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   LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99   

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LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99 (https://dejure.org/2001,36930)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99 (https://dejure.org/2001,36930)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 6 Sa 1797/99 (https://dejure.org/2001,36930)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (46)

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Danach braucht der Arbeitgeber die Renten nicht anzupassen, wenn dadurch die Gefahr entsteht, dass die Entwicklung des Unternehmens beeinträchtigt und seine Substanz aufgezehrt wird (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83).

    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es mit einiger Wahrscheinlichkeit dem Arbeitgeber nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und aus den Erträgen aufzubringen (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99).

    Triftige Gründe liegen vor, soweit der Anstieg der Versorgungslast eine "übermäßige Belastung des Unternehmens" verursachen würde (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 156/83 - zu § 16 BetrAVG) bzw. soweit die Mehrkosten des Anstiegs der Versorgungslast das Unternehmen übermäßig belasten.

    Eine "gesunde wirtschaftliche Entwicklung" darf nicht verhindert werden (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 156/83 - zu § 16 BetrAVG).

    Die Notwendigkeit einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung kann in der Regel nicht unberücksichtigt bleiben (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95 - jeweils zu § 16 BetrAVG), da auf lange Sicht nur ein Unternehmen, das Kapitalgewinne abwirft, in der Lage sein wird, sich im Wettbewerb zu behaupten.

    Das BAG (Urteil v. 23.04.1985 - 3 AZR 156/83) hat das Modell 1980 als kompliziert und schwer durchschaubar bezeichnet.

    Beurteilungsgrundlage für die langfristig zu erstellende Prognose ist - ähnlich wie bei einer Anpassungsprüfüng nach § 16 BetrAVG - die wirtschaftliche Entwicklung hier der Non-Profit-Organisation in der Zeit vor dem Widerrufszugang, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung der Organisation gezogen werden können (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - jeweils zu § 16 BetrAVG).

    Für die Prüfung einer künftigen Substanzgefährdung muss daher eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit genügen (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es mit einiger Wahrscheinlichkeit dem Arbeitgeber nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und aus den Erträgen aufzubringen (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99).

    Einem verständigen Kaufmann kann nicht angesonnen werden, später benötigtes Kapital zusätzlich auszugeben (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - jeweils zu § 16 BetrAVG).

    Auch Erneuerungs- und Rationalisierungsinvestitionen sichern die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich Arbeitsplätze (BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - jeweils zu § 16 BetrAVG).

    Beurteilungsgrundlage für die langfristig zu erstellende Prognose ist - ähnlich wie bei einer Anpassungsprüfüng nach § 16 BetrAVG - die wirtschaftliche Entwicklung hier der Non-Profit-Organisation in der Zeit vor dem Widerrufszugang, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung der Organisation gezogen werden können (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - jeweils zu § 16 BetrAVG).

    Die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung nach dem Zeitpunkt des Widerrufzugangs kann eine frühere Prognose bestätigen oder entkräften und sich so auf die Darlegungs- und Beweislast auswirken (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).

    Dem Versorgungsschuldner steht bei der Einschätzung der künftigen Entwicklung ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).

    Dies ist rentenrechtlich üblich (vgl. zur Bündelung von Anpassungsterminen BAG 28.04.1992 - 3 AZR 142/91; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Das Bundesarbeitsgericht hat den Ausschluss des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen in ständiger, durch das Bundesverfassungsgericht gebilligter Rechtsprechung (BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79; BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81) als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht verstanden und damit dem Arbeitnehmer durchaus einen Anspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt.

    Es gelten die Verfassungsgrundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79; BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81).

    Im Urteil vom 05.06.1984 (3 AZR 33/84) hat das Bundesarbeitsgericht bei den Eingriffsgründen im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1983 (2 BvR 298/81) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.

    Der Entgeltgedanke und das Gebot des Vertrauensschutzes sind daher vom Bundesverfassungsgericht als vertretbare Gründe angesehen worden, die die Auslegung der Ausschlussklausel bei Unterstützungskassen im Sinne eines Widerrufsrechts auch nicht als willkürlich (Art. 3 Abs. 1 GG) erscheinen ließen (BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81).

    Ein triftiger Grund, der zum Widerruf berechtigt, ist nicht erst dann anzunehmen, wenn sich das Trägerunternehmen im Konkurs oder in einer sonstigen ähnlich schweren wirtschaftlichen Notlage befindet (BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81) oder dass der Grad einer ernsthaften Gefährdung für den Bestand des Unternehmens erreicht wird (BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81).

    Das Trägerunternehmen darf nicht durch Aufrechterhaltung der Versorgungszusage in ernsthafte Schwierigkeiten geraten, dass beispielsweise eine ungekürzte Versorgungslast langfristig die "Substanz des Trägerunternehmens" gefährden könnte (BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81).

  • LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 1 Sa 1785/98

    Widerruf betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Im übrigen gibt die Rücklagenpraxis des Rechtsvorgängers für den Streitfall nichts her, wie das LAG Düsseldorf in einem Parallelfall überzeugend begründet hat (LAG Düsseldorf 05.07.2000 - 1 Sa 1785/98).

    Die aus den Beteiligungen an solchen Gesellschaften zufließenden Erträge werden in den Jahresrechnungen des Rechtsvorgängers erfasst, wie das LAG Düsseldorf bereits zutreffend aufgezeigt hat (LAG Düsseldorf 05.07.2000 - 1 Sa 1785/98).

    Prognoseungenauigkeiten wegen ggf. nunmehr regelmäßig zu erwartender Erträge aus der Beteiligung an der BGAG sind zu Lasten der klagenden Partei hinzunehmen (vgl. LAG Düsseldorf 05.07.2000 - 1 Sa 1785/98), wie zu Gunsten der beklagten Partei nicht mehr die Neubewertung der künftigen Versorgungslast durch die Richttafeln 1998 (vgl. Heubeck, BetrAV 1999, 41) in die Prognose eingeflossen sind, wobei die von erwerbswirtschaftlich orientierten Unternehmen vorzunehmende Erhöhung der Pensionsrückstellungen für Aktive mit 3 bis 6 % und für Rentner mit 6 bis 11 % angegeben werden (Heubeck, BetrAV 1999, 43 1. Sp.; Haferstock/Kerstein, BetrAV 1999, 44-;46; Becker, BetrAV 1999, 159-;162).

    Die Tatsache, dass der Widerruf zum 31.12.1997 wirken soll und damit für die Zeit vom 01.01.1998 bis zum 08.02.1998 in den nach § 2 BetrAVG geschützten Teil der Versorgungsanwartschaft eingreift, führt nicht zur (Teil-) Unwirksamkeit des Widerrufs (so bereits LAG Düsseldorf 05.07.2000 - 1 Sa 1785/98).

    Der Widerruf hält auch einer individuellen Billigkeitskontrolle statt und erweist sich als verhältnismäßig, wie das LAG Düsseldorf in einem Parallelfall überzeugend begründet hat (LAG Düsseldorf 05.07.2000 - 1 Sa 1785/98).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Das ist anzunehmen, wenn es mit einiger Wahrscheinlichkeit unmöglich wird, den Anstieg aus Erträgen und dem Wertzuwachs des Unternehmens in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 548/82; BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95 - jeweils zu § 16 BetrAVG).

    Die Notwendigkeit einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung kann in der Regel nicht unberücksichtigt bleiben (BAG 23.4.1985 - 3 AZR 156/83; BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95 - jeweils zu § 16 BetrAVG), da auf lange Sicht nur ein Unternehmen, das Kapitalgewinne abwirft, in der Lage sein wird, sich im Wettbewerb zu behaupten.

    Auch Erneuerungs- und Rationalisierungsinvestitionen sichern die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich Arbeitsplätze (BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - jeweils zu § 16 BetrAVG).

    Das im Anschluss an dieses Urteil neu entwickelte Modell 1986 war, soweit ersichtlich, bisher nicht Gegenstand einer abschließenden gerichtlichen Beurteilung (vgl. aber BAG 25.1.1991 - 3 AZN 566/90; BAG 17.4.1996 - 3 AZR 56/95 - betr. Substanzerhaltung) und Zustimmung (Darstellung des Modells bei Heubeck/Löcherbach/Rößler BB 1987 Beilage 3).

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Hiervon ausgehend lassen sich zwingende, triftige und sachlich-proportionale Gründe unterscheiden (vgl. im einzelnen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 17.04.1985 - 3 AZR 72/83, vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 und vom 18.04.1989 - 3 AZR 299/87).

    In dem Urteil vom 17.04.1985 (3 AZR 72/83) hat das Bundesarbeitsgericht erstmals dem "triftigen Grund" die "erdiente Dynamik" als Kategorie des Besitzstandes zugeordnet.

    Ein solcher Eingriff ist nur durch triftige Gründe gerechtfertigt (BAG 17.04.1985 - 3 AZR 72/83).

    Im Sinne eines Orientierungsmaßstabes hat das Bundesarbeitsgericht auf die Anpassungsregelung nach § 16 BetrAVG hingewiesen (BAG 17.04.1985 - 3 AZR 72/83, 68; BAG 18.04.1989 - 3 AZR 299/87).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98

    Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Ausgehend von der Feststellung, dass die "Rentnergesellschaft" aus einem aktiven erwerbswirtschaftlichen Unternehmen hervorgegangen ist, und der weiteren Überlegung, dass noch ein entsprechender Vermögensstock - zumindest zur Erfüllung der Versorgungslasten - vorhanden ist, stellt das Bundesarbeitsgericht auf die Ertragslage dieses Vermögens ab (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Soweit hieraus Erträge erwirtschaftet werden, seien sie in vollem Umfang zur Finanzierung der Anpassungslast heranzuziehen (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Der Dreijahreszeitraum aus § 16 BetrAVG bietet keine ausreichende Grundlage, wie das Bundesarbeitsgericht selbst bei Anpassungsprüfüngen im Hinblick auf Rentnergesellschaften zutreffend erkannt hat (BAG BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Er würde treuwidrig handeln, wollte er die Gegenleistung mit dem Hinweis verweigern, er habe sich nicht rechtlich gebunden (BAG 05.06.1984 - 3 AZR 33/84; BAG 18.04.1989 - 3 AZR 299/87).

    Hiervon ausgehend lassen sich zwingende, triftige und sachlich-proportionale Gründe unterscheiden (vgl. im einzelnen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 17.04.1985 - 3 AZR 72/83, vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 und vom 18.04.1989 - 3 AZR 299/87).

    Im Sinne eines Orientierungsmaßstabes hat das Bundesarbeitsgericht auf die Anpassungsregelung nach § 16 BetrAVG hingewiesen (BAG 17.04.1985 - 3 AZR 72/83, 68; BAG 18.04.1989 - 3 AZR 299/87).

  • BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Die seither angewendete Skala von Besitzständen und Eingriffsgründen hat somit lediglich die Aufgabe, die allgemeinen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu verdeutlichen und für die Praxis handhabbar zu machen (BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89).

    Die Beseitigung der endvergütungsabhängigen Dynamik entzieht dem Arbeitnehmer nachträglich einen Teil des schon erdienten Entgelts (BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89).

    Schließlich kann die Zustimmung des Betriebsrats als ein Anzeichen gewertet werden, dass 1997/1998 ein Bedürfnis für die Neuregelung bestand (BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89).

  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen einschließlich Führung ihrer Geschäfte (BVerfG 24.02.1999 - 1 BvR 123/93), sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfG 01.03.1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvR 21/78; BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85).

    Die Gerichte haben bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift die Ausstrahlungswirkung von Art. 9 Abs. 3 GG zu beachten (BVerfG 24.02.1999 - 1 BvR 123/93).

    Vielmehr müssen in jedem Fall die Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung und das Gewicht der entgegenstehenden Rechtsgüter abgewogen werden (BVerfG 24.02.1999 - 1 BvR 123/93).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

  • BAG, 20.07.1971 - 1 AZR 314/70

    Inhalt der Berufungsbegründung - Gründe für Anfechtung - Beschwerende

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

  • BAG, 25.01.1991 - 3 AZN 566/90
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte - Änderung

  • BAG, 14.05.1991 - 3 AZR 212/90

    Einordnung der Erfolgsbeteiligung als Gratifikation oder als leistungsbezogener

  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

  • BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55

    Berufungsbegründung - Gründe der Anfechtung

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 483/90

    Anspruch auf unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Vorliegen einer

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89

    Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch

  • BAG, 21.06.1958 - 2 AZR 15/58

    Berufungsbegründung - Berufungskläger - Einwendungen gegen Urteil - Durchlesen

  • BAG, 10.06.1965 - 2 AZR 339/64

    Arbeitsunfähigkeit - Entlassung - Langzeitarbeiter

  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 302/90

    Verfall einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bei Ausscheiden aus

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht -

  • BGH, 10.01.1996 - IV ZB 29/95

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld - Medizinische Notwendigkeit einer stationären

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 62/91

    Zulässigkeit der Berufung bei unzureichender Begründung der vor Zustellung des

  • BGH, 18.02.1981 - IVb ZB 505/81

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Ausreichen der Verweisung auf den

  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

  • BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81

    Verfassungsmäßigkeit der Einstandspflicht des Arbeitgebers (Trägerunternehmens)

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 370/86

    Auseinandersetzung mit angefochtenem Urteil in Berufung - Umfang der

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer

  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen,

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 32/97
  • ArbG Hamburg, 28.06.2013 - 27 Ca 426/12

    Anspruch auf eine jährliche Rentenanpassung nach der Leistungsrichtlinie einer

    Das Trägerunternehmen muss für die Leistungsfähigkeit der Unterstützungskasse einstehen und die Leistungen selbst erbringen, wenn die Unterstützungskasse zahlungsunfähig wird (LAG Hamm v. 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99 - juris Rn. 83).
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