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   LAG Hamm, 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17   

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LAG Hamm, 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17 (https://dejure.org/2018,5008)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17 (https://dejure.org/2018,5008)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2018 - 8 Sa 1350/17 (https://dejure.org/2018,5008)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Restitutionsklage, unzuständiges Gericht, Klagefrist, Hilfsnatur, uneidliche Falschaussage, Einstellung durch Strafgericht

  • IWW

    § 91 Abs. 5 SGB IX, § ... 91 Abs. 3 SGB IX, §§ 4, 7 KSchG, § 153 Abs. 2 StPO, § 586 ZPO, § 79 S. 1 ArbGG, § 584 Abs. 1 ZPO, §§ 578 ff ZPO, § 580 ZPO, § 580 Nr. 3 u. 4 ZPO, § 586 Abs. 1 ZPO, § 586 Abs. 2 S. 1 ZPO, § 17b Abs. 1 S. 2 GVG, §§ 281 Abs. 1, 261 ZPO, § 11 Abs. 4 ArbGG, § 233 S. 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 580 Nr. 3 ZPO, § 580 Nr. 4 ZPO, § 581 Abs. 1 ZPO, § 580 Nr. 1 bis 5 ZPO, §§ 580, 581 Abs. 1 ZPO, § 581 Abs. 1 Alt. 2 ZPO, § 153 Abs. 2 S. 1 StPO, § 153 StPO, § 153a StPO, § 581 Abs. 1 Alt. 1 ZPO, § 582 ZPO, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 281 Abs. 3 ZPO, § 17b Abs. 2 GVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Klagefrist gem. § 586 Abs. 1 ZPO durch Erhebung der Restitutionsklage bei einem unzuständigen Gericht; Erneute Berücksichtigung einer angeblich unrichtigen Aussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restitutionsklage; unzuständiges Gericht; Klagefrist; Hilfsnatur; uneidliche Falschaussage; Einstellung durch Strafgericht

  • rechtsportal.de

    Wahrung der Klagefrist gem. § 586 Abs. 1 ZPO durch Erhebung der Restitutionsklage bei einem unzuständigen Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Dortmund, 13.04.2017 - 4 Ca 4157/16

    Antrag auf Wiederaufnahme einer beim Arbeitsgericht anhängig gemachten

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 13.04.2017 - 4 Ca 4157/16 - aufgehoben.

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 13. April 2017 - 4 Ca 4157/16 - abgewiesen.

    Der Kläger beantragt vorliegend noch, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 13. April 2017 - 4 Ca 4157/16 - abzuändern und das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. November 2013 - 8 Sa 1157/13 - , zuvor Arbeitsgericht Dortmund - 4 Ca 824/13 - teilweise aufzuheben und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die auf den 3. Januar 2012 datierte Kündigung der Beklagten weder außerordentlich fristlos noch mit ordentlicher Frist aufgelöst worden ist.

  • OLG Koblenz, 19.05.1978 - 2 U 430/77
    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17
    Insoweit ist die erkennende Berufungskammer mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Mai 1978 - 2 U 430/77 (MDR 1979, S. 410) der Auffassung, dass eine Restitutionsklage jedenfalls bei Einstellung des Verfahrens nach Anklageerhebung auf der Grundlage des § 153 Abs. 2 StPO durch das Strafgericht wegen Geringfügigkeit dann nicht zulässig ist, wenn dabei die Unrichtigkeit der fraglichen Aussage nur als möglich unterstellt worden ist.
  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 576/80

    Keine Bindung an Strafurteil bei Prüfung des Restitutionsgrundes

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17
    § 581 Abs. 1 ZPO lässt dabei die Regelung der Restitutionsgründe nach § 580 Nr. 1 bis 5 ZPO als solche unberührt, stellt für diese Fälle aber ein zusätzliches Zulässigkeitserfordernis auf (BGH, Urteil vom 22. September 1982 - IVb ZR 576/80 - NJW 1983, S. 230/231).
  • BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60

    Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung bei sachlich unzuständigem Gericht

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17
    Der Zweck prozessualer Fristen, die schnelle Klärung streitiger Rechtsfragen, wird durch die geringe Verzögerung, die mit einer Verweisung verbunden ist, regelmäßig nicht gefährdet (BGH, Urteil vom 21. September 1961 - III ZR 120/60 - juris).
  • OLG Köln, 21.12.1990 - 19 U 104/90

    Verfahrensrecht Restitutionsklage

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17
    Denn die Einstellung des Strafverfahrens in Anwendung des § 153 StPO setzt - anders als nach § 153a StPO - keine höhere Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung voraus, als den für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens erforderlichen Grad des Tatverdachts (OLG Köln, Urteil vom 21. Dezember 1990 - 19 U 104/90 - OLGZ 1991, S. 352 ff).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00

    Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG - Vertretenmüssen

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17
    Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen einer Restitutionsklage wegen behaupteter Falschaussage mit §§ 580, 581 Abs. 1 ZPO bewusst an enge, normativ beschriebene Voraussetzungen geknüpft (BAG, Urteil vom 16. Mai 2002 - 2 AZR 730/00 - NZA 2003, S. 217 ff).
  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 133/02

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17
    Die Klageerhebung bei einem unzuständigen Gericht wahrt die Klagefrist des § 586 Abs. 1 ZPO regelmäßig dann, wenn das Verfahren durch Verweisungsbeschluss oder ggf. formlose Abgabe durch das unzuständige Gericht bei dem nach § 584 Abs. 1 ZPO zuständigen Gericht anhängig wird (BAG, Urteil vom 20. August 2002 - 3 AZR 133/02 - AP Nr. 2 zu § 586 ZPO m. w. N.).
  • ArbG Berlin, 22.09.2022 - 41 Ca 3322/22

    Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - Zustimmung des Integrationsamtes -

    Die Berufung vor dem LAG wahrt dann aus zeitlichen Gründen im Normalfall nicht mehr die Notfrist des § 586 Absatz 1 ZPO (vgl. LAG Hamm vom 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17).(Rn.60).

    Selbst wenn man hier zugleich auch das erstinstanzliche Urteil angegriffen sähe, wäre bei Geltendmachung desselben Wiederaufnahmegrundes - wie hier - allein das Berufungsgericht zuständig (Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, § 584 Randnummer 5 mit weiteren Nachweisen; vergleiche auch LAG Hamm 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17 - juris Randnummer 34).

    Kommt es allerdings nicht zu einer Verweisung, sondern zu einem erstinstanzlichen klageabweisenden Urteil, so kommt die die klägerische Partei privilegierende Rechtsprechung nicht zur Anwendung: Der Grundsatz der Verfahrenseinheit gilt für die Verweisung (oder für den Fall einer formlosen Abgabe), nicht aber für den Fall einer Berufung (vergleiche LAG Hamm 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17 - juris Leitsatz: "Die Erhebung der Restitutionsklage bei einem nach.

  • OLG Rostock, 30.03.2023 - 3 U 99/21

    Anforderungen an eine Restitutionsklage wegen § 580 Nr. 3 und 7b ZPO

    Der Senat verweist indes auf die zutreffende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach eine Einstellung des Verfahrens, die nicht wenigstens von der Wahrscheinlichkeit eines Verschuldens ausgeht, nicht mit einer rechtskräftigen Verurteilung als Voraussetzung einer Restitutionsklage gleichgestellt werden kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 19.05.1978 - 2 U 430/77 -, MDR 1978, 410 (410); LAG Hamm, Urteil v. 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17 -, zit. n. juris, Rn. 46; Stein/Jonas/Jacobs, ZPO, 23. Aufl., § 581 Rn. 4; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 42. Aufl., § 581 Rn. 2).
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