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   LAG Hamm, 10.01.2000 - 19 Sa 1638/99   

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https://dejure.org/2000,1576
LAG Hamm, 10.01.2000 - 19 Sa 1638/99 (https://dejure.org/2000,1576)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2000 - 19 Sa 1638/99 (https://dejure.org/2000,1576)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 19 Sa 1638/99 (https://dejure.org/2000,1576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsentgeltansprüche als Masseverbindlichkeiten im Insolvenzverfahren; Unzulässige Erschwerungen der Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren; Unbilliges Haftungsrisiko für Insolvenzverwalter und Insolvenzrichter; Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit im ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Rang der auf die Bundesanstalt für Arbeit übergehenden Entgeltansprüche bei Insolvenzgeld-Zahlung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltansprüche - keine Masseverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltansprüche - Masseverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 590
  • MDR 2000, 355
  • NZI 2000, 189
  • NZI 2001, 74
  • NZS 2000, 414
  • BB 2000, 1303
  • NZA-RR 2000, 151
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 73/98
    Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2000 - 19 Sa 1638/99
    Dies sieht offenbar auch das Bundesarbeitsgericht so: In seiner Entscheidung vom 22.10.1998 - 8 AZR 73/98 - in ZInsO 1999, 301 (Ls.) heißt es nämlich wörtlich: "Eine dem § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO entsprechende Vorschrift wird also künftig fehlen.
  • ArbG Aachen, 20.09.1999 - 5 Ca 3683/99

    Zahlung von Arbeitsentgelt für vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachte

    Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2000 - 19 Sa 1638/99
    Andererseits ist dem aber schon mit durchaus gewichtigen Argumenten entgegengetreten worden (am deutlichsten von Bork, aaO.; ebenso auch ArbG Aachen, Urteil vom 20.09.1999 - 5 Ca 3683/99 - in ZInsO 1999, 721 = ZIP 1999, 1982 = NZI 1999, 510), denen sich auch die erkennende Kammer nicht ohne weiteres zu verschließen vermag:.
  • ArbG Bielefeld, 16.06.1999 - 4 Ca 1444/99
    Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2000 - 19 Sa 1638/99
    Dies hat das Arbeitsgericht im Ergebnis zutreffend entschieden (abgedruckt in BuW 1999, 877; vgl. auch die beiden Parallelurteile vom gleichen Tag - 4 Ca 1264/99 in ZInsO 1999, 539 = ZIP 1999, 1493, 1494 = DZWIR 1999, 455 und - 4 Ca 1444/99 in NZI 1999, 424).
  • ArbG Bielefeld, 16.06.1999 - 4 Ca 1264/99

    Verhältnis von § 108 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) zu § 55 Abs. 2 S. 2 InsO vor

    Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2000 - 19 Sa 1638/99
    Dies hat das Arbeitsgericht im Ergebnis zutreffend entschieden (abgedruckt in BuW 1999, 877; vgl. auch die beiden Parallelurteile vom gleichen Tag - 4 Ca 1264/99 in ZInsO 1999, 539 = ZIP 1999, 1493, 1494 = DZWIR 1999, 455 und - 4 Ca 1444/99 in NZI 1999, 424).
  • OLG Köln, 29.06.2001 - 19 U 199/00

    Miet- und Pachtzinsansprüche keine Masseforderung bei "schwachem

    Gegen die Anwendung der Vorschrift des § 55 Abs. 2 InsO lässt sich nach Auffassung des Senats nicht anführen, die Regelung werde für Dauerschuldverhältnisse ohnehin von § 108 Abs. 2 InsO verdrängt (offen bei LAG Hamm ZIP 2000, 590, 593; siehe auch RegE InsOÄndG 2001; dafür: Berscheid NZI 1999, 6, 8; ders. ZInsO 1999, 697, 698; ders. ZInsO 1998, 259, 261; Lakies BB 1998, 2368; Niesert InVO 1998, 85, 88; Wiester ZInsO 1998, 99, 103; dagegen: Hess/Weis/Wienberg, a.a.O., § 55 Rn. 206ff.; Nerlich/Römermann-Andres, a.a.O., § 55 Rn. 135; Heidelberger Kommentar-Marotzke, a.a.O., § 108 Rn. 20; Bork ZIP 1999, 781, 782).
  • BAG, 03.04.2001 - 9 AZR 143/00

    Kein Vorrang der Bundesanstalt für Arbeit bei Insolvenz

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Januar 2000 - 19 Sa 1638/99 - wird zurückgewiesen.
  • BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00

    Gläubigergleichbehandlung gegenüber Sozialleistungsträgern im Insolvenzverfahren

    gg) Unter Berufung auf die in § 1 InsO erklärten Ziele des Insolvenzverfahrens ist auch in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LAG Hamm ZInsO 2000, 113; LAG Köln ZInsO 2000, 237; zitiert in Kirchhof ZInsO 2001, 1) eine Tendenz anzutreffen, durch einschränkende Auslegung des § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO die auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangenen Lohnansprüche auf bloße Insolvenzforderungen herabzustufen, eine Auslegung, die im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der Insolvenzordnung (Beilage zu ZInsO-Heft 1/2001) mit dem Vorschlag, § 55 InsO einen 3. Absatz anzufügen, Zustimmung gefunden hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 106/05

    Krankenversicherung

    Die Bevollmächtigten der Klägerin haben gegen den ihnen am 2.7.2004 zugestellten Bescheid am 30.7.2004 Klage erhoben und vorgetragen: vor Einfügung von § 55 Abs. 3 InsO durch Gesetz vom 26.10.01 (BGBl 2710) hätten infolge von Insolvenzgeldzahlungen übergehende Entgeltansprüche der Arbeitnehmer, die von einem vorläufigen Verwalter beschäftigt worden seien, wegen der Regelung der §§ 412, 401 Abs. 2 BGB nach dem Gesetzeswortlaut des § 55 Abs. 2 S. 2 InsoO als Masseverbindlichkeiten angesehen werden können; bei einer solchen Auslegung wäre jedoch der Subventionseffekt der Insolvenzgeldvorfinanzierung weggefallen; die finanzielle Situation des Unternehmens bessere sich danach grundlegend, wenn die Personalkosten aus dem Eröffnungsverfahren nicht als Masseverbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse vorweg bezahlt werden müßten; darin liege der Subventionseffekt, ohne den Betriebsfortführungen in der Mehrheit der Fälle erfolgreich nicht möglich seien (Hinw. auf Münchner Kommentar-Hefermehl, InsO § 55 RdNr 232); nach der Durchführungsanweisung der BA bedürfe nach § 188 Abs. 4 S. 1 SGB III die Vorfinanzierung der Zustimmung des Arbeitsamtes; im vorliegenden Fall habe das Arbeitsamt S mit Schreiben vom 22.1.2002 die Zustimmung gemäß § 188 Abs. 4 SGB III zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Arbeitnehmer der B GmbH erteilt; vor diesem Hintergrund sei die bis zum 1.12.2001 bestehende gesetzliche Situation der Behandlung der auf die BfA (sicut BA) übergegangenen Forderung als Masseverbindlichkeit durch Literatur und Rechtsprechung dahingehend korrigiert worden, daß aufgrund einer teleologischen Reduzierung des § 55 Abs. 2 die auf die BfA (sicut BA) übergegangenen Ansprüche nur Insolvenzforderungen dargestellt hätten (Hinw. auf LAG Köln, ZInsO 2000, 237; LAG Hamm, ZInsO 2000, 113; Hefermehl aaO ); das habe das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt (Hinw. auf ZIP 2001, 1964 ); zwischen der teleologischen Reduktion des § 55 Abs. 2 InsO und der dargelegten zu § 208 Abs. 2 SGB III bestehe ein Gleichklang; die geltend gemachten Ansprüche bezögen sich nur auf eine Zeit nach Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; etwaige nach der Eröffnung erfolgte Zahlungen der B, durch die die Subsidiärhaftung entfallen wäre, wären gemäß §§ 129, 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar.
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