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   LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04   

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https://dejure.org/2004,21484
LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04 (https://dejure.org/2004,21484)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2004 - 2 Sa 163/04 (https://dejure.org/2004,21484)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 2 Sa 163/04 (https://dejure.org/2004,21484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Auslegung eines Sozialplans in der Insolvenz. Zulässigkeit einer Stichtagsregelung, welche Arbeitnehmer ausschließt, die ihr Arbeitsverhältnis vor Insolvenzeröffnung selbst gekündigt haben.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 123 InsO, §§ 112 Abs. 1 Satz 2 und 3, 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
    Zur Auslegung eines Sozialplans in der Insolvenz. Zulässigkeit einer Stichtagsregelung, welche Arbeitnehmer ausschließt, die ihr Arbeitsverhältnis vor Insolvenzeröffnung selbst gekündigt haben.

  • IWW

    § 123 InsO, §§ 112 Abs. 1 Satz 2 und 3, 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Arbeitnehmern von Sozialplanansprüchen bei Selbstkündigung vor Insolvenzeröffnung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02

    Auslegung eins Sozialplans; Veranlassen einer Eigenkündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04
    Wegen § 123 Abs. 3 InsO ist die Feststellungsklage im Allgemeinen die richtige Klageart, um Sozialplanansprüche gegen den Insolvenzverwalter geltend zu machen (BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 - AP Nr. 1 zu § 209 InsO; BAG vom 31.07.2002 - 10 AZR 275/01 - NZA 2002, 1332 und BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 80/02 - ZIP 2003, 1414).

    Um eine stilllegungsbedingte Eigenkündigung handelt es sich gerade nicht (vgl. dazu BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 80/02 - ZIP 2003, 1414).

  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 281/94

    Sozialplanabfindung - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04
    Eine Differenzierung ist unzulässig, wenn es dafür keine sachlichen und billigenswerten Gründe gibt, die unterschiedliche Behandlung sich vielmehr als sachwidrig und willkürlich erweist (BAG vom 09.11.1994 - 10 AZR 281/94 - AP Nr. 85 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04
    Bei nicht eindeutigem Wortlaut ist der Wille der Betriebsparteien zu berücksichtigen, soweit er in den Regelungen des Sozialplans seinen Niederschlag gefunden hat (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG vom 12.12.2002 - 1 AZR 632/01 - NZA 2003, 676 und BAG vom 15.12.1998 - 1 AZR 332/98 - AP Nr. 126 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 275/01

    Sozialplan vor Insolvenzeröffnung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04
    Wegen § 123 Abs. 3 InsO ist die Feststellungsklage im Allgemeinen die richtige Klageart, um Sozialplanansprüche gegen den Insolvenzverwalter geltend zu machen (BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 - AP Nr. 1 zu § 209 InsO; BAG vom 31.07.2002 - 10 AZR 275/01 - NZA 2002, 1332 und BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 80/02 - ZIP 2003, 1414).
  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Arbeitnehmer vom Insolvenzschuldner oder vom vorläufigen Insolvenzverwalter im Hinblick auf die bevorstehende Stilllegung des Betriebes dazu veranlasst worden ist, sein Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen (BAG vom 19.07.1995 - 10 AZR 885/94 - NZA 1996, 274).
  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04
    Sie können bei ihrer Regelung von einem Nachteilsausgleich gänzlich absehen oder nach der Vermeidbarkeit von Nachteilen unterscheiden (BAG vom 28.04.1993 - 10 AZR 222/92 - und vom 11.08.1993 - 10 AZR 578/92 - AP Nrn. 67 und 71 zu § 112 BetrVG 1972 sowie vom 20.04.1994 - 10 AZR 232/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04
    Wegen § 123 Abs. 3 InsO ist die Feststellungsklage im Allgemeinen die richtige Klageart, um Sozialplanansprüche gegen den Insolvenzverwalter geltend zu machen (BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 - AP Nr. 1 zu § 209 InsO; BAG vom 31.07.2002 - 10 AZR 275/01 - NZA 2002, 1332 und BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 80/02 - ZIP 2003, 1414).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04
    Die Betriebsparteien können nämlich davon ausgehen, dass diese Arbeitnehmer keine oder jedenfalls geringere Nachteile erleiden als diejenigen Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis erst später nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlieren (vgl. BAG vom 24.01.1996 - 10 AZR 155/05 - AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972 und vom 05.10.2000 - 1 AZR 48/00 - AP Nr. 141 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04
    Bei nicht eindeutigem Wortlaut ist der Wille der Betriebsparteien zu berücksichtigen, soweit er in den Regelungen des Sozialplans seinen Niederschlag gefunden hat (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG vom 12.12.2002 - 1 AZR 632/01 - NZA 2003, 676 und BAG vom 15.12.1998 - 1 AZR 332/98 - AP Nr. 126 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 57/94

    Unterordnungskonzern bei Gemeinschaftsunternehmen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Arbeitnehmer vom Insolvenzschuldner oder vom vorläufigen Insolvenzverwalter im Hinblick auf die bevorstehende Stilllegung des Betriebes dazu veranlasst worden ist, sein Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen (BAG vom 19.07.1995 - 10 AZR 885/94 - NZA 1996, 274).
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