Rechtsprechung
LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 170/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung der Bezugnahme auf einen Tarifvertrag als Gleichstellungsabrede; Anspruch auf Erhöhung einer Vergütung im Hinblick auf ein Lohnabkommen für die Metallindustrie Nordrhein-Westfalen
- hensche.de
Tarifvertrag: Bezugnahme
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 5
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 07.12.2006 - 1 Ca 1111/06
- LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 170/07
- BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz
Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 170/07
Hierbei ist unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.01.2002 bestanden hat (im Anschluss an Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 -).Nachdem das Bundesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung vom 14.12.2005 zunächst angekündigt hatte, es halte an dieser Rechtsprechung zwar aus Gründen des Vertrauensschutzes für Verträge fest, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen worden sind, beabsichtige aber, für die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge ("Neuverträge") die genannte Auslegungsregel aufzugeben und eine bloße Gleichstellungsabrede nur dann anzunehmen, wenn es hierfür aus Vertragswortlaut und/oder Begleitumständen bei Vertragsschluss hinreichende Anhaltspunkte gibt, hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - diese Ankündigung nunmehr umgesetzt.
Das Bundesarbeitsgericht hat die dortige Beklagte, die danach aus dem tarifschließenden Verband ausgetreten war, für verpflichtet gehalten, auch nach ihrem Austritt abgeschlossene Änderungstarifverträge gegenüber der dortigen Klägerin arbeitsvertraglich anzuwenden, da es aus dem Vertragswortlaut und den Umständen bei Vertragsschluss keine Anhaltspunkte für einen Willen der Vertragsparteien gegeben habe, dass es nur um eine Gleichstellung nicht organisierter mit organisierten Arbeitnehmern gehen sollte (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 -, Pressemitteilung Nr. 25/07).
b) Angesichts der vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - angekündigten und nunmehr durch Entscheidung vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - umgesetzten Rechtsprechungsänderung, der die erkennende Kammer sich anschließt, ist die Beklagte arbeitsvertraglich verpflichtet, die streitige Tariferhöhung von 3 % gemäß Lohnabkommen vom 22.04.2006 an den Kläger weiterzugeben, den Einmalbetrag von 310, 00 EUR brutto zu zahlen und das für die vom Kläger im Juni 2006 genommenen Urlaubstage gezahlte zusätzliche Urlaubsgeld um 3 % zu erhöhen.
Vielmehr ist die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf den am 02.05.2002 abgeschlossenen Arbeitsvertrag uneingeschränkt anzuwenden, obwohl das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin bereits vor dem 01.01.2002 bestanden hat (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 -, Pressemitteilung Nr. 25/07).
- BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04
Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer …
Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 170/07
Ebenso wie nach den einschlägigen tarifrechtlichen Regelungen (§§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 5 TVG, § 613 a Abs. 1 S. 2 BGB) in solchen Fallkonstellationen für den tarifgebundenen Arbeitnehmer die weiteren Änderungen oder Ergänzungen der einschlägigen Tarifverträge mangels beiderseitiger Tarifgebundenheit tarifrechtlich nicht mehr gelten, finden diese aufgrund der Gleichstellungsabrede auch nicht mehr in den Arbeitsverhältnissen der nichttarifgebundenen Arbeitnehmer Anwendung (vgl. BAG, Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - m.w.N. auf Rechtsprechung und Literatur).b) Angesichts der vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - angekündigten und nunmehr durch Entscheidung vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - umgesetzten Rechtsprechungsänderung, der die erkennende Kammer sich anschließt, ist die Beklagte arbeitsvertraglich verpflichtet, die streitige Tariferhöhung von 3 % gemäß Lohnabkommen vom 22.04.2006 an den Kläger weiterzugeben, den Einmalbetrag von 310, 00 EUR brutto zu zahlen und das für die vom Kläger im Juni 2006 genommenen Urlaubstage gezahlte zusätzliche Urlaubsgeld um 3 % zu erhöhen.
Seit dieser Zeit kann von Arbeitgebern verlangt werden, dass sie in Bezugnahmeklauseln das von ihnen Gewollte hinreichend klar formulieren (so ausdrücklich: BAG, Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 -).
- EuGH, 09.03.2006 - C-499/04
Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der …
Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 170/07
c) Auch die Entscheidung des EuGH vom 09.03.2006 (Rechtssache C-499/04) steht der vom Bundesarbeitsgericht angekündigten und inzwischen umgesetzten Rechtsprechungsänderung nicht im Wege. - BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05
Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft
Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 170/07
aa) Grundsätzlich wird die Mitgliedschaft eines Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (sogenannte OT-Mitgliedschaft) für zulässig erachtet (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - sowie Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - m.w.N. auf Rechtsprechung und Literatur). - BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04
Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes
Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 170/07
aa) Grundsätzlich wird die Mitgliedschaft eines Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (sogenannte OT-Mitgliedschaft) für zulässig erachtet (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - sowie Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - m.w.N. auf Rechtsprechung und Literatur).
- BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07
Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. August 2007 - 15 Sa 170/07 - wird zurückgewiesen. - ArbG Cottbus, 07.01.2009 - 2 Ca 1006/08 Unerheblich ist nämlich nach der Rechtsprechung des LAG Hamm vom 9.8.2007 - 15 Sa 170/07 , dass durch den neuen Arbeitsvertrag oder Änderungsvertrag rechtlich kein neues Arbeitsverhältnis begründet wurde.