Rechtsprechung
LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 345/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Abschluss einer Betriebsvereinbarung unter Verstoß gegen § 77 Abs. 3 und § 87 BetrVG.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 77, 87 BetrVG; Manteltarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vom 24.08./11.09.2001
Abschluss einer Betriebsvereinbarung unter Verstoß gegen § 77 Abs. 3 und § 87 BetrVG. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Gutschreibung von 120 Stunden auf dem Arbeitszeitkonto eins Arbeitnehmers; Abschluss einer Betriebsvereinbarung unter Verstoß gegen § 77 Abs. 3 und § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Möglichkeit einer normativen Regelung von ...
- Judicialis
BetrVG § 77; ; BetrVG § 87; ; MTV in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vom 24.08./11.09.2001
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 18.01.2007 - 1 (2) Ca 1470/06
- LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 345/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95
Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 345/07
Vielmehr soll diesen im Interesse der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie grundsätzlich die Möglichkeit genommen werden, die Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene normativ zu regeln (vgl. BAG, Urteil vom 05.03.1997 - 4 AZR 532/95 -, NZA 1997, 951, 953 f. m.w.N.).aa) Zwar greift die Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann nicht ein, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebrats unterliegen (vgl BAG, Urteil vom 05.03.1997 - 4 AZR 532/95 -, NZA 1997, 951, 954 m.w.N.).
- BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05
Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft
Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 345/07
Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG gilt auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber; denn die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie wird auch dann gestört, wenn ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber mit dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen Regelungen schaffen könnte, die mit den Tarifbestimmungen in Konkurrenz stehen (so BAG, Urteil vom 05.03.1997, a.a.0.,; BAG, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 -, NZA 2006, 1225). - BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02
Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …
Auszug aus LAG Hamm, 09.08.2007 - 15 Sa 345/07
Ein Mitbestimmungsrecht über Fragen der Vergütung von vorübergehend verkürzten oder verlängerten Arbeitszeiten ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. BAG, Beschluss vom 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 -, NZA 2003, 1097, 1100 m.w.N.).