Rechtsprechung
   LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5755
LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13 (https://dejure.org/2014,5755)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2014 - 2 Ta 373/13 (https://dejure.org/2014,5755)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 2 Ta 373/13 (https://dejure.org/2014,5755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtswegbeschluss; Keine Zurückweisung bei Nichtabhilfeentscheidung durch die Vorsitzende allein; Keine schlüssige Darlegung der Arbeitnehmereigenschaft durch eine Dozentin einer Bildungseinrichtung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtswegbeschluss; Keine Zurückweisung bei Nichtabhilfeentscheidung durch die Vorsitzende allein; Keine schlüssige Darlegung der Arbeitnehmereigenschaft durch eine Dozentin einer Bildungseinrichtung

  • IWW

    § 5 ArbGG
    § 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Abhilfeentscheidungen bei einer sofortigen Beschwerde

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegprüfungen und Entscheidung Vorsitzender

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2013 - 6 Sa 370/12

    Statusklage, Lehrer, Nachhilfelehrer, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13
    Dagegen können etwa Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, als freie Mitarbeiter beschäftigt werden (vgl. BAG, Beschl. v. 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, NZA 2012, 731; Urt. v. 11.03.1992 - 7 AZR 130/91, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.11.2013 - 6 Sa 370/12, juris).

    Dies gilt auch dann, wenn die abgestimmten Zeiten in der Folgezeit in einem Stundenplan schriftlich niedergelegt werden, da es sich dabei nur um eine schriftliche Fixierung der zuvor abgestimmten Unterrichtszeiten handelt (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.11.2013 - 6 Sa 370/12, juris; Urt. v. 03.02.2011 - 4 Sa 234/10, juris).

    Darüber hinaus spricht die zeitliche Beschränkung des Arbeitszeitumfangs durch die Festlegung einer Obergrenze für Zahl der Unterrichtsstunden im Wochendurchschnitt eher gegen das Vorliegen des Arbeitsverhältnisses, weil dadurch die Dispositionsmöglichkeit des Dienstherren eingeschränkt wird, der Klägerin dagegen eine Verfügung über die anderweitige Verwendung der Arbeitskraft ermöglicht wird (vgl. dazu auch LAG LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.11.2013 - 6 Sa 370/12, juris).

    Die Klägerin ist bei ihrer Tätigkeit auch nicht dem Erziehungsauftrag der allgemeinbildenden Schule unterworfen, sodass der Inhalt ihrer Arbeitspflicht nicht durch einen gesetzlichen Rahmen gestaltet wird (vgl. dazu auch BAG, Beschl. v. 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, NZA 2012, 731; Urt. v. 11.03.1992 - 7 AZR 130/91, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.11.2013 - 6 Sa 370/12, juris).

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13
    Dagegen können etwa Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, als freie Mitarbeiter beschäftigt werden (vgl. BAG, Beschl. v. 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, NZA 2012, 731; Urt. v. 11.03.1992 - 7 AZR 130/91, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.11.2013 - 6 Sa 370/12, juris).

    Denn mit einem Arbeitnehmer, der in zeitlicher Hinsicht weisungsabhängig ist, wird die Lage der Arbeitszeit nicht "abgestimmt", sondern sie wird durch den Arbeitgeber aufgrund des ihm zustehenden Direktionsrechts einseitig vorgegeben, sodass auch die Stundenpläne vom Arbeitgeber durch Weisung einseitig festgelegt werden (vgl. BAG, Beschl. v. 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, NZA 2012, 731).

    Die Klägerin ist bei ihrer Tätigkeit auch nicht dem Erziehungsauftrag der allgemeinbildenden Schule unterworfen, sodass der Inhalt ihrer Arbeitspflicht nicht durch einen gesetzlichen Rahmen gestaltet wird (vgl. dazu auch BAG, Beschl. v. 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, NZA 2012, 731; Urt. v. 11.03.1992 - 7 AZR 130/91, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.11.2013 - 6 Sa 370/12, juris).

  • BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 130/91

    Arbeitnehmerinnenstatus einer VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Grad der

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13
    Dagegen können etwa Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, als freie Mitarbeiter beschäftigt werden (vgl. BAG, Beschl. v. 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, NZA 2012, 731; Urt. v. 11.03.1992 - 7 AZR 130/91, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.11.2013 - 6 Sa 370/12, juris).

    Die Klägerin ist bei ihrer Tätigkeit auch nicht dem Erziehungsauftrag der allgemeinbildenden Schule unterworfen, sodass der Inhalt ihrer Arbeitspflicht nicht durch einen gesetzlichen Rahmen gestaltet wird (vgl. dazu auch BAG, Beschl. v. 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, NZA 2012, 731; Urt. v. 11.03.1992 - 7 AZR 130/91, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.11.2013 - 6 Sa 370/12, juris).

  • LAG Hessen, 15.05.2008 - 20 Ta 80/08

    Keine Zurückweisung der Rechtswegbeschwerde bei Zweifeln an der Partei- und

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13
    Nach einer sofortigen Beschwerde ist der Beschluss über die Nichtabhilfe nach § 572 Abs. 1 ZPO ebenfalls durch die voll besetzte Kammer zu erlassen, da es sich insoweit um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt (vgl. LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.01.2007 - 11 Ta 10/07, Juris; LAG Bremen, Beschl. v. 05.01.2006 - 3 Ta 69/05, LAGE § 68 ArbGG 1979 Nr. 9; LAG Berlin, 15.2.2006 - 13 Ta 170/06 - LAGE § 623 BGB 2002 Nr. 5; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, § 48 ArbGG Rdnr. 118, 8. Aufl., 2013).

    Dementsprechend kann bei fehlerhaftem Abhilfeverfahren das Beschwerdegericht nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer auch selbst in der Sache entscheiden (so auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.12.2011 - 11 Ta 230/11, GWR 2012, 119; LAG Hessen, 15.2.2008 - 8 Ta 259/07, Juris; LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Berlin 15.02.2006 - 13 Ta 170/06, a.a.O.; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG 8. Aufl., 2013 § 78 ArbGG Rdnr. 35).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 11 Ta 10/07

    Nichtabhilfebeschluss im Falle der Rechtswegverweisung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13
    Nach einer sofortigen Beschwerde ist der Beschluss über die Nichtabhilfe nach § 572 Abs. 1 ZPO ebenfalls durch die voll besetzte Kammer zu erlassen, da es sich insoweit um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt (vgl. LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.01.2007 - 11 Ta 10/07, Juris; LAG Bremen, Beschl. v. 05.01.2006 - 3 Ta 69/05, LAGE § 68 ArbGG 1979 Nr. 9; LAG Berlin, 15.2.2006 - 13 Ta 170/06 - LAGE § 623 BGB 2002 Nr. 5; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, § 48 ArbGG Rdnr. 118, 8. Aufl., 2013).

    In Hinblick darauf, dass es sich um einen schweren Verfahrensfehler handele, der auch die Frage der Beteiligung der gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG betreffe, wird zwar auch die Ansicht vertreten, dass bei einer Nichtabhilfeentscheidung durch den Vorsitzenden allein notwendig gemäß § 572 Abs. 3 ZPO an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen sei (LAG Rheinland-Pfalz, 25.1.2007 - 11 Ta 10/07, Juris; LAG Baden-Württemberg, 7.8.2002 - 15 Ta 2/02, Juris; LAG Schleswig-Holstein - 2 Ta 160/05 - 01.07.2005, NZA 2005, 1079).

  • LAG Berlin, 15.02.2006 - 13 Ta 170/06

    Abhilfeentscheidung durch die gleiche Kammer; Schriftform des Aufhebungsvertrages

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13
    Nach einer sofortigen Beschwerde ist der Beschluss über die Nichtabhilfe nach § 572 Abs. 1 ZPO ebenfalls durch die voll besetzte Kammer zu erlassen, da es sich insoweit um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt (vgl. LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.01.2007 - 11 Ta 10/07, Juris; LAG Bremen, Beschl. v. 05.01.2006 - 3 Ta 69/05, LAGE § 68 ArbGG 1979 Nr. 9; LAG Berlin, 15.2.2006 - 13 Ta 170/06 - LAGE § 623 BGB 2002 Nr. 5; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, § 48 ArbGG Rdnr. 118, 8. Aufl., 2013).

    Dementsprechend kann bei fehlerhaftem Abhilfeverfahren das Beschwerdegericht nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer auch selbst in der Sache entscheiden (so auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.12.2011 - 11 Ta 230/11, GWR 2012, 119; LAG Hessen, 15.2.2008 - 8 Ta 259/07, Juris; LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Berlin 15.02.2006 - 13 Ta 170/06, a.a.O.; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG 8. Aufl., 2013 § 78 ArbGG Rdnr. 35).

  • LAG Bremen, 05.01.2006 - 3 Ta 69/05

    Kammerbeschluss über Abhilfe der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13
    Nach einer sofortigen Beschwerde ist der Beschluss über die Nichtabhilfe nach § 572 Abs. 1 ZPO ebenfalls durch die voll besetzte Kammer zu erlassen, da es sich insoweit um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt (vgl. LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.01.2007 - 11 Ta 10/07, Juris; LAG Bremen, Beschl. v. 05.01.2006 - 3 Ta 69/05, LAGE § 68 ArbGG 1979 Nr. 9; LAG Berlin, 15.2.2006 - 13 Ta 170/06 - LAGE § 623 BGB 2002 Nr. 5; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, § 48 ArbGG Rdnr. 118, 8. Aufl., 2013).
  • BGH, 30.01.2007 - XI ZB 44/05

    Mitwirkung eines nicht zur planmäßigen Vertretung innerhalb des abgelehnten

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13
    Insoweit handelt es sich um eine prozessuale Frage und damit um einen abgrenzbaren Teil des Gesamtstreitstoffes, sodass die Beschränkung der Rechtsbeschwerdezulassung möglich ist (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 30.01.2007 - XI ZB 44/05, juris; Beschl. v. 12.04.2011 - II ZB 14/10, MDR 2011, 1065).
  • BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02

    Rechtsweg

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13
    Dabei kann offenbleiben, ob der Beschleunigungsgrundsatz des § 9 Abs. 1 ArbGG, der in § 68 ArbGG eine spezielle Ausgestaltung erfahren hat, trotz des im arbeitsgerichtlichen Verfahren über § 78 ArbGG grundsätzlich anwendbaren § 572 Abs. 3 ZPO einer Zurückverweisung in dem Urteilsverfahren lediglich vorgeschalteten Rechtswegbestimmungsverfahren nach § 17 a GVG entgegensteht (so zur Zurückverweisung aus anderen Gründen BAG, Beschl. v. 17.2.2003 - 5 AZB 37/02 - NZA 2003, 518), obwohl die Frage der Beteiligung des gesetzlichen Richters im Sinne des Art. 101 Abs. 1 S. 2 betroffen ist.
  • LAG Hessen, 15.02.2008 - 8 Ta 259/07

    Fehlerhaft erlassener Nichtabhilfebeschluss - Pensionskasse ist keine

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13
    Dementsprechend kann bei fehlerhaftem Abhilfeverfahren das Beschwerdegericht nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer auch selbst in der Sache entscheiden (so auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.12.2011 - 11 Ta 230/11, GWR 2012, 119; LAG Hessen, 15.2.2008 - 8 Ta 259/07, Juris; LAG Hessen, Beschl. v. 15.05.2008 - 20 Ta 80/08, Juris; LAG Berlin 15.02.2006 - 13 Ta 170/06, a.a.O.; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG 8. Aufl., 2013 § 78 ArbGG Rdnr. 35).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 Sa 234/10

    Arbeitnehmereigenschaft, Arbeitsverhältnis, unbefristetes, Arbeitnehmerin, keine,

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2005 - 2 Ta 160/05

    Rechtsweg, Abhilfeentscheidung, Gremium, Kammerbeschluss

  • BGH, 12.04.2011 - II ZB 14/10

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde: Zulassungsbeschränkung durch das

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 11 Ta 230/11

    Geschäftsführer einer GmbH - Abberufung - Wiederaufleben des vorgeschalteten

  • LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als

    Soweit der Arbeitsort bereits aufgrund der vereinbarten Geschäftsführertätigkeit mit einem feststehenden Dienstsitz vorgegeben wurde, wäre er auch insoweit nach dem Anstellungsvertag vertraglich vereinbart wäre mit der Folge, dass für einseitige Bestimmung des Arbeitsortes durch eine Weisung der Beklagten nach § 106 GewO kein Raum wäre (vgl. auch LAG Hamm, Beschluss v. 09.01.2014 - 2 Ta 373/13, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 27.06.2007 - 11 Ta 142/07, juris).
  • BAG, 28.05.2014 - 10 AZB 20/14

    Rechtsweg - unzulässig beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Januar 2014 - 2 Ta 373/13 - wird als unzulässig verworfen.
  • LAG Hamm, 25.05.2016 - 2 Ta 28/16

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Arbeitszeiteinteilung; Arbeitsort;

    Denn die vertraglich vereinbarte Tätigkeit konnte naturgemäß nur in den Haushalten des jeweiligen Kunden verrichtet werden, sodass der Arbeitsort durch die Art der vereinbarten Tätigkeit und nicht durch eine Weisung der Beklagten vorgegeben war (vgl. auch LAG Hamm, Beschluss v. 09.01.2014 - 2 Ta 373/13, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 27.06.2007 - 11 Ta 142/07, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht