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   LAG Hamm, 11.06.2012 - 15 Sa 108/12   

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https://dejure.org/2012,42569
LAG Hamm, 11.06.2012 - 15 Sa 108/12 (https://dejure.org/2012,42569)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.06.2012 - 15 Sa 108/12 (https://dejure.org/2012,42569)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Juni 2012 - 15 Sa 108/12 (https://dejure.org/2012,42569)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung des Arbeitnehmers zum Einführungsstichtag gemäß § 3 Ziff. 2 ERA -ETV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.06.2012 - 15 Sa 108/12
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung seien können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung vom Empfänger zu verstehen war (BAG vom 04.05.2010 - 9 AZR 155/09, NZA 2010, 1063 m.w.N.).

    1) Der inhaltlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG bestimmte (BAG vom 04.05.2010 - 9 AZR 155/09, NZA 2010, 1063) arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe und eine sachfremde Gruppenbildung.

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94

    Gleichbehandlung - übertarifliche Vergütungsgruppen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.06.2012 - 15 Sa 108/12
    Der Grundsatz ist anwendbar, wenn ein Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten, erkennbaren und generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt (st. Rspr. vgl. etwa BAG vom 23.05.1995 - 5 AZR 293/94, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 134; BAG vom 21.03.2002 - 6 AZR 144/01, EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 88).
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 144/01

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.06.2012 - 15 Sa 108/12
    Der Grundsatz ist anwendbar, wenn ein Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten, erkennbaren und generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt (st. Rspr. vgl. etwa BAG vom 23.05.1995 - 5 AZR 293/94, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 134; BAG vom 21.03.2002 - 6 AZR 144/01, EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 88).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 11.06.2012 - 15 Sa 108/12
    Die Darlegungslast bezogen auf den Kollektivtatbestand, nämlich die Gruppenbildung oder die Leistungsgewährung nach einem generalisierenden Prinzip, liegt beim Arbeitnehmer (vgl. BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, NZA 2007, 863).
  • LAG Hamm, 25.11.2008 - 14 Sa 354/08

    ERA-Eingruppierung, Lichttechniker im Bereich Entwicklung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.06.2012 - 15 Sa 108/12
    Das eingeführte Entgeltrahmenabkommen erfordert die erneute Eingruppierung, da es sich um ein völlig neues Entgeltsystem handelt mit völlig anders formulierten Voraussetzungen für die Eingruppierung als in den bisherigen Lohn- und Gehaltsrahmenabkommen in der Metallindustrie (vgl. auch LAG Hamm vom 25.11.2008 - 14 Sa 354/08, juris).
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