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   LAG Hamm, 11.02.2005 - 10 Sa 1681/04   

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https://dejure.org/2005,8895
LAG Hamm, 11.02.2005 - 10 Sa 1681/04 (https://dejure.org/2005,8895)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2005 - 10 Sa 1681/04 (https://dejure.org/2005,8895)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 10 Sa 1681/04 (https://dejure.org/2005,8895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ordentliche Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstillegung; betriebsübergreifende Sozialauswahl; Vergleichbarkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 2, 3, 5 KSchG, § 23 KSchG, § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
    Ordentliche Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstillegung; betriebsübergreifende Sozialauswahl; Vergleichbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; KSchG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 23; ; BetrVG § 4 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Stillegung eines Teilbetriebes - keine betriebsübergreifende Sozialauswahl bei konkreten Stilllegungsplänen des Teilbetriebs - keine Vergleichbarkeit bei Einstellung für Tätigkeiten in bestimmten Betriebsteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2005 - 10 Sa 1681/04
    Eine mögliche betriebsverfassungsrechtliche Eigenständigkeit einzelner Betriebsteile steht einer betriebsteilübergreifenden Sozialauswahl nicht im Wege (BAG, Urteil vom 21.06.1995 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 16; BAG, Urteil vom 03.06.2004 - 2 AZR 577/03 - NZA 2005, 175 = DB 2005, 231 m.w.N.).

    Die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer vollzieht sich hierbei nur auf derselben Ebene der Betriebshierarchie und setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einseitig auf einen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (BAG, Urteil vom 15.06.1989 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 18; BAG, Urteil vom 29.03.1990 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 50; BAG, Urteil vom 17.09.1998 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 36; BAG, Urteil vom 17.02.2000 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 46; BAG, Urteil vom 03.06.2004 - NZA 2005, 175; ErfK/Ascheid, aaO, § 1 Rz. 478; APS/Kiel, aaO, § 1 KSchG Rz. 664; KR/Etzel, 7. Aufl., § 1 KSchG Rz. 621 m.w.N.).

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2005 - 10 Sa 1681/04
    Eine mögliche betriebsverfassungsrechtliche Eigenständigkeit einzelner Betriebsteile steht einer betriebsteilübergreifenden Sozialauswahl nicht im Wege (BAG, Urteil vom 21.06.1995 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 16; BAG, Urteil vom 03.06.2004 - 2 AZR 577/03 - NZA 2005, 175 = DB 2005, 231 m.w.N.).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2005 - 10 Sa 1681/04
    Die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG hat betriebsübergreifend zu erfolgen, wenn mehrere Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb unterhalten (BAG, Urteil vom 13.06.1985 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 10; BAG, Urteil vom 05.05.1994 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 23; BAG, Urteil vom 27.11.2003 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64 m.w.N.).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2005 - 10 Sa 1681/04
    Ist im Zeitpunkt der Kündigung einer der beiden Betriebe, die einen Gemeinschaftsbetrieb bilden, bereits stillgelegt, so sind damit die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten sowie die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten dem vormals einheitlichen Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen entzogen, der Gemeinschaftsbetrieb ist bzw. wird aufgelöst, damit ist die "gemeinsame Klammer", die eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl veranlasst hat, entfallen (BAG, Urteil vom 13.09.1995 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72; BAG, Urteil vom 17.01.2002 - NZA 2002, 999; BAG, Urteil vom 18.09.2003 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 14; BAG, Urteil vom 27.11.2003 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64; ErfK/Ascheid, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz. 477; APS/Kiel, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz. 666; Annuß/Hohenstatt, NZA 2004, 420 m.w.N.).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2005 - 10 Sa 1681/04
    Ist im Zeitpunkt der Kündigung einer der beiden Betriebe, die einen Gemeinschaftsbetrieb bilden, bereits stillgelegt, so sind damit die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten sowie die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten dem vormals einheitlichen Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen entzogen, der Gemeinschaftsbetrieb ist bzw. wird aufgelöst, damit ist die "gemeinsame Klammer", die eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl veranlasst hat, entfallen (BAG, Urteil vom 13.09.1995 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 72; BAG, Urteil vom 17.01.2002 - NZA 2002, 999; BAG, Urteil vom 18.09.2003 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 14; BAG, Urteil vom 27.11.2003 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64; ErfK/Ascheid, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz. 477; APS/Kiel, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz. 666; Annuß/Hohenstatt, NZA 2004, 420 m.w.N.).
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