Rechtsprechung
   LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19993
LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16 (https://dejure.org/2018,19993)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16 (https://dejure.org/2018,19993)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Januar 2018 - 16 Sa 1410/16 (https://dejure.org/2018,19993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,19993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsbedingte Kündigung, Behinderung, Wegfall eines leidensgerechten Arbeitsplatzes

  • IWW

    § 102 BetrVG, § ... 17 Abs. 2 KSchG, § 125 Abs. 1 InsO, § 1 Abs. 2, 3 KSchG, § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 17 KSchG, § 134 BGB, § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG, § 64 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO, § 111 BetrVG, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO, §§ 270 Abs. 1 Satz 2, 279 Satz 1 InsO, § 125 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG, § 17 Abs. 1 KSchG, §§ 1, 4 BetrVG, § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KSchG, § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, §§ 125, 126 BGB, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 InsO, § 125 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 292 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 164 Abs. 3 SGB IX, § 81 Abs. 3 SGB IX, § 154 Abs. 1 Satz 3 SGB IX, § 164 Abs. 4 SGB IX, § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX, § 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, §§ 1 Abs. 3 KSchG, 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO, § 1 Abs. 3 KSchG, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 InsO, § 15 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 1 Abs. 4 KSchG, § 113 InsO, § 17 Abs. 3 KSchG, § 125 Abs. 2 InsO, § 113 Satz 1 InsO, § 97 ZPO, § 164 Abs. 3, 4 SGB IX

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • ArbG Hagen, 25.10.2016 - 4 Ca 881/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Behinderung - Wegfall eines leidensgerechten

    Auszug aus LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 25.10.2016 - 4 Ca 881/16 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 25.10.2016 - 4 Ca 881/16 - abzuändern und.

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

    Auszug aus LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
    Gleichwohl treten die Wirkungen des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 InsO nicht nur ein, wenn die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, unmittelbar im Text des Interessenausgleichs zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet sind, sondern auch, wenn Interessenausgleich und Namensliste zwar zwei textlich separate Schriftstücke, aber gleichwohl eine einheitliche Urkunde bilden, die insgesamt dem Schriftformerfordernis der §§ 125, 126 BGB genügt (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 -).

    Wird die Namensliste getrennt von dem Interessenausgleich erstellt, reicht es dafür aus, dass im Interessenausgleich auf die zu erstellende Namensliste verwiesen wird, die erstellte Namensliste - ebenso wie zuvor der Interessenausgleich - von den Betriebsparteien unterschrieben worden ist und die Liste ihrerseits eindeutig auf den Interessenausgleich Bezug nimmt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 -).

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
    Hat der Betriebsrat den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild zu machen und eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können, und weiß dies der Arbeitgeber oder kann er dies nach den gegebenen Umständen jedenfalls als sicher annehmen, so würde es dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG widersprechen und es wäre eine kaum verständliche Förmelei, vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - aaO mwN).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
    Der Arbeitgeber ist jedoch dann nicht zur Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre, § 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10 Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 7 Sa 58/10

    Betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - Wegfall des

    Auszug aus LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
    Dies kann auch beinhalten, eine geplante Umstrukturierung zu unterlassen oder eine bereits durchgeführte Umstrukturierung ganz oder teilweise rückgängig zu machen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Landesarbeitsgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 30. März 2010 - 7 Sa 58/10 -).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
    Die dem Betriebsrat aus diesen Verhandlungen bekannten Tatsachen muss der Arbeitgeber im Anhörungsverfahren nicht erneut vortragen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 -).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit

    Auszug aus LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
    Er ist im Hinblick auf die Gesetzesbegründung, nach der dem Schuldner oder dem Übernehmer ein funktions- und wettbewerbsfähiges Arbeitnehmerteam zur Verfügung stehen soll (BT-Drucks.12/7302 S. 172), in einem umfassenderen Sinn zu verstehen, so dass auch weitere Aspekte in Betracht kommen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.08.2003 - 2 AZR 368/02 -).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
    Dies kann auch beinhalten, eine geplante Umstrukturierung zu unterlassen oder eine bereits durchgeführte Umstrukturierung ganz oder teilweise rückgängig zu machen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Landesarbeitsgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 30. März 2010 - 7 Sa 58/10 -).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
    Die dem Betriebsrat aus diesen Verhandlungen bekannten Tatsachen muss der Arbeitgeber im Anhörungsverfahren nicht erneut vortragen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 -).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
    Diese Vermutung bezieht sich sowohl auf den Wegfall der bisherigen Beschäftigung als auch auf das Fehlen anderer Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 516/11 -).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. Januar 2018 - 16 Sa 1410/16 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht