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   LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03   

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https://dejure.org/2003,3016
LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03 (https://dejure.org/2003,3016)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03 (https://dejure.org/2003,3016)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - 10 TaBV 104/03 (https://dejure.org/2003,3016)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • openjur.de

    Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der Arbeitszeit

  • openjur.de

    Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der Arbeitszeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG§ 101 BetrVG
    Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der Arbeitszeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    BetrVG § 99 Abs. 1 BetrVG § 95 Abs. 3 BetrVG § 101
    BetrVG

  • IWW

    §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG§ 101 BetrVG
    §§ 99

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Einstellung oder Versetzung bei einer bloßen Änderung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Mitarbeiters ohne weitere Änderung des Arbeitsbereiches

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Erhöhung bzw. Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit einzelner Arbeitnehmer; Statthaftigkeit eines allgemeinen Feststellungsverfahrens ohne Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter; Qualifizierung einer Arbeitszeitänderung ...

  • br-wiki.de (Volltext/Leitsatz)

    Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der Arbeitszeit

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 95 Abs. 3; ; BetrVG § 101

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 136
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03
    Dies gilt auch für das Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG, weil in diesem Rahmen - jenseits von einem konkreten Einzelfall - die Frage geklärt wird, ob eine Maßnahme, die in gleicher Weise im Betrieb häufiger auftritt, als personelle Einzelmaßnahme dem Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG unterliegt oder nicht (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26; BAG, Beschluss vom 15.12.1998 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56; BAG, Beschluss vom 21.09.1999 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; BAG, Beschluss vom 12.11.2002 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 41; BAG, Beschluss vom 21.01.2003 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 117; Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 81 Rz. 23).

    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 25; BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Beschluss vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 103; Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., § 99 Rz. 90).

    Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so von einander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (BAG, Beschluss vom 22.04.1997 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36).

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 21/90

    Versetzung bei Übergang zur Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03
    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 25; BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Beschluss vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 103; Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., § 99 Rz. 90).

    Damit stellen bloße Veränderungen der Arbeitszeit eines Mitarbeiters keine Versetzung im Sinne der §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 25; BAG, Beschluss vom 16.07.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 28; BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 126; Kraft, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 99 Rz. 66; Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock, a.a.O., § 99 Rz. 47; Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., § 99 Rz. 103; Hanau/Kania, a.a.O., § 99 Rz. 13; Oetker, NZA 2003, 937, 939).

  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03
    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 25; BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Beschluss vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 103; Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., § 99 Rz. 90).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 71/90

    Versetzung bei Verlängerung der Wochenarbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03
    Damit stellen bloße Veränderungen der Arbeitszeit eines Mitarbeiters keine Versetzung im Sinne der §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 25; BAG, Beschluss vom 16.07.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 28; BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 126; Kraft, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 99 Rz. 66; Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock, a.a.O., § 99 Rz. 47; Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., § 99 Rz. 103; Hanau/Kania, a.a.O., § 99 Rz. 13; Oetker, NZA 2003, 937, 939).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03
    Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so von einander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (BAG, Beschluss vom 22.04.1997 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36).
  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03
    Die von der personellen Maßnahme betroffenen Mitarbeiter waren am vorliegenden Beschlussverfahren nicht zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 27.05.1982 - AP ArbGG 1979 § 80 Nr. 3; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 99 Rz. 235).
  • LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Aufstockung der Arbeitszeit von halbtags auf

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03
    Zwar hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen die Aufstockung der Arbeitszeit von halbtags auf ganztags als Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG angesehen (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 12.09.2000 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 29 = NZA-RR 2001, 141).
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03
    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass die Umwandlung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis der Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 02.06.1993 - BVerwGE 92, 295 = PersR 1993, 450 = ZTR 1993, 525; BVerwG, Beschluss vom 23.03.1999 - AP BPersVG § 75 Nr. 73).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03
    Dementsprechend ist der Betriebsrat etwa bei befristeter Fortsetzung eines bisher befristeten Arbeitsverhältnisses oder bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses über eine vorgesehene Altersgrenze hinaus erneut zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 07.08.1990 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 82; BAG, Beschluss vom 28.04.1998 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 22; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 38; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 8. Aufl., § 99 Rz. 45).
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03
    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die bloße Aufstockung der Arbeitszeit keine Einstellung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG darstellt (BAG, Urteil vom 25.10.1994 - 3 AZR 987/93 n.v.; ebenso: Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 40; Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz. 23; Hanau/Kania, a.a.O., § 99 BetrVG Rz. 6; Oetker, NZA 2003, 937, 938 f.).
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Oktober 2003 - 10 TaBV 104/03 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04

    Mitbestimmung des Betriebsrats Versetzung Eingliederung/Zuordnung eines

    Die Zuwendung eines anderen Arbeitsbereichs liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 25; BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Beschluss vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2003 - NZA-RR 2004, 136; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 103; DKK/Kittner, BetrVG, 9. Aufl., § 99 Rz. 90).
  • ArbG Frankfurt/Main, 16.08.2004 - 15 Ca 10479/03
    - die Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 38, 5 Stunden auf 25 Stunden keine gemäß § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung darstellt ( Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.07.1931, 1 ABR 71/90, NZA 1992, 180; Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 10.10.2003, 10 TaBV 104/03 ).
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