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   LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15   

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https://dejure.org/2016,9843
LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15 (https://dejure.org/2016,9843)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2016 - 15 Sa 451/15 (https://dejure.org/2016,9843)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2016 - 15 Sa 451/15 (https://dejure.org/2016,9843)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Inkenntnissetzen iSv § 174 Satz 2 BGB; Beginn des Laufs der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB: Abwarten des Fort-/Ausgangs eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens (folgend BAG 825/09); vorsätzliche Datenveränderung eines Dokumentationssystems im Bereich des ...

  • IWW

    § 34 Abs. 2 TVöD, § ... 174 c StGB, § 170 Abs. 2 StPO, § 303 a StGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 174 BGB, § 174 Satz 1 BGB, § 91 Abs. 5 SGB IX, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 140 BGB, § 269 StGB, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 lit. c, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 174 Satz 2 BGB, BGB § 620, § 286 Abs. 1 ZPO, § 74 LPVG NW, § 74 Abs. 3 Satz 1 LPVG NW, § 74 Abs. 2 Satz 2 LPVG NW, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 85 ff. SGB IX, § 91 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB IX, § 91 Abs. 2 SGB IX, § 241 Abs. 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 72 Abs. 3 Alt. 1 LPVG NW, § 102 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses eines Diplom-Sozialarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst wegen Änderungen der Falldokumentation; Befugnis des Personalleiters zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 174 Abs. 1 und 2; BGB § 626 Abs. 1 und 2
    Inkenntnissetzen iSv § 174 Satz 2 BGB; Beginn des Laufs der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB : Abwarten des Fort-/Ausgangs eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens (folgend BAG 825/09); vorsätzliche Datenveränderung eines Dokumentationssystems im Bereich des ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 174 Abs. 1 und 2 ; BGB § 626 Abs. 1 und 2
    Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses eines Diplom-Sozialarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst wegen Änderungen der Falldokumentation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Rechtswidrige Datenveränderungen an betrieblichen Dateien ist ein Kündigungsgrund

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
    § 626 Abs. 2 BGB ist ein gesetzlich konkretisierter Verwirkungstatbestand, der das Ziel verfolgt, dem betroffenen Arbeitnehmer möglichst rasch Klarheit darüber zu verschaffen, ob der Kündigungsberechtigte einen bestimmten Sachverhalt zum Anlass für eine außerordentliche Kündigung heranzieht (BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 m.w.N., NZA 2013, 744).

    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat und ihm deshalb die Entscheidung über die Zumutbarkeit einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses möglich ist (Bundesarbeitsgericht in st. Rspr., vgl. etwa BAG, 01.02.2007, a.a.O., m. w. N.).

    Für weitere Ermittlungen besteht kein Anlass, wenn der Sachverhalt bereits geklärt oder der betroffene Arbeitnehmer ihn gar zugestanden hat (BAG, 01.02.2007, a.a.O., m.w.N. zur Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts).

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Einhaltung der Ausschlussfrist ist der Kündigungsberechtigte (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06, NZA 2013, 744).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
    Daher ist es gerechtfertigt, die Erhebung der öffentlichen Klage als einen Umstand anzusehen, bei dessen Eintritt der Arbeitgeber einen sachlichen Grund hat, das Kündigungsverfahren einzuleiten (BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09 m.w.N, NZA 2011, 798; BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 44).

    Dabei steht dem Kündigungsberechtigten ein gewisser Beurteilungsspielraum zur Seite (BAG, 27.01.2011, a.a.O.; BAG, 05.06.2008, a.a.O.).

    Als wichtiger Grund ist neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet ( vgl. BAG , 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, NZA 2014, 1258; BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09 , NZA 2011, 798).

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., zuletzt noch BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 485/15, NZA 2016, 161; BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, NZA 2014, 1258).

    Als wichtiger Grund ist neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet ( vgl. BAG , 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, NZA 2014, 1258; BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09 , NZA 2011, 798).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (vgl. etwa BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/14, NZA 2014, 1258; BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, NZA 2014, 243).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (vgl. BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11, NZA 2013, 319; BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, NJW 2013, 104; BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64).

    DieAbmahnung ist immer dann alternatives Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, NZA 2015, 353; BAG, 25.10.2012, a.a.O. m.w.N.).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (vgl. BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11, NZA 2013, 319; BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, NJW 2013, 104; BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 19.04.2012, a.a.O.; BAG, 09.06.2011,a.a.O.).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
    Ist die erste Kündigung dem Arbeitnehmer bereits zugegangen mit der Folge, dass der Arbeitgeber damit seinen Kündigungswillen verwirklicht hat, ist das Gestaltungsrecht und die mit diesem in Zusammenhang stehende Beteiligung des Personalrats verbraucht (BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05, NZA 2006, 980; BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04, NZA 2006, 491; BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93, BAGE 74, 185).

    In solchem Fall kann eine erneute Beteiligung des Personalrats entbehrlich sein, wenn das frühere Beteiligungsverfahren ordnungsgemäß war, der Personalrat der Kündigung vorbehaltlos zugestimmt hat und die Wiederholungskündigung angemessen zeitnah erklärt und auf den nämlichen Sachverhalt gestützt wird (BAG, 12.01.2006, a.a.O.; BAG, 10.11.2005, a.a.O.).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (vgl. BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11, NZA 2013, 319; BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, NJW 2013, 104; BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64).

    So könnte ausnahmsweise gerade der Ausschluss der ordentlichen Kündigung dazu führen, dass ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist bestünde, wenn etwa die Gefahr einer Wiederholung des Pflichtverstoßes zwar für den Lauf der ordentlichen Kündigungsfrist, nicht aber darüber hinaus auszuschließen wäre (vgl. BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10, Juris).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (vgl. etwa BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/14, NZA 2014, 1258; BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, NZA 2014, 243).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen der in Rede stehenden Pflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes oder ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG, 08.05.2014, a.a.O.; BAG, 21.11.2013, a.a.O.).

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
    Ist die erste Kündigung dem Arbeitnehmer bereits zugegangen mit der Folge, dass der Arbeitgeber damit seinen Kündigungswillen verwirklicht hat, ist das Gestaltungsrecht und die mit diesem in Zusammenhang stehende Beteiligung des Personalrats verbraucht (BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05, NZA 2006, 980; BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04, NZA 2006, 491; BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93, BAGE 74, 185).

    In solchem Fall kann eine erneute Beteiligung des Personalrats entbehrlich sein, wenn das frühere Beteiligungsverfahren ordnungsgemäß war, der Personalrat der Kündigung vorbehaltlos zugestimmt hat und die Wiederholungskündigung angemessen zeitnah erklärt und auf den nämlichen Sachverhalt gestützt wird (BAG, 12.01.2006, a.a.O.; BAG, 10.11.2005, a.a.O.).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
    Daher ist es gerechtfertigt, die Erhebung der öffentlichen Klage als einen Umstand anzusehen, bei dessen Eintritt der Arbeitgeber einen sachlichen Grund hat, das Kündigungsverfahren einzuleiten (BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09 m.w.N, NZA 2011, 798; BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 44).

    Dabei steht dem Kündigungsberechtigten ein gewisser Beurteilungsspielraum zur Seite (BAG, 27.01.2011, a.a.O.; BAG, 05.06.2008, a.a.O.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • ArbG Hagen, 11.02.2015 - 3 Ca 2127/14

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers mit sozialer Auslauffrist wegen

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

  • OLG Nürnberg, 23.01.2013 - 1 Ws 445/12

    Straftatbestand der Datenveränderung: Schutz der Datenverfügungsbefugnis

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Datenlöschung

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2006 - 3 Sa 474/05
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • LAG Hessen, 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10

    Außerordentliche Kündigung; Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 459/87

    Personalvertretung - Beteiligungsrechte - Änderungskündigung - Personalrat -

  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 13 Sa 135/11

    Zurückweisung eines vom Personalleiter unterschriebenen Kündigungsschreibens

  • LAG Köln, 26.03.2007 - 14 Sa 1332/06

    Außerordentliche Kündigung wegen dringenden Verdachts des Betruges

  • LAG Berlin, 03.03.1989 - 6 Sa 108/88

    Änderungskündigung; Kündigung; Kündigungsgrund; Versetzung; Betriebsstillegung;

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 582/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Einschränkung der ordentlichen Kündigung nach AVR

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris; LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378) .
  • ArbG Suhl, 20.12.2023 - 6 Ca 54/23

    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung - Schadensersatz - Verstoß

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris; LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378).".
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