Rechtsprechung
LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Stichtagsregelung; Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer D... ienst) - Überleitungsgesetz
Stichtagsregelung; Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fachliche und pädagogische Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis; Spezielles Eingruppierungsmerkmal für Kombinierer an Gesamtschulen; Differenzierungen zwischen Gymnasiallehrern einerseits und Gesamtschullehrern andererseits; Unterschiedliche Vergütung ...
- Judicialis
Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer D... ienst) - Überleitungsgesetz
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 22 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
Eingruppierung einer Gesamtschullehrerin nach dem nordrhein-westfälischen Überleitungsgesetz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 24.07.2002 - 3 Ca 1703/02
- LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04
Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern
Auszug aus LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02
Diese erfordert, wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 06.07.2005 (- 4 AZR 42/04 - ZTR 2006, 102 f.) ausgeführt hat, jedoch nicht nur die Einstellung der Lehrkraft zum Stichtag, sondern nach Sinn und Zweck weiter, dass die Lehrkraft während der gesamten Zeit nach dem Stichtag als solche beschäftigt gewesen ist.Dass der Landesgesetzgeber diese weitere Voraussetzung nicht ausdrücklich in Ziffer 2 Abs. 1 Nr. 2 Überleitungsgesetz aufgenommen hat, erklärt sich allein daraus, dass dem Beamtenstatus Unterbrechungen aufgrund von Befristungen fremd sind (vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 06.07.2005 - 4 AZR 42/04 -, ZTR 2006, 102 f. ).
Damit kann, wie das Bundesarbeitsgericht ebenfalls in seinem Urteil vom 06.07.2005 (- 4 AZR 42/04 -, ZTR 2006, 102 f.) ausgeführt hat, allein die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses während der Sommerferien vom 03.07.1997 bis 17.08.1997 eine Erfüllung des Tatbestandes der Ziffer 2 Abs. 1 Nr. 2 Überleitungsgesetz nicht hindern.
Die mit der Stichtagsregelung geforderte Erfahrung kann allenfalls, worauf das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 06.07.2005 (- 4 AZR 42/04 -, ZTR 2006, 102 f.) ebenfalls hingewiesen hat, durch eine relevante tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung gemindert werden.
- LAG Hamm, 25.09.2003 - 11 Sa 265/03
Zulässigkeit der Höhergruppierung eines prozentualen Anteils der Lehrer an …
Auszug aus LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02
Im Übrigen bezieht sich das beklagte L2xx auf das Urteil des LAG Hamm vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -.Deshalb kann offen bleiben, ob Artikel 33 Abs. 2 GG vorliegend im Grundsatz einschlägig wäre (so LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -) oder ob die Verfassungsbestimmung in Ermangelung einer eigenständigen Auswahlentscheidung wegen des Fehlens von bereitgestellten höherwertigen Planstellen von vornherein keine Anwendung findet.
- BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990
Auszug aus LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02
Bei der Regelung des Übergangs von einer älteren zu einer neueren Regelung steht dem Gesetzgeber zwar ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91 -, 2 BvR 831/91 -, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.).Allerdings ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, d.h. ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts sich am gegebenen Sachverhalt orientieren und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfassen und damit sachlich vertretbar waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1988 - 1 BvL 5/85, 1 BvL 6/85, 1 BvL 5, 6/85 -, BVerfGE 79, 212 ff.; BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.).
- LAG Hamm, 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04
Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz, …
Auszug aus LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02
Letzteres hat die entscheidende Kammer bereits in ihrem Urteil vom 21.12.2004 ( - 12 Sa 1387/04 -, zu II 2 c der Gründe) ausführlich begründet. - BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über …
Auszug aus LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02
Allerdings ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, d.h. ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts sich am gegebenen Sachverhalt orientieren und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfassen und damit sachlich vertretbar waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1988 - 1 BvL 5/85, 1 BvL 6/85, 1 BvL 5, 6/85 -, BVerfGE 79, 212 ff.; BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.). - BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02
Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit
Auszug aus LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02
Artikel 3 Abs. 1 GG ist allerdings auch verletzt, wenn der Gesetzgeber es versäumt hat, Ungleichheiten der zu ordnenden Lebenssachverhalte zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94 -, BVerfGE 103, 242 ff; BAG, Urteil vom 25.06.2003 - 4 AZR 405/02 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Beschäftigungssicherung). - BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02
Artikel 3 Abs. 1 GG ist allerdings auch verletzt, wenn der Gesetzgeber es versäumt hat, Ungleichheiten der zu ordnenden Lebenssachverhalte zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94 -, BVerfGE 103, 242 ff; BAG, Urteil vom 25.06.2003 - 4 AZR 405/02 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Beschäftigungssicherung). - LAG Köln, 13.11.2003 - 5 Sa 759/03
Nichterfüller-Erlass; Gleichbehandlung; Lehrer
Auszug aus LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02
Letztlich beruft sich die Klägerin auf das Urteil des LAG Köln vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -. - BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02
Er hat die Grenzen der ihm zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit - mit der Folge einer Verletzung des Artikel 3 Abs. 1 GG - erst überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, d. h. wenn die gesetzliche Differenzierung sich - sachbereichsbezogen - nicht auf einen vernünftigen rechtfertigenden Grund zurückführen lässt (vgl. BVerfG, Urteil vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310 ff. m.w.N.). - BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04
Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern
Auszug aus LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02
Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 06.07.2005 ( - 4 AZR 27/04 -, ZTR 2006, 100 f.) ausführlich begründet.