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   LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 459/12   

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https://dejure.org/2012,45356
LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 459/12 (https://dejure.org/2012,45356)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.09.2012 - 2 Sa 459/12 (https://dejure.org/2012,45356)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. September 2012 - 2 Sa 459/12 (https://dejure.org/2012,45356)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 459/12
    Dementsprechend ist eine Kündigungsschutzklage unschlüssig, wenn der gekündigte Arbeitnehmer selbst vorträgt, der Betrieb bzw. der Betriebsteil, in dem er beschäftigt war, ist bereits vor Ausspruch der Kündigung aufgrund eines Betriebsüberganges nach § 613 a BGB auf einen anderen Betriebserwerber übergegangen, so dass die Kündigung deswegen unwirksam ist (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 8 AZR 692/10, NZA - RR 2012, 570; Urteil vom 26.07.2007 - 8 AZR 769/06, NZA 2008, 112; Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05, NZA 2006, 597).

    Dementsprechend hat die Klägerin nach Ansicht der Berufungskammer auch die Tatsachen im Einzelnen schlüssig vorgetragen, die die Annahme eines Betriebsteilsübergangs im Sinne des § 613 a BGB hinsichtlich des Hauptstandortes der Insolvenzschuldnerin rechtfertigen, was aber gleichzeitig zur Folge hat, dass jedenfalls der bisherige Hauptstandort der Insolvenzschuldnerin nicht stillgelegt worden ist, weil sich eine Betriebsstilllegung und ein Betriebsübergang bzw. Betriebsteilim Sinne des § 613 a BGB hinsichtlich desselben Betriebsteiles systematisch ausschließen (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 8 AZR 692/10, NZA - RR 2012, 570).

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 459/12
    Dementsprechend ist eine Kündigungsschutzklage unschlüssig, wenn der gekündigte Arbeitnehmer selbst vorträgt, der Betrieb bzw. der Betriebsteil, in dem er beschäftigt war, ist bereits vor Ausspruch der Kündigung aufgrund eines Betriebsüberganges nach § 613 a BGB auf einen anderen Betriebserwerber übergegangen, so dass die Kündigung deswegen unwirksam ist (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 8 AZR 692/10, NZA - RR 2012, 570; Urteil vom 26.07.2007 - 8 AZR 769/06, NZA 2008, 112; Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05, NZA 2006, 597).
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 459/12
    Dementsprechend ist eine Kündigungsschutzklage unschlüssig, wenn der gekündigte Arbeitnehmer selbst vorträgt, der Betrieb bzw. der Betriebsteil, in dem er beschäftigt war, ist bereits vor Ausspruch der Kündigung aufgrund eines Betriebsüberganges nach § 613 a BGB auf einen anderen Betriebserwerber übergegangen, so dass die Kündigung deswegen unwirksam ist (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 8 AZR 692/10, NZA - RR 2012, 570; Urteil vom 26.07.2007 - 8 AZR 769/06, NZA 2008, 112; Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05, NZA 2006, 597).
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