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   LAG Hamm, 11.02.2004 - 18 Sa 1847/03   

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https://dejure.org/2004,7679
LAG Hamm, 11.02.2004 - 18 Sa 1847/03 (https://dejure.org/2004,7679)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2004 - 18 Sa 1847/03 (https://dejure.org/2004,7679)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 18 Sa 1847/03 (https://dejure.org/2004,7679)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Abmahnung, Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, Beschwerde, Benachteiligungsverbot aus § 84 Abs. 3 BetrVG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 242, 1004 BGB, § 84 Abs. 3 BetrVG
    Abmahnung, Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, Beschwerde, Benachteili-gungsverbot aus § 84 Abs. 3 BetrVG

  • IWW

    BGB § 242 BGB § 1004 BetrVG § 84 Abs. 3

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussprechen einer Abmahnung wegen einer unbegründeten Beschwerde; Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot; Rechtfertigung der Abmahnung durch Überschreitung des Beschwerderechts

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 14.02.1991 - 12 Sa 846/90
    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2004 - 18 Sa 1847/03
    Ausnahmsweise können Sanktionen des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen des Inhalts oder der Begleitumstände der Beschwerde gerechtfertigt sein, wenn z.B. völlig haltlose schwere Anschuldigungen gegen den Arbeitgeber oder den Vorgesetzten erhoben werden oder die wiederholte Einlegung grundloser Beschwerden den Arbeitnehmer als Querulanten ausweist (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.01.1999 a.a.O.; Mache AiB 1985, 60; siehe auch zur Strafanzeige LAG Frankfurt, Urteil vom 14.02.1991 - 12 Sa 846/90 - NZA 1992, 124).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2004 - 18 Sa 1847/03
    Da eine zur Personalakte genommene Abmahnung geeignet ist, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen und seinem Persönlichkeitsrecht zu beeinträchtigen, darf ein verständiger Arbeitgeber nicht ohne ausreichenden Anlass eine Abmahnung erteilen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 462/00 - NZA 2002, 966; BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 - NZA 2002, 968; BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - NZA 1997, 145).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00

    Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2004 - 18 Sa 1847/03
    Da eine zur Personalakte genommene Abmahnung geeignet ist, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen und seinem Persönlichkeitsrecht zu beeinträchtigen, darf ein verständiger Arbeitgeber nicht ohne ausreichenden Anlass eine Abmahnung erteilen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 462/00 - NZA 2002, 966; BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 - NZA 2002, 968; BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - NZA 1997, 145).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2004 - 18 Sa 1847/03
    Da eine zur Personalakte genommene Abmahnung geeignet ist, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen und seinem Persönlichkeitsrecht zu beeinträchtigen, darf ein verständiger Arbeitgeber nicht ohne ausreichenden Anlass eine Abmahnung erteilen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 462/00 - NZA 2002, 966; BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 - NZA 2002, 968; BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - NZA 1997, 145).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Containersignatur -

    Ausnahmsweise können Sanktionen des Arbeitgebers gegen die Arbeitnehmerin wegen des Inhalts oder der Begleitumstände der Beschwerde gerechtfertigt sein, wenn z.B. völlig haltlose schwere Anschuldigungen gegen den Arbeitgeber oder den Vorgesetzten erhoben werden oder die wiederholte Einlegung grundloser Beschwerden die Arbeitnehmerin als Querulantin ausweist (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 11. Februar 2004 - 18 Sa 1847/03 -, juris, Rn. 39 f).
  • LAG Hamburg, 24.08.2023 - 1 Sa 8/23

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch eine ordentliche

    Dies gilt selbst dann, wenn die Beschwerde sich im Nachhinein als haltlos oder unbegründet herausstellt (LAG Hamm, 11. Februar 2004 - 18 Sa 1847/03-, Rn. 39, juris; Fitting u.a., BetrVG , 31. Aufl.,§ 84 Rn. 20 m.w.N.).

    Ausnahmsweise können Sanktionen des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen des Inhalts oder der Begleitumstände der Beschwerde gerechtfertigt sein, wenn z. B. völlig haltlose schwere Anschuldigungen gegen den Arbeitgeber oder den Vorgesetzten erhoben werden oder die wiederholte Einlegung grundloser Beschwerden den Arbeitnehmer als Querulanten ausweist (LAG Hamm, 11. Februar 2004 - 18 Sa 1847/03 -, Rn. 40, juris m.w.N.).

  • ArbG Herne, 07.03.2007 - 4 Ca 3415/06

    Angestellte Lehrkraft, Kopftuch, Abmahnung

    Es reicht aus, wenn der Arbeitgeber einen objektiven Verstoß des Arbeitnehmers gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten rügt (LAG Hamm, Urteil vom 11.02.2004 - 18 Sa 1847/03 -, EzA - St. 2004 Nr. 7, 6; BAG vom 11.12.2001, EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 6; BAG vom 27.11.1985, BAG vom 14.04.1988, AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 93, 100; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 19 Sa 1258/05 - , NZA RR 2006, 290).
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