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   LAG Hamm, 09.01.2018 - 5 Ta 641/17   

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LAG Hamm, 09.01.2018 - 5 Ta 641/17 (https://dejure.org/2018,1585)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2018 - 5 Ta 641/17 (https://dejure.org/2018,1585)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 5 Ta 641/17 (https://dejure.org/2018,1585)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung doppelter Haushaltsführung bei der Prozesskostenhilfe

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung doppelter Haushaltsführung bei der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Kosten wegen doppelter Haushaltsführung bei Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 888
  • NZA-RR 2018, 215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 25.10.2010 - 24 WF 914/10

    Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Entscheidung über die

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2018 - 5 Ta 641/17
    aa) Zu den besonderen Belastungen, die gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 5 ZPO zu berücksichtigen sind, gehören auch solche, die auf einer doppelten Haushaltsführung beruhen (so schon LAG Hamm, Beschluss vom 09. Februar 1989, 7 Ta 440/87, juris, OLG Dresden, Beschluss vom 25. Oktober 2010, 24 WF 914/10, juris; dem Grunde nach ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. August 2008, 2 Ta 142/08, juris).

    Uneinheitlich beantwortet wird von der Rechtsprechung die Frage, ob die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung entsprechend der Durchführungsverordnung gemäß § 82 Abs. 2 SGB XII vorzunehmen sind (so aber LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. August 2008, a.a.O. dort mit Nachweisen zu den widerstreitenden Auffassungen), gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 5 EStG, welche gemäß § 33 Abs. 1 EStG vom Einkommen abzuziehen sind (so die Lösung des LAG Hamm, Beschluss vom 09. Februar 1989, 7 Ta 440/87, juris) oder entsprechend der Richtwerte des JVEG (so OLG Dresden, Beschluss vom 25. Oktober 2010, 24 WF 914/10, juris).

    Ebenso wie das OLG Dresden (Beschluss vom. 25. Oktober 2010, 24 WF 914/10, juris) hat er hier berücksichtigt, dass zwischen den Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII und einer punktuellen Gewährung einer besonderen Hilfe, wie sie die Prozesskostenhilfe darstellt, zu unterscheiden ist.

  • LAG Hamm, 09.02.1989 - 7 Ta 440/87

    Prozeßkostenhilfe; Ausländer; Unterhaltsverpflichtung; Werbungskosten; Doppelte

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2018 - 5 Ta 641/17
    aa) Zu den besonderen Belastungen, die gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 5 ZPO zu berücksichtigen sind, gehören auch solche, die auf einer doppelten Haushaltsführung beruhen (so schon LAG Hamm, Beschluss vom 09. Februar 1989, 7 Ta 440/87, juris, OLG Dresden, Beschluss vom 25. Oktober 2010, 24 WF 914/10, juris; dem Grunde nach ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. August 2008, 2 Ta 142/08, juris).

    Uneinheitlich beantwortet wird von der Rechtsprechung die Frage, ob die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung entsprechend der Durchführungsverordnung gemäß § 82 Abs. 2 SGB XII vorzunehmen sind (so aber LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. August 2008, a.a.O. dort mit Nachweisen zu den widerstreitenden Auffassungen), gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 5 EStG, welche gemäß § 33 Abs. 1 EStG vom Einkommen abzuziehen sind (so die Lösung des LAG Hamm, Beschluss vom 09. Februar 1989, 7 Ta 440/87, juris) oder entsprechend der Richtwerte des JVEG (so OLG Dresden, Beschluss vom 25. Oktober 2010, 24 WF 914/10, juris).

  • BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11

    Bedürftigkeitsprüfung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren:

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2018 - 5 Ta 641/17
    Zwar hat der Bundesgerichtshof bei der Frage der Anwendbarkeit der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII auf geltend gemachte beruflich bedingte Fahrtkosten zu Recht ausgeführt, dass die Definition des Einkommensbegriffs in § 115 ZPO mit dem des § 82 Abs. 1 SGB XII weitgehend übereinstimmt und insbesondere hinsichtlich der vom Einkommen vorzunehmenden Abzüge in § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf § 82 Abs. 2 SGB XII verwiesen wird, weshalb der Einkommensbegriff des § 115 Abs. 1 ZPO an denjenigen des Sozialhilferechts anknüpft, was sich darauf erklärt, dass Prozesskostenhilfe eine Form der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege darstellt (BGH, Beschluss vom 08. August 2012 - XII ZB 291/11 -, Rn. 9, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 2 Ta 142/08

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Ratenzahlungsanordnung, Erklärung über die

    Auszug aus LAG Hamm, 09.01.2018 - 5 Ta 641/17
    aa) Zu den besonderen Belastungen, die gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 5 ZPO zu berücksichtigen sind, gehören auch solche, die auf einer doppelten Haushaltsführung beruhen (so schon LAG Hamm, Beschluss vom 09. Februar 1989, 7 Ta 440/87, juris, OLG Dresden, Beschluss vom 25. Oktober 2010, 24 WF 914/10, juris; dem Grunde nach ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. August 2008, 2 Ta 142/08, juris).
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