Rechtsprechung
LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Überstunden, Arbeitszeitkonto; Vergütungserwartung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 612 BGB
Überstunden, Arbeitszeitkonto; Vergütungserwartung - hensche.de
Arbeitszeitkonto
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn - 1 Ca 1593/10
- LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung
Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
Mit dem Urteil des BAG vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 - sei auch für diesen Fall davon auszugehen, dass eine Vergütungserwartung des Klägers hinsichtlich einer etwaigen Überstundenabgeltung gerade nicht anzunehmen sei.aa) Eine solche objektive Vergütungserwartung wird bei der Ableistung von Überstunden durch Arbeitnehmer zwar überwiegend anzunehmen sein, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, gibt es jedoch keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, dies gilt insbesondere bei Diensten höherer Art. Die Vergütungserwartung ist stets anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistungen sowie der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10, NZA 2011, 1335; BAG, Urteil vom 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79, juris).
- BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09
AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede
Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was gegebenenfalls auf ihn zukommt und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (vgl. BAG, Urteil vom 01.09.2010 - 5 AZR 517/09, EzA BGB 2002, § 307 Nr. 50; BAG, Urteil vom 20.04.2011 - 5 AZR 200/10, DB 2011, 1639).Die Vorschrift ist aber entsprechend anzuwenden, wenn eine in bestimmter Höhe gewährte Arbeitsvergütung nicht den vollen Gegenwert für die erbrachten Dienstleistungen darstellt, also Überstunden oder Mehrarbeit auf diese Weise vergütet werden sollen (vgl. BAG, Urteil vom 01.09.2010 aaO.).
- BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto
Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer auch anschließt, genügt es abweichend von den oben dargestellten Grundsätzen für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Arbeitszeitguthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.2002 - 5 AZR 43/01, EzA § 253 ZPO Nr. 22).Sofern ein solches auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesen ist, handelt es sich lediglich um eine bestimmte Ausdrucksform des zugunsten des Arbeitnehmers bestehenden Vergütungsanspruchs (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.2002, aaO; BAG, Urteil vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00, NZA 2002, 683).
- BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79
Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung
Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
aa) Eine solche objektive Vergütungserwartung wird bei der Ableistung von Überstunden durch Arbeitnehmer zwar überwiegend anzunehmen sein, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, gibt es jedoch keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, dies gilt insbesondere bei Diensten höherer Art. Die Vergütungserwartung ist stets anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistungen sowie der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10, NZA 2011, 1335; BAG, Urteil vom 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79, juris). - BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10
Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht
Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was gegebenenfalls auf ihn zukommt und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (vgl. BAG, Urteil vom 01.09.2010 - 5 AZR 517/09, EzA BGB 2002, § 307 Nr. 50; BAG, Urteil vom 20.04.2011 - 5 AZR 200/10, DB 2011, 1639). - BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto
Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
Nur die vorbehaltlose Mitteilung eines Arbeitgebers über den Stand des Arbeitszeitkontos stellt dessen Saldo ebenso streitlos wie eine Lohn- oder Gehaltsmitteilung die darin ausgewiesene Geldforderung (vgl. BAG, Urteil vom 28.07.2010 - 5 AZR 521/09, DB 2010, 284). - BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00
Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
Er muss vortragen, von welcher Normalarbeitszeit er ausgeht, und im Einzelnen darlegen, wann und mit welchen konkreten, geschuldeten Tätigkeiten er über die Normalarbeitszeit hinaus tätig geworden ist (vgl. BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 319/04, EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 1; BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 370/01, EzA § 611 BGB Mehrarbeit Nr. 10; BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 644/00, DB 2002, 1455). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2011 - 7 Sa 622/10
Überstundenvergütung - Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos - Darlegungs- und …
Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
Allein die Leistung von Überstunden, die nicht laufend vergütet werden, begründet allerdings noch nicht die Annahme, die Parteien hätten sich über die Führung eines Arbeitszeitkontos geeinigt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2011 - 7 Sa 622/10, juris). - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage
Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
Er muss vortragen, von welcher Normalarbeitszeit er ausgeht, und im Einzelnen darlegen, wann und mit welchen konkreten, geschuldeten Tätigkeiten er über die Normalarbeitszeit hinaus tätig geworden ist (vgl. BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 319/04, EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 1; BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 370/01, EzA § 611 BGB Mehrarbeit Nr. 10; BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 644/00, DB 2002, 1455). - BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00
Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto
Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11
Sofern ein solches auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesen ist, handelt es sich lediglich um eine bestimmte Ausdrucksform des zugunsten des Arbeitnehmers bestehenden Vergütungsanspruchs (vgl. BAG…, Urteil vom 13.03.2002, aaO; BAG, Urteil vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00, NZA 2002, 683). - BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01
Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung
- BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle
- BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08
Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des …
- LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
Für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Arbeitszeitguthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, genügt es, dass die klagende Partei die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (BAG vom 13.03.2002, 5 AZR 43/01; LAG Hamm vom 06.01.2012, 19 Sa 896/11). - LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 384/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
Für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Arbeitszeitguthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, genügt es, dass die klagende Partei die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (BAG vom 13.03.2002, 5 AZR 43/01; LAG Hamm vom 06.01.2012, 19 Sa 896/11). - LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 385/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
Für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Arbeitszeitguthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, genügt es, dass die klagende Partei die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (BAG vom 13.03.2002, 5 AZR 43/01; LAG Hamm vom 06.01.2012, 19 Sa 896/11). - LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 382/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
Für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Arbeitszeitguthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, genügt es, dass die klagende Partei die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (BAG vom 13.03.2002, 5 AZR 43/01; LAG Hamm vom 06.01.2012, 19 Sa 896/11). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 6 Sa 310/14
Darlegungslast bei dem Anspruch auf Ausgleich des Guthabens auf einem …
Allein die längerfristige Ableistung von Überstunden, die der Arbeitgeber nicht vergütet, rechtfertigt es nicht, von der Vereinbarung eines tariflichen Arbeitszeitkontos im Sinne eines flexiblen Arbeitszeitmodells mit langfristigen Ausgleichszeiträumen auszugehen (…vgl. LAG Rheinland-Pfalz 20. Juli 2011 - 7 Sa 622/10 - Rn. 31; LAG Hamm 06. Januar 2012 - 19 Sa 896/11 - Rn. 60; jeweils zitiert nach juris).