Rechtsprechung
   LAG Hamm, 06.01.2015 - 7 TaBV 61/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1614
LAG Hamm, 06.01.2015 - 7 TaBV 61/14 (https://dejure.org/2015,1614)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.01.2015 - 7 TaBV 61/14 (https://dejure.org/2015,1614)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - 7 TaBV 61/14 (https://dejure.org/2015,1614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,1614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 84 BetrVG, § ... 8 der GBV, § 99 ArbGG, § 315 BGB, § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 8 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz der GBV, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 520 ZPO, § 85 BetrVG, § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 85 Abs. 2 BetrVG, § 611 BGB, §§ 8, 9 der GBV, § 8, § 7 GBV, § 77 Abs. 4 BetrVG, 9 GBV, § 315 Abs. 1 BGB, § 8 GBV, § 9 GBV, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 92 Abs. 1 Satz 1ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Einigungsstelle; Zuständigkeit der Einigungsstelle für Ansprüche aus einer Betriebsvereinbarung über die Gehälter der außertariflich Angestellten

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einigungsstelle kann bei Streit über Gehaltsanpassung nicht zuständig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschwerderechte des Arbeitnehmers und Einigungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    §§ 85 Abs. 2 S. 3 BetrVG; 315 BGB
    Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABR 5/83

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsrecht am arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2015 - 7 TaBV 61/14
    Die materiellen Voraussetzungen für die Zuständigkeit der Einigungsstelle hinsichtlich der streitgegenständlichen Arbeitnehmerbeschwerden im Sinne des § 85 Abs. 2 BetrVG liegen nicht vor, da den Arbeitnehmerbeschwerden Rechtsansprüche zugrunde liegen mit der Folge, dass die Einigungsstelle gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG unzuständig ist (vgl. BAG, Beschluss vom 28.06.1984, 6 ABR 5/83 und vom 22.11.2005, 1 ABR 50/04; LAG Köln, Beschluss vom 07.05.2008, 7 TaBV 20/08, juris, jeweils m.w.N.).

    Sinn und Zweck der Einigungsstelle ist es nicht, vorprozessual das Bestehen von Rechtsansprüchen zu beraten und zu prüfen (BAG, Beschluss vom 28.06.1984, aaO.; LAG Frankfurt,Beschluss vom 03.04.2007, 4 TaBV 39/07 bei juris Rdnr. 24 m.w.N.).

    Unter Anwendung dieser Maßstäbe hat das Arbeitsgericht in der angegriffenen Entscheidung auch zutreffend auf den Beschluss des BAG vom 28.06.1984, 6 ABR 5/83, aaO hingewiesen, in welchem eine Arbeitnehmerin weitere 3 bezahlte freie Tage im Rahmen eines betriebsverfassungsrechtlichen Beschwerdeverfahrens eansprucht hatte, auf deren Gewährung nach dem Wortlaut der seinerzeit anwendbaren Tarifbestimmung ein Rechtsanspruch nicht bestand, sondern dem Arbeitgeber bei einer solchen Gewährung Ermessen im Sinne einer "Kann-Bestimmung" einräumte.

  • LAG Köln, 07.05.2008 - 7 TaBV 20/08

    Arbeitnehmerbeschwerden; Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit;

    Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2015 - 7 TaBV 61/14
    Die materiellen Voraussetzungen für die Zuständigkeit der Einigungsstelle hinsichtlich der streitgegenständlichen Arbeitnehmerbeschwerden im Sinne des § 85 Abs. 2 BetrVG liegen nicht vor, da den Arbeitnehmerbeschwerden Rechtsansprüche zugrunde liegen mit der Folge, dass die Einigungsstelle gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG unzuständig ist (vgl. BAG, Beschluss vom 28.06.1984, 6 ABR 5/83 und vom 22.11.2005, 1 ABR 50/04; LAG Köln, Beschluss vom 07.05.2008, 7 TaBV 20/08, juris, jeweils m.w.N.).

    Nach der gesetzlich vorgesehenen Aufteilung betriebsverfassungsrechtlicher Regelungsmechanismen in arbeitsgerichtliche Verfahren und Einigungsstellenverfahren sowie in arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren in Individualprozessen würde die Annahme der Zuständigkeit der Einigungsstelle damit den gesetzgeberischen Grundwerten widersprechen (so auch LAG Köln, Beschluss vom 07.05.2008, aaO., Rdnr. 24, 25).

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2015 - 7 TaBV 61/14
    Mit der angegriffenen Entscheidung des Arbeitsgerichts folgt auch die Beschwerdekammer der Rechtsprechung des BAG, wie sie im Beschluss vom 24.11.1981, 1 ABR 42/79 formuliert wurde.
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2015 - 7 TaBV 61/14
    aa) Auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren bedarf ein Feststellungsantrag des Feststellungsinteresses gemäß § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. nur BAG, Beschluss vom 18.02.2003, 1 ABR 17/02 zu B. III 1 a der Gründe m.w.N.).
  • LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07

    Bestellung einer Einigungsstelle bei der Beschwerde eines Arbeitnehmers gem. § 85

    Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2015 - 7 TaBV 61/14
    Sinn und Zweck der Einigungsstelle ist es nicht, vorprozessual das Bestehen von Rechtsansprüchen zu beraten und zu prüfen (BAG, Beschluss vom 28.06.1984, aaO.; LAG Frankfurt,Beschluss vom 03.04.2007, 4 TaBV 39/07 bei juris Rdnr. 24 m.w.N.).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

    Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2015 - 7 TaBV 61/14
    Gegenstand eines Feststellungsantrages können somit nur Rechtsverhältnisse oder Teile solcher Rechtsverhältnisses sein; bloße Vorfragen können nicht zu Gegenstand eines Feststellungsantrages gemacht werden, ebenso wenig die Erstattung von Rechtsgutachten (so ausdrücklich BAG, Beschluss vom 03.05.2006, 1 ABR 63/04 m.w.N.).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04

    Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

    Auszug aus LAG Hamm, 06.01.2015 - 7 TaBV 61/14
    Die materiellen Voraussetzungen für die Zuständigkeit der Einigungsstelle hinsichtlich der streitgegenständlichen Arbeitnehmerbeschwerden im Sinne des § 85 Abs. 2 BetrVG liegen nicht vor, da den Arbeitnehmerbeschwerden Rechtsansprüche zugrunde liegen mit der Folge, dass die Einigungsstelle gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG unzuständig ist (vgl. BAG, Beschluss vom 28.06.1984, 6 ABR 5/83 und vom 22.11.2005, 1 ABR 50/04; LAG Köln, Beschluss vom 07.05.2008, 7 TaBV 20/08, juris, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht