Rechtsprechung
   LAG Hamm, 05.11.1997 - 10 Sa 1006/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5502
LAG Hamm, 05.11.1997 - 10 Sa 1006/97 (https://dejure.org/1997,5502)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.11.1997 - 10 Sa 1006/97 (https://dejure.org/1997,5502)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. November 1997 - 10 Sa 1006/97 (https://dejure.org/1997,5502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld); Voraussetzung eines Anspruchs auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Weihnachtsgeld aus den Grundsätzen der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlung; Prüfung des sachlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 660
  • BB 1998, 428
  • NZA-RR 1998, 293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 709/01

    Weihnachtszuwendung - Wegfall bei Fehlzeiten

    d) Im übrigen hält der Senat an dieser Rechtsprechung (vgl. auch LAG Hamm vom 5. November 1997 - 10 Sa 1006/97 - LAGE BGB § 611 Gratifikation Nr. 39 für eine Kürzung entsprechend dem Leistungsverhalten der Arbeitnehmer; krit. Gaul Anm. zu BAG 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - EzA BGB § 611 Anwesenheitsprämie Nr. 10 aE) uneingeschränkt nur hinsichtlich zukunftsbezogener Regelungen fest.
  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

    a) Soweit es im vorliegenden Fall nach dem Vorbringen der Beklagten Zweck der Prämienzahlung für das Jahr 2001 gewesen ist, den Kläger dazu anzuhalten, weit überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen, kann dieser Zweck nur erreicht werden, wenn der Kläger im vorhinein wusste, an welche leistungsbezogenen Kriterien die Prämienzahlung anknüpft und welche Fehl- oder Schlechtleistungen eine Kürzung oder gar den Ausschluss von der Prämienzahlung zur Folge haben werden (vgl. LAG Hamm 05.11.1997 - 10 Sa 1006/97 - LAGE § 611 BGB Gratifikationen Nr. 39).

    Dies ergibt sich daraus, dass nur bei der Bekanntgabe der sachlichen Kriterien, nach denen die Prämienzahlung vorgenommen werden soll, sich der Arbeitnehmer in seinem Leistungsverhalten darauf einrichten kann (LAG Hamm 05.11.1997 - 10 Sa 1006/97 - a.a.O.; vgl. auch BAG 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - EzA § 611 BGB Anwesenheitsprämie Nr. 10; BAG 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - EzA § 4 a EntgeltfortzG Nr. 3).

    Zeugnisse haben für den Arbeitnehmer die Bedeutung, dass sie für ihn Maßstab sind, wie der Arbeitgeber seine Leistung beurteilt (LAG Hamm 05.11.1997- 10 Sa 1006/97 - LAGE § 611 BGB Gratifikationen Nr. 39).

    Hieraus ergibt sich, dass sich der Arbeitgeber mangels entgegenstehender Vorbehalte an der Beurteilung, die er dem Arbeitnehmer hat zukommen lassen, auch festhalten lassen muss (BAG 08.02.1972 - 1 AZR 189/71 - EzA § 630 BGB Nr. 3; LAG Hamm 05.11.1997 - 10 Sa 1006/97 - LAGE § 611 BGB Gratifikationen Nr. 39 m.w.N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.1999 - 4 Sa 1133/99

    Anspruch auf Gleichbehandlung nach dem arbeitsrechtlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht