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   LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16   

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https://dejure.org/2017,36191
LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16 (https://dejure.org/2017,36191)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2017 - 2 Ta 497/16 (https://dejure.org/2017,36191)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 2 Ta 497/16 (https://dejure.org/2017,36191)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als GmbH-Geschäftsführer; Ansprüche nach Freistellung; Geschäftsführer einer konzerneingebundenen GmbH; Umfang der Vertretungsmacht im Innenverhältnis kein entscheidendes Abgrenzungskriterium

  • IWW

    § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, § ... 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG, §§ 17a GVG, 48 Abs. 1 ArbGG, § 5 ArbGG, § 37 GmbH-Gesetzes, § 106 GewO, § 51 a Abs. 1 GmbH-Gesetzes, § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 84 Abs. 1 S. 2 HGB, § 37 Abs. 1 GmbHG, §§ 35, 37 Abs. 2, 44 GmbHG, § 37 GmbHG, § 46 GmbHG, § 38 Abs. 1 GmbHG, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 51 a GmbHG, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 97 ZPO, § 17 a Abs. 4 GVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche eines Geschäftsführers auf Zahlung von Vergütungsbestandteilen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als GmbH-Geschäftsführer; Ansprüche nach Freistellung; Geschäftsführer einer konzerneingebundenen GmbH; Umfang der Vertretungsmacht im Innenverhältnis kein entscheidendes Abgrenzungskriterium

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche eines Geschäftsführers auf Zahlung von Vergütungsbestandteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Arbeitnehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16
    Vielmehr kann im Einzelfall der Geschäftsführertätigkeit auch ein Arbeitsverhältnis zugrunde liegen, was allerdings wegen der besonderen Stellung des GmbH-Geschäftsführers nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommt (so ausdrücklich BAG, Urt. v. 24.11.2005 - 2 AZR 614/04, NZA 2006, 366; vgl. dazu auch LAG Hamm, Beschl. v. 04.05.2016 - 2 Ta 556/15, juris).

    Die Gesellschaft muss dazu auch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen erteilen und auf diese Weise die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung bestimmen können (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 AZR 614/04, NZA 2006, 366; Reinfelder RdA 2016, 87, 92 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 28.12.2012 - 2 Ta 163/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigungsschutzklage des abberufenen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich dann ergibt, dass der Anstellungsvertrag aufgrund der nach der Beendigung der Organstellung verrichteten Tätigkeiten nachträglich zum Arbeitsvertrag geworden ist, wenn ein solches - wie vorliegend - nicht ausdrücklich begründet worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, NZA 2008, 1002; Urt. v. 13.02.2003 - 8 AZR 654/01, NZA 2003, 552; Beschluss v. 25.06.1997, 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363; LAG Sachsen, Beschl. v. 25.01.2016- 4 Ta 180/15 (6), juris; LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris,).

    Liegt jedoch - wie hier - keine eindeutige vertragliche Neugestaltung der Vertragsbeziehungen der Parteien nach der Abberufung als Geschäftsführer nicht vor, so bildet der bisherige Geschäftsführervertrag weiterhin die Grundlage der vertraglichen Beziehungen der Parteien (vgl. dazu BAG, Urteil v. 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, NZA 2008; LAG Berlin, Urteil vom 20.04.2010 - 12 a 2744/09, juris und LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich dann ergibt, dass der Anstellungsvertrag aufgrund der nach der Beendigung der Organstellung verrichteten Tätigkeiten nachträglich zum Arbeitsvertrag geworden ist, wenn ein solches - wie vorliegend - nicht ausdrücklich begründet worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, NZA 2008, 1002; Urt. v. 13.02.2003 - 8 AZR 654/01, NZA 2003, 552; Beschluss v. 25.06.1997, 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363; LAG Sachsen, Beschl. v. 25.01.2016- 4 Ta 180/15 (6), juris; LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris,).

    Liegt jedoch - wie hier - keine eindeutige vertragliche Neugestaltung der Vertragsbeziehungen der Parteien nach der Abberufung als Geschäftsführer nicht vor, so bildet der bisherige Geschäftsführervertrag weiterhin die Grundlage der vertraglichen Beziehungen der Parteien (vgl. dazu BAG, Urteil v. 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, NZA 2008; LAG Berlin, Urteil vom 20.04.2010 - 12 a 2744/09, juris und LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris).

  • LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18

    Rechtswegzuständigkeit; außerordentliche und ordentliche Kündigung eines

    c) Vielmehr müssen zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Anstellungsvertrag aufgrund der nach der Beendigung der Organstellung verrichteten Tätigkeiten nachträglich zum Arbeitsvertrag geworden ist (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 10. Mai 2017 - 2 Ta 497/16 -, Rn. 30, juris).
  • ArbG München, 05.03.2020 - 33 Ca 7766/19

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Wartezeit, Sittenwidrigkeit, Feststellung, Beweislast,

    Dies ist aber grundsätzlich zunächst nicht arbeitsrechtlich, sondern gesellschaftsrechtlich bedingt ist (LAG Hamm vom 10.05.2017 - 2 Ta 497/16 Rn. 37).
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