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   LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07   

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https://dejure.org/2007,15503
LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07 (https://dejure.org/2007,15503)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07 (https://dejure.org/2007,15503)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. August 2007 - 13 TaBV 26/07 (https://dejure.org/2007,15503)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Tendenzunternehmen; Tendenzträger; karitativ; karitative Bestimmung; A1; Pflegedienstleiterin; stellvertretende Pflegedienstleiterin

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 118 BetrVG
    Tendenzunternehmen; Tendenzträger; karitativ; karitative Bestimmung; A1; Pflegedienstleiterin; stellvertretende Pflegedienstleiterin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einordnung eines stellvertretenden Pflegedienstleiters als Tendenzträger; Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bei einem stellvertretenden Pflegedienstleiter; Betreiben einer stationären Altenhilfe; Sicherung von humanen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.09.1980 - 6 ABR 8/78

    Errichtung eines Gesamtbetriebsrats im Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege

    Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07
    Nach alledem führt der Arbeitgeber ein Tendenzunternehmen im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, wie es das Bundesarbeitsgericht bereits im Beschluss vom 23.09.1980 (AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 4) zum vergleichbaren Fall des B7 der A1 e.V. festgestellt hat (s. auch ausdrücklich LAG Baden-Württemberg, Beschl. vom 03.03.1999 - 22 TaBV 1/98; Fitting, a.a.O. § 118 Rd. 18).
  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 37/74

    Tendenzträgereigenschaft von Sportredakteuren einer Tageszeitung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07
    Denn nur so kann sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber frei darin bleibt, nur Personen seines Vertrauens mit den für die geistig-ideelle Zielsetzung prägenden Aufgaben zu betrauen (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 7, 51).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07
    Allgemein sind Beschäftigte in einem den Zwecken des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG dienenden Unternehmen bzw. Betrieb dann Tendenzträger, wenn die jeweilige Bestimmung für ihre Tätigkeit prägend ist (BAG, Beschl. vom 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 - teilw. in BB 2007, 1680; AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80; AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18, 43; AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 34).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 22 TaBV 1/98

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung von Tendenzträgern

    Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07
    Nach alledem führt der Arbeitgeber ein Tendenzunternehmen im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, wie es das Bundesarbeitsgericht bereits im Beschluss vom 23.09.1980 (AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 4) zum vergleichbaren Fall des B7 der A1 e.V. festgestellt hat (s. auch ausdrücklich LAG Baden-Württemberg, Beschl. vom 03.03.1999 - 22 TaBV 1/98; Fitting, a.a.O. § 118 Rd. 18).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07
    Allgemein sind Beschäftigte in einem den Zwecken des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG dienenden Unternehmen bzw. Betrieb dann Tendenzträger, wenn die jeweilige Bestimmung für ihre Tätigkeit prägend ist (BAG, Beschl. vom 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 - teilw. in BB 2007, 1680; AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80; AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18, 43; AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 34).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07
    Im Rahmen des § 256 Abs. 1 ZPO, der auch im Beschlussverfahren anwendbar ist, kann ein Streit der Betriebsparteien über das Bestehen, den Inhalt und den Umfang von Beteiligungsrechten des Betriebsrats mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (vgl. BAG NZA-RR 2006, 23; AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 43).
  • BAG, 29.06.1988 - 7 ABR 15/87

    Karitatives Unternehmen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07
    Dabei können kostendeckende Einnahmen erzielt werden, doch darf die Betätigung nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgen (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 37, 57).
  • BAG, 31.01.1995 - 1 ABR 35/94

    Gesetzliches und tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen in

    Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07
    Nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 56, 69; zust. z.B. Fitting, 23. Aufl., § 118 Rn. 18) liegt eine karitative Tätigkeit vor, wenn für körperlich, geistig oder seelisch leidende Menschen soziale Dienste geleistet werden, die auf die Heilung oder Milderung innerer und äußerer Nöte der Hilfsbedürftigen gerichtet sind.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 6 TaBV 1159/10

    Tendenzträgereigenschaft eines Vormunds im Angestelltenverhältnis mit

    Davon, dass der Arbeitgeber sein Personal insgesamt weit überwiegend zur Verfolgung karitativer Zwecke einsetzt, war angesichts seiner satzungsmäßigen Aufgabenstellung ohne weiteres auszugehen ( vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07 -zu B II 2 a der Gründe; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.03.1999 - 22 TaBV 1/98 - zu II 2 a der Gründe ).
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