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   LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 530/13   

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https://dejure.org/2013,48297
LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 530/13 (https://dejure.org/2013,48297)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2013 - 4 Sa 530/13 (https://dejure.org/2013,48297)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 4 Sa 530/13 (https://dejure.org/2013,48297)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Nachteilsausgleich, Interessenausgleich, formelle Mängel, Willensbildung des Betriebsrats, Sphärentheorie, Vertrauensschutz, Erkundigungspflicht des Arbeitgebers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nachteilsausgleich, Interessenausgleich, formelle Mängel, Willensbildung des Betriebsrats, Sphärentheorie, Vertrauensschutz, Erkundigungspflicht des Arbeitgebers

  • IWW

    §§ 26. Abs. 2 Satz 1, 111 Satz 1, 112, 113 Abs. 3 BetrVG
    §§ 26.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interessenausgleich und Anwesenheit aller Betriebsratsmitglieder; Grundsatz des Vertrauensschutzes für Arbeitgeber; Willensbildung im Betriebsrat; Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfung eines Betriebsratsbeschlusses

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interessenausgleich und Anwesenheit aller Betriebsratsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterzeichnung eines Interessenausgleichs bei Mängeln in der Willensbildung des Betriebsrates

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Unterzeichneter Interessenausgleich auch ohne Betriebsratsbeschluss wirksam ?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser: Beschlüsse des Betriebsrates

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 530/13
    Mit der Sanktion des § 113 Abs. 3 BetrVG soll die vorgeschriebene Beteiligung des Betriebsrats bei unternehmerischen Maßnahmen abgesichert werden (BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 1 AZR 542/95 = NZA 1996, 1107 ff.).

    Dazu kann etwa gehören, den richtigen Partner für die Verhandlungen um einen Interessenausgleich zu finden (BAG, Urteil vom 24.01.1996 a.a.O.).

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 530/13
    Teilweise wird dies in Rechtsprechung und Schrifttum als Sphärentheorie bezeichnet (etwa: BAG, Urteil vom 23.08.1984 - 2 AZR 391/83 = NZA 1985, 254 ff.; ErfK/Kania, 14. Aufl. 2014, § 102 BetrVG Rn. 26).

    Für das Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23.08.1984, a.a.O.) ausdrücklich entschieden, dass die Sphärentheorie nicht anwendbar ist, weil die erforderliche Zustimmung zur Kündigung einen an sich wirksamen Beschluss des Betriebsrats voraussetzt.

  • LAG Düsseldorf, 13.10.1994 - 12 (15) Sa 1024/94

    Betriebsrat: Mitwirkungspflicht - stillschweigende Billigung anstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 530/13
    Der Arbeitgeber hat regelmäßig ein schützenswertes Interesse daran, dass sich für ihn nicht erkennbare Mängel bei der Willensbildung des Betriebsrats nicht zu seinem Nachteil auswirken (so auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2004 - 15 Sa 35/04 = EzA-SD 2005 Nr. 1, 11; LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.1994 - 12 (15) Sa 1024/94 = LAGE § 87 BetrVG 1972 Nr. 9; Richardi/Thüsing, § 33 BetrVG Rn. 30 ff.).
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 530/13
    Nur für das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG ist anerkannt, dass Mängel, die in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Betriebsrats fallen, sich grundsätzlich selbst dann nicht auswirken, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung weiß oder nach den Umständen vermuten kann, dass die Behandlung der Angelegenheit durch den Betriebsrat nicht fehlerfrei erfolgt ist (etwa: BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 2 AZR 707/01 = NJW 2003, 3076 ff.).
  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 592/04

    Kündigung durch Insolvenzverwalter - "bedingter Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 530/13
    Nach dem Zweck des Interessenausgleichsverfahrens setzt ein Versuch im Sinne des § 113 Abs. 3 BetrVG zumindest das ernsthafte Bemühen um den Abschluss eines Interessenausgleichs voraus (BAG, Urteil vom 21.07.2005 - 6 AZR 592/04 = NZA 2006, 162 ff.).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 493/03

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 530/13
    Wenn zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kein wirksamer Interessenausgleich zustande kommt, muss der Arbeitgeber vor der tatsächlichen Durchführung der Betriebsänderung alle Möglichkeiten einer Einigung über den Interessenausgleich ausschöpfen und gegebenenfalls auch die Einigungsstelle anrufen (BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 493/03 = NZA 2005, 237 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.09.2004 - 15 Sa 35/04

    Verzicht auf Sozialplananspruch - Vertrauensschutz für Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 530/13
    Der Arbeitgeber hat regelmäßig ein schützenswertes Interesse daran, dass sich für ihn nicht erkennbare Mängel bei der Willensbildung des Betriebsrats nicht zu seinem Nachteil auswirken (so auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2004 - 15 Sa 35/04 = EzA-SD 2005 Nr. 1, 11; LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.1994 - 12 (15) Sa 1024/94 = LAGE § 87 BetrVG 1972 Nr. 9; Richardi/Thüsing, § 33 BetrVG Rn. 30 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 6 Sa 179/19

    Kündigung, betriebsbedingt, Vermutungswirkung, Betriebsänderung,

    Nur der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, sich vor Abschluss des Interessenausgleichs beim Betriebsrat danach zu erkundigen, ob dessen Zustimmung zu einem Interessenausgleich auf einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung beruht (LAG Hamm, Urt. v. 04.12.2013 - 4 Sa 530/13 -, Rn. 54, juris).
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