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   LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 9/11   

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https://dejure.org/2011,73202
LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 9/11 (https://dejure.org/2011,73202)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.04.2011 - 6 Sa 9/11 (https://dejure.org/2011,73202)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. April 2011 - 6 Sa 9/11 (https://dejure.org/2011,73202)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kündigung zum "nächstmöglichen Zeitpunkt" zu unbestimmt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit einer Kündigungserklärung hinsichtlich eines Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf die erforderlichen Angaben zur Kündigungsfrist; Wirksamkeit der Anhörung des Betriebsrats bei Fehlen einer Angabe zur Kündigungsfrist und zum ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Fehler vermeiden - Kündigung mit falscher oder ohne Angabe der Kündigungsfrist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss ein Beendigungsdatum in die Kündigung: Ja, sonst ist die Kündigung unwirksam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Paderborn, 08.12.2010 - 2 Ca 1002/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Stilllegung - Überlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 9/11
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.12.2010 - 2 Ca 1002/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Paderborn hat der Klage mit Urteil vom 08.12.2010 - 2 Ca 1002/10 - stattgegeben.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.12.2010 - 2 Ca 1002/10 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 9/11
    Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers, darüber zu rätseln, zu welchem Kündigungstermin der Arbeitgeber die Kündigung gewollt haben könnte (vgl. BAG 01. September 2010 - 5 AZR 700/09 Rn. 27).

    Für den Kündigungsadressaten ist die Kündigungserklärung jedoch nur hinreichend bestimmt, wenn ihm für den "nächstzulässigen" Termin das maßgebende Rechenprogramm (gesetzliche, tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Kündigungsfristenregelung) und die maßgeblichen Tatsachen (Dauer der Betriebszugehörigkeit, ggf. unter Beachtung von § 613a Abs. 1 BGB; Nichtmaßgeblichkeit von § 622 Abs. 2 S. 2 BGB; vgl. BAG 01. September 2010 - 5 AZR 700/09 Rn. 27) mitgeteilt werden.

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 9/11
    Dabei dürfen nur solche Begleitumstände berücksichtigt werden, die dem Kündigungsempfänger auch erkennbar waren (BAG 02. März 1973 - 3 AZR 325/72).
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 9/11
    Das bedeutet, dass neben der Angabe der Gründe die Person des zu kündigenden Arbeitnehmers zu bezeichnen und die Art der Kündigung (z.B. ordentliche oder außerordentliche) und auch die Kündigungsfrist und der Zeitpunkt, zu dem gekündigt werden soll, anzugeben sind (BAG 28.02.1974 - 2 AZR 455/73; GK - Etzel, § 102 BetrVG Rn. 59 m.w.N.).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 653/02

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 9/11
    Eine Kündigung ist nicht nur unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt hat (BAG 27.11.2003 - 2 AZR 653/02).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 9/11
    Aus einer Kündigungserklärung muss sich ergeben, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet werden soll (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 24).
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. April 2011 - 6 Sa 9/11 - aufgehoben.
  • ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13

    Ordentliche Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"

    Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers, darüber zu rätseln, zu welchem Kündigungstermin der Arbeitgeber die Kündigung gewollt haben könnte (vgl. BAG 01. September 2010 - 5 AZR 700/09 Rn. 27, zuletzt Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 06. April 2011 - 6 Sa 9/11 -, juris).

    Im Gegensatz zu dem vom Kläger zitierten Fall (LAG Hamm - 6 Sa 9/11 - a.a.o.) bestehen vorliegend gar keine Alternativen bezüglich des Beendigungszeitpunktes.

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14

    Auslegung und Umdeutung einer Kündigungserklärung - Maßregelungsverbot außerhalb

    In Fällen, in denen Gerichte Kündigungserklärungen als zu unbestimmt und damit unwirksam erklärt haben, wurde eine Umdeutung daher konsequenterweise auch gar nicht erst geprüft (vgl. z. B. BAG vom 21.10.1981, 7 AZR 407/79, LAG Hamm vom 6.4.2011, 6 Sa 9/11, aufgehoben durch BAG vom 20.6.2013, a. a. O.).
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