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   LAG Hamm, 04.12.2002 - 4 Ta 808/02   

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LAG Hamm, 04.12.2002 - 4 Ta 808/02 (https://dejure.org/2002,10297)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2002 - 4 Ta 808/02 (https://dejure.org/2002,10297)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 4 Ta 808/02 (https://dejure.org/2002,10297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine rückwirkende Neubewilligung nach Ablehnung der PKH-Bewilligung wegen Nichtvorlage von Erklärungen zum Lebensunterhalt und von Belegen

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine rückwirkende Neubewilligung nach Ablehnung der PKH-Bewilligung wegen Nichtvorlage von Erklärungen zum Lebensunterhalt und von Belegen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 08.11.2001 - 4 Ta 708/01

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen eines unvollständig

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2002 - 4 Ta 808/02
    Das PKH-Gesuch ist in solchen Fällen zwar im allgemeinen zurückzuweisen (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89), jedoch setzt eine solche Vorgehensweise voraus, daß das Arbeitsgericht seinerseits das PKH-Gesuch ordnungsgemäß behandelt hat (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91), denn nur eine vom zu vertretende Verzögerung der PKH-Entscheidung kann zu Lasten gehen (Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999, S. 194 Rz. 503, m.w.N. in Fn. 62).

    Das Arbeitsgericht muß zwar nicht unverzüglich (§ 121 Abs. 1 BGB), wohl aber so rechtzeitig unter Fristsetzung auf die Mängel des PKH-Gesuchs hinweisen, daß diese vor dem (nächsten) Termin, der je nach dem Zeitpunkt der Einreichung des PKH-Gesuchs der Güte- oder der Kammertermin sein kann, und damit vor der (möglichen) Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91).

    Von einem solchen wird gesprochen, wenn das PKH-Gesuch rechtzeitig eingegangen, aber vom Gericht vor Instanzbeendigung nicht hat verbeschieden werden können (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 = ZInsO 2002, 344 = ZIP 2002, 579) oder infolge nichtordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden ist (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91).

  • OLG Bamberg, 09.01.1997 - 7 WF 190/96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen für

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2002 - 4 Ta 808/02
    In der Regel scheidet eine nachträgliche Bewilligung von Prozeßkostenhilfe aus, wenn die Bewilligungsreife für die begehrte Prozeßkostenhilfe erst nach Abschluß der Instanz oder des Verfahrens eintritt, weil die nach § 117 Abs. 2 ZPO vorzulegenden Erklärungen und/oder Belege erst nach diesem Zeitraum übermittelt werden (OLG Bamberg v. 09.01.1997 - 7 WF 190/96, FamRZ 1998, 250).

    Tritt Bewilligungsreife für die begehrte Prozeßkostenhilfe erst nach Abschluß der Instanz ein, weil die nach § 117 Abs. 2 ZPO vorzulegenden Erklärungen erst nach diesem Zeitraum übermittelt werden, so scheidet eine nachträgliche Bewilligung von Prozeßkostenhilfe aus (OLG Bamberg v. 09.01.1997 - 7 WF 190/96, FamRZ 1998, 250).

  • LAG Hamm, 06.02.2002 - 4 Ta 49/02

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Vervollständigung der Unterlagen nach

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2002 - 4 Ta 808/02
    Das PKH-Gesuch ist in solchen Fällen zwar im allgemeinen zurückzuweisen (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89), jedoch setzt eine solche Vorgehensweise voraus, daß das Arbeitsgericht seinerseits das PKH-Gesuch ordnungsgemäß behandelt hat (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91), denn nur eine vom zu vertretende Verzögerung der PKH-Entscheidung kann zu Lasten gehen (Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999, S. 194 Rz. 503, m.w.N. in Fn. 62).

    Von einem solchen wird gesprochen, wenn das PKH-Gesuch rechtzeitig eingegangen, aber vom Gericht vor Instanzbeendigung nicht hat verbeschieden werden können (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 = ZInsO 2002, 344 = ZIP 2002, 579) oder infolge nichtordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden ist (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91).

  • OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 WF 20/97
    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2002 - 4 Ta 808/02
    Bei einem "steckengebliebenen" PKH-Antrag kann auch nach Beendigung der Instanz oder des Verfahrens insgesamt Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249).
  • LAG Düsseldorf, 22.06.1989 - 14 Ta 210/89

    Ablehnung der Prozeßkostenhilfe; Mitwirkung des Antragstellers; Ermittlung der

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2002 - 4 Ta 808/02
    Eine Ablehnung der Prozeßkostenhilfe wegen mangelnder Mitwirkung bei der Ermittlung der Bewilligungsvoraussetzungen nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO setzt eine wirksame Fristsetzung durch das Gericht voraus (LAG Düsseldorf v. 22.06.1989 - 14 Ta 210/89, LAGE § 118 ZPO Nr. 6 = JurBüro 1989, 1443; LAG Hamm v. 30.03.2001 - 4 Ta 617/00, LAGE § 117 ZPO Nr. 10 = AE 2001, 141 = BuW 2002, 264 = RenoR 2001, 270).
  • LAG Hamm, 30.03.2001 - 4 Ta 617/00

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im PKH-Prüfungsverfahren; Finanzierung des

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2002 - 4 Ta 808/02
    Eine Ablehnung der Prozeßkostenhilfe wegen mangelnder Mitwirkung bei der Ermittlung der Bewilligungsvoraussetzungen nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO setzt eine wirksame Fristsetzung durch das Gericht voraus (LAG Düsseldorf v. 22.06.1989 - 14 Ta 210/89, LAGE § 118 ZPO Nr. 6 = JurBüro 1989, 1443; LAG Hamm v. 30.03.2001 - 4 Ta 617/00, LAGE § 117 ZPO Nr. 10 = AE 2001, 141 = BuW 2002, 264 = RenoR 2001, 270).
  • OLG Bamberg, 02.01.1995 - 7 WF 191/94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtzeitigkeit eines

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2002 - 4 Ta 808/02
    Ist der Antrag vor Ende der Instanz gestellt, werden die Belege gemäß § 117 ZPO aber erst nach Instanzbeendigung eingereicht, kann Prozeßkostenhilfe nicht mehr bewilligt werden (OLG Bamberg v. 02.01.1995 - 7 WF 191/94, FamRZ 1996, 618; ebenso Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., S. 194, Rz. 504, m.w.N., Fn. 71).
  • OLG Hamm, 09.12.1996 - 12 WF 219/96
    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2002 - 4 Ta 808/02
    Bei einem "steckengebliebenen" PKH-Antrag kann auch nach Beendigung der Instanz oder des Verfahrens insgesamt Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249).
  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01

    Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2002 - 4 Ta 808/02
    Von einem solchen wird gesprochen, wenn das PKH-Gesuch rechtzeitig eingegangen, aber vom Gericht vor Instanzbeendigung nicht hat verbeschieden werden können (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 = ZInsO 2002, 344 = ZIP 2002, 579) oder infolge nichtordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden ist (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91).
  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05

    Unterbrechung des PKH-Verfahrens des Arbeitnehmers in der Unternehmensinsolvenz

    Hat das Arbeitsgericht die PKH-Bewilligung wegen Unvollständigkeit der Unterlagen abgelehnt, so bleibt es der Partei dem Grundsatz nach zwar unbenommen, mit vollständigen Unterlagen einen neuen PKH-Antrag zu stellen, denn eine Frist für das PKH-Gesuch nach § 114 ZPO sieht das Gesetz nicht vor (LAG Hamm v. 04.12.2002 - 4 Ta 808/02, LAGE § 117 ZPO 2002 Nr. 2; LAG Nürnberg v. 15.04.2003 - 6 Ta 134/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 34 = LAGE § 118 ZPO 2002 Nr. 1 = MDR 2003, 1022, 1023; BAG v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415).

    Eine "Neubewilligung" der Prozesskostenhilfe kommt nach Verfahrensbeendigung nicht mehr in Betracht (LAG Hamm v. 04.12.2002 - 4 Ta 808/02, LAGE § 117 ZPO 2002 Nr. 2).

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