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   LAG Hamm, 10.12.2004 - 15 Sa 982/04   

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https://dejure.org/2004,12545
LAG Hamm, 10.12.2004 - 15 Sa 982/04 (https://dejure.org/2004,12545)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2004 - 15 Sa 982/04 (https://dejure.org/2004,12545)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 15 Sa 982/04 (https://dejure.org/2004,12545)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Geltung eines Firmentarifvertrages

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3 und 4 TVG
    Geltung eines Firmentarifvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die arbeitsgerichtliche Durchsetzung des Anspruchs eines nicht gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmers auf Zahlung des anteiligen 13. Monatseinkommens i.S.d. Bestimmungen des Anerkennungstarifvertrages vom 15.08.1997 i.V.m. dem Tarifvertrag über die ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hamm, 10.12.2004 - 15 Sa 1866/04

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Wegen der Einzelheiten des Anerkennungstarifvertrages nebst Anlage wird auf Bl. 40 ff. der Akte 15 Sa 982/04 - LAG Hamm - verwiesen.

    15 Sa 1308/04, 15 Sa 958/04, 15 Sa 959/04, 15 Sa 1073/04, 15 Sa 1801/04, 15 Sa 982/04, 15 Sa 1649/04 und 15 Sa 1477/04 Bezug genommen, die ebenfalls am 10.12.2004 verhandelt worden sind.

  • LAG Hamm, 25.02.2005 - 15 Sa 2119/04

    Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede als Ersatz für fehlender

    Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm sind am 10.12.2004 die Parallelverfahren 15 Sa 958/04, 15 Sa 982/04, 15 Sa 1308/04, 15 Sa 1073/04, 15 Sa 959/04, 15 Sa 1801/04, 15 Sa 1649/04, 15 Sa 1866/04 und 15 Sa 1477/04 verhandelt worden.

    Wegen der Einzelheiten des Anerkennungstarifvertrages nebst Anlage wird auf Bl. 40 ff. der Akte 15 Sa 982/04 - LAG Hamm - verwiesen.

    Wie sich aus dem Urteil der erkennenden Kammer vom 10.12.2004 im Verfahren Bierbach ./. Koch - 15 Sa 982/04 - ergibt, gelten nach § 15 dieses Arbeitsvertrages in erster Linie die gesetzlichen Bestimmungen, hilfsweise die Bestimmungen des Tarifvertrages.

    Bei der Regelung in § 15 Abs. 1 des genannten schriftlichen Arbeitsvertrages handelt es sich nach dem Urteil der erkennenden Kammer im Verfahren 15 Sa 982/04 um eine sogenannte Gleichstellungsabrede, durch die arbeitsvertraglich vereinbart wird, dass die Normen eines Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis der Parteien in gleicher Weise Anwendung finden sollen als wenn sie normativ gelten sollten (vgl. Schliemann, Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifverträge, Sonderbeilage zur NZA Nr. 16, 2003 S. 8 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 10.12.2004 - 15 Sa 1801/04
    Wegen der Einzelheiten des Anerkennungstarifvertrages nebst Anlage wird auf Bl. 40 ff. der Akte 15 Sa 982/04 - LAG Hamm - verwiesen.

    Schließlich resultiere der dahingehende Anspruch auch aus einer Betriebsvereinbarung vom 31.07.2003 (Bl. 12 d.A. - 15 Sa 982/04 -), die die Beklagte für den Standort A1xxxx geschlossen habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf den Akteninhalt der Verfahren 15 Sa 1308/04, 15 Sa 958/04, 15 Sa 959/04, 15 Sa 1073/04, 15 Sa 982/04, 15 Sa 1866/04, 15 Sa 1649/04 und 15 Sa 1477/04 Bezug genommen, die ebenfalls am 10.12.2004 verhandelt worden sind.

    Wie sich aus dem Urteil der erkennenden Kammer vom 10.12.2004 im Verfahren B1xxxxxx ./. K4xx - 15 Sa 982/04 - ergibt, gelten nach § 15 dieses Arbeitsvertrages in erster Linie die gesetzlichen Bestimmungen, hilfsweise die Bestimmungen des Tarifvertrages.

    Bei der Regelung in § 15 Abs. 1 des genannten schriftlichen Arbeitsvertrages handelt es sich nach dem Urteil der erkennenden Kammer im Verfahren 15 Sa 982/04 um eine sogenannte Gleichstellungsabrede, durch die arbeitsvertraglich vereinbart wird, dass die Normen eines Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis der Parteien in gleicher Weise Anwendung finden sollen als wenn sie normativ gelten sollten (vgl. Schliemann, Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifverträge, Sonderbeilage zur NZA Nr. 16, 2003 S. 8 m.w.N.).

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