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   LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00   

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LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00 (https://dejure.org/2000,5997)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00 (https://dejure.org/2000,5997)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 16 Sa 1152/00 (https://dejure.org/2000,5997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite einer Ausgleichsklausel in einem Aufhebungsvertrag; Erlassvertrag oder deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis; Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157 397 Abs. 1 § 611 Abs. 1
    Aufhebungsvertrag: Rechtsnatur einer Ausgleichsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 15
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00
    An die Feststellung eines solchen Willens sind strenge Anforderungen zu stellen, der Verzicht auf ein Recht ist nicht zu vermuten (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1983 - VI ZR 19/82 - NJW 1984, 1346 ; Urteil vom 16.11.1993 - XI ZR 70/93 - NJW 1994, 379 ; Urteil vom 24.11.1993 - 24 BLw 57/93 - MDR 1994, 631 ; im übrigen allgemeine Meinung z.B. Palandt, BGB , § 397 , Rdn. 4).

    Dieses kann zwar den objektiven Erklärungswert der Urkunde nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH vom 24.11.1993, aaO.).

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 19/82

    Bestimmung der Tragweite eines wechselseitigen Anspruchsverzichts durch Auslegung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00
    An die Feststellung eines solchen Willens sind strenge Anforderungen zu stellen, der Verzicht auf ein Recht ist nicht zu vermuten (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1983 - VI ZR 19/82 - NJW 1984, 1346 ; Urteil vom 16.11.1993 - XI ZR 70/93 - NJW 1994, 379 ; Urteil vom 24.11.1993 - 24 BLw 57/93 - MDR 1994, 631 ; im übrigen allgemeine Meinung z.B. Palandt, BGB , § 397 , Rdn. 4).

    Nach allgemeinen Grundsätzen ist die Auslegung der Vereinbarung vom 06.09.1999 anhand des erklärten Parteiwillens unter Berücksichtigung des Vertragszwecks, der beiderseitigen Interessenlage, der Verkehrsauffassung und aller Umstände des Vertragsschlusses, auch außerhalb der Urkunde liegender Umstände zu ermitteln (BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 10 AZR 881/98 - n.a.v.; BGH, Urteil vom 20.12.1983, aaO.).

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00
    In der Rechtsprechung werden Lohnabrechnungen sogar teilweise als formlos wirksames, abstraktes Schuldanerkenntnis angesehen (Arbeitsgericht Regensburg, Urteil vom 12.03.1997 - 6 Sa 530/96 S - EzA Nr. 18 § 5 BurlG ; BAG, Urteil vom 10.03.1987 - 8 AZR 610/84 - EzA Nr. 4 § 781 BGB ).
  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00
    Auch dann, wenn eine Lohnabrechnung nicht als Anerkenntnis zu bewerten ist, so werden mir ihr nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedoch die abgerechneten Lohnforderungen des Arbeitnehmers streitlos gestellt (BAG, Urteil vom 20.10.1982 - 5 AZR 110/82 - EzA NR. 53 § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 881/98

    Anspruch auf die tarifliche Tätigkeitszulage aufgrund eines deklaratorischen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00
    Nach allgemeinen Grundsätzen ist die Auslegung der Vereinbarung vom 06.09.1999 anhand des erklärten Parteiwillens unter Berücksichtigung des Vertragszwecks, der beiderseitigen Interessenlage, der Verkehrsauffassung und aller Umstände des Vertragsschlusses, auch außerhalb der Urkunde liegender Umstände zu ermitteln (BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 10 AZR 881/98 - n.a.v.; BGH, Urteil vom 20.12.1983, aaO.).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs;

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00
    An die Feststellung eines solchen Willens sind strenge Anforderungen zu stellen, der Verzicht auf ein Recht ist nicht zu vermuten (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1983 - VI ZR 19/82 - NJW 1984, 1346 ; Urteil vom 16.11.1993 - XI ZR 70/93 - NJW 1994, 379 ; Urteil vom 24.11.1993 - 24 BLw 57/93 - MDR 1994, 631 ; im übrigen allgemeine Meinung z.B. Palandt, BGB , § 397 , Rdn. 4).
  • LAG München, 24.04.1997 - 2 Sa 1004/96

    Aufhebungsvertrag: Auslegung einer Abgeltungsklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00
    Dabei kann es sich zwar, wie vom Arbeitsgericht angenommen, um einen Verzicht - rechtlich als Schulderlass (§ 379 Abs. 1 BGB ) einzuordnen - handeln, der Rechtscharakter kann aber auch in einem - negativem - Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB ) liegen, wobei festzustellen wäre, ob es sich um konstitutives oder um ein deklaratorisches handelt (vgl. Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 9. Aufl., § 72 II 2, Rndr. 7; LAG München, Urteil vom 24.04.1997 - 2 Sa 1004/96 - DB 1998, 296).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00
    An die Feststellung eines solchen Willens sind strenge Anforderungen zu stellen, der Verzicht auf ein Recht ist nicht zu vermuten (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1983 - VI ZR 19/82 - NJW 1984, 1346 ; Urteil vom 16.11.1993 - XI ZR 70/93 - NJW 1994, 379 ; Urteil vom 24.11.1993 - 24 BLw 57/93 - MDR 1994, 631 ; im übrigen allgemeine Meinung z.B. Palandt, BGB , § 397 , Rdn. 4).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2013 - 5 Sa 330/13

    Auslegung einer Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

    Eine Klausel des hier maßgeblichen Inhalts (vgl. Diller FA 2000, 270 ff.) ist deshalb als negatives konstitutives Schuldanerkenntnis i.S.d. § 397 Abs. 2 BGB zu qualifizieren (LAG München (24.04.1997 BB 1998, 26) a.A. LAG Düsseldorf 07.12.2000 NZA-RR 2002, 15: deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - 3 Sa 159/16

    Aufhebungsvertrag - Wirksamkeit einer Abgeltungsklausel - Pflichtverletzung des

    Die Einordnung einer Ausgleichsklausel als negatives Schuldanerkenntnis im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB setzt allerdings voraus, dass die Parteien bei Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages tatsächlich den Willen hatten, auf alle bekannten oder unbekannten Forderungen zu verzichten (vgl. LAG Hamm, 07.12.2000, NZA-RR 2002, 15).
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