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   LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10   

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https://dejure.org/2010,23317
LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10 (https://dejure.org/2010,23317)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10 (https://dejure.org/2010,23317)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2010 - 14 Sa 1068/10 (https://dejure.org/2010,23317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Altersgruppe, soziale Auswahl

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 3 KSchG
    Altersgruppe, soziale Auswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei fehlerhafter Altersgruppenbildung i.R.e. Sozialauswahl ist unwirksam; Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei fehlerhafter Altersgruppenbildung i.R.e. Sozialauswahl

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei fehlerhafter Altersgruppenbildung im Rahmen der Sozialauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 387/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10
    § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG erfordert es nicht, die Altersgruppenbildung auch auf die Bereiche des Betriebs zu erstrecken, in denen eine Sicherung der bisherigen Personalstruktur im betrieblichen Interesse nicht erforderlich ist (vgl. BAG, 6. September 2007, 2 AZR 387/06, NZA 2008, 405).

    Die Beschränkung der Altersgruppenbildung auf bestimmte Betriebsbereiche im Interessenausgleich folgt gerade aus dem Umstand, dass in anderen Bereichen eine Sicherung der bisherigen Personalstruktur im betrieblichen Interesse nicht erforderlich ist und die die Altersgruppenbildung deswegen nur auf den betrieblichen Bereich erstreckt wird, in dem nachvollziehbar eine Sicherung der Personalstruktur im berechtigten betrieblichen Interesse liegt (vgl. BAG, 6. September 2007, a.a.O.).

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10
    Es geht in erster Linie darum, einer Überalterung der Belegschaft durch die soziale Auswahl bei einer Vielzahl von Kündigungen vorzubeugen (vgl. BAG, 6. November 2008, 2 AZR 523/07, NZA 2009, 361; 12. März 2009, 2 AZR 418/07, NZA 2009, 1023).

    Zwar ist anerkannt, dass der bisherige Altersdurchschnitt nicht exakt, sondern nur in etwa erreicht werden muss und geringfügige Verbesserungen, die auf Rundungen beruhen, nicht die Angemessenheit einer solchen Altersgruppenbildung in Frage stellen (vgl. BAG, 12. März 2009, a.a.O., das eine Verbesserung des Durchschnitts um 0, 6 Jahre unter diesem Gesichtspunkt akzeptiert).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10
    Aufgrund der nunmehr gerichtlich festgestellten Unwirksamkeit der Kündigung besitzt der Kläger nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (27. Februar 1985, GS 1/84, AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Kündigungsrechtsstreits.
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10
    Nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG bleibt es deshalb dabei, dass die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten die Regel darstellt, die Ausklammerung der "Leistungsträger" nach § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG hingegen die Ausnahme bleiben soll (vgl. BAG, 12. April 2002, 2 AZR 706/00, NZA 2003, S. 42; 31. Mai 2007, 2 AZR 306/06, NZA 2007, 1362; 5. Juni 2008, 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Herausnahme von "Leistungsträgern"

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10
    Nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG bleibt es deshalb dabei, dass die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten die Regel darstellt, die Ausklammerung der "Leistungsträger" nach § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG hingegen die Ausnahme bleiben soll (vgl. BAG, 12. April 2002, 2 AZR 706/00, NZA 2003, S. 42; 31. Mai 2007, 2 AZR 306/06, NZA 2007, 1362; 5. Juni 2008, 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 306/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10
    Nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG bleibt es deshalb dabei, dass die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten die Regel darstellt, die Ausklammerung der "Leistungsträger" nach § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG hingegen die Ausnahme bleiben soll (vgl. BAG, 12. April 2002, 2 AZR 706/00, NZA 2003, S. 42; 31. Mai 2007, 2 AZR 306/06, NZA 2007, 1362; 5. Juni 2008, 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10
    Es geht in erster Linie darum, einer Überalterung der Belegschaft durch die soziale Auswahl bei einer Vielzahl von Kündigungen vorzubeugen (vgl. BAG, 6. November 2008, 2 AZR 523/07, NZA 2009, 361; 12. März 2009, 2 AZR 418/07, NZA 2009, 1023).
  • BAG, 20.04.2005 - 2 AZR 201/04

    Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10
    Der Arbeitgeber hat darzulegen, wie viel Prozent der potenziell zu kündigenden Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung den jeweiligen Altersgruppen angehörten und wie die einzelnen Kündigungen auf die Altersgruppen verteilt worden sind, damit die bislang bestehende Altersstruktur erhalten bleibt (vgl. BAG, 20. April 2005, 2 AZR 201/04, NZA 2005, 877).
  • ArbG Siegburg, 27.01.2010 - 2 Ca 2144/09

    Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof erledigt

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10
    Dies gelte auch im Hinblick auf die Altersgruppenbildung, deren Zulässigkeit nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg (27. Januar 2010, 2 Ca 2144/09) fraglich sei.
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99

    Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10
    Weil das Gesetz nur die Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur als betriebliches Interesse anerkennt, bedeutet dies zunächst, dass § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG dem Arbeitgeber keine Handhabe dafür bietet, (auch) im Zuge einer Massenkündigung die bisherige Personalstruktur des Betriebs zu verbessern (vgl. BAG, 23. November 2000, 2 AZR 533/99, NZA 2001, 601).
  • ArbG Detmold, 15.06.2010 - 1 Ca 1383/09

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Altersgruppen, Weihnachtsgeld.

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 167/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. November 2010 - 14 Sa 1068/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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