiner Entscheidung der Rechtsfrage, ob infolge der seitens des Widerspruchsausschusses erteilten Zustimmung die Frage der Einhaltung der Zwei - Wochen - Frist des § 91 Abs. 2 SGB IX von den Arbeitsgerichten überhaupt noch überprüft werden kann oder ob dieser Mangel allein im verwaltungsrechtlichen Widerspruchs- und Klageverfahren geltend zu machen ist (so LAG Hamm, Urteil vom 04.11.2004, AZ: 8 Sa 292/04;… Müller-Glöge, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Auflage, § 626 BGB Rd-Ziffer 289).