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   LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05   

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LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05 (https://dejure.org/2005,6474)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2005 - 12 Sa 769/05 (https://dejure.org/2005,6474)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 12 Sa 769/05 (https://dejure.org/2005,6474)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Eingruppierung; Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs; Anforderungsprofil

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Eingruppierung; Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs; Anforderungsprofil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierungsfeststellungsklage eines Angestellten im öffentlichen Dienst; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Übertragung einer Beförderungsstelle; Anspruch eines Angestellten auf Schadensersatz wegen einer unterlassenen Höhergruppierung ; Anspruch auf Schadensersatz ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BGB § 839 Abs. 3
    Unbegründete Schadensersatzklage wegen unterbliebener Beförderung im öffentlichen Dienst bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils - Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches - Kriterium langjähriger praktischer Erfahrung - kein Anspruch auf Einstellung entsprechend ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05
    Dabei sind öffentliche Ämter in diesem Sinne nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 19.02.2003 - 7 AZR 67/02 -, AP Nr. 58 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG, Urteil vom 07.12.1994 - 6 P 35/92 -, AP Nr. 13 zu § 2 BAT SR 2y; BVerwG, Urteil vom 26.10.2000 - 2 C 31/99 -, ZTR 2001, 191 f.).

    Dabei dient sie nicht nur dem Interesse des einzelnen Bewerbers, sondern als Prinzip der sogenannten "Bestenauslese" auch dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Verwaltung (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu § 33 Abs. 2 GG).

    Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Dies gilt auch im Arbeitsrecht (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 13.06.1991 - 8 AZR 347/89 -, n.v.).

    Darauf, dass diese Unterscheidung auf das Arbeitsrecht nicht übertragbar ist, hat das Bundesarbeitsgericht bereits in seinem Urteil vom 28.05.2002 (- 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG) hingewiesen.

    Im vorliegenden Verfahren hatte der beklagte K3xxx dem Mitbewerber G3xxxxxxxx eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt (zu dieser Voraussetzung für die Annahme der Besetzung eines Amtes vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Zwar kann einem zu Unrecht übergangenen Bewerber ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Wiederherstellung zustehen, wenn durch das Verhalten der Verwaltung ein effektiver Rechtsschutz verhindert worden ist, sei es, dass sich der öffentliche Dienstherr über eine den Bewerbungsverfahrensanspruch sichernde einstweilige Verfügung nach § 62 Abs. 2 ArbGG hinweggesetzt bzw. eine erfolgreiche Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes dadurch vereitelt bzw. unzumutbar erschwert hat, dass er den unterlegenen Bewerber nicht rechtzeitig über den Ausgang des Auswahlverfahrens unterrichtet hat, oder wenn ein öffentlicher Arbeitgeber und ein eingestellter Bewerber kollusiv zusammenwirken (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG; OVG Münster, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - 1 A 512/02

    Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten; Verdichtung des

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05
    Zwar kann einem zu Unrecht übergangenen Bewerber ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Wiederherstellung zustehen, wenn durch das Verhalten der Verwaltung ein effektiver Rechtsschutz verhindert worden ist, sei es, dass sich der öffentliche Dienstherr über eine den Bewerbungsverfahrensanspruch sichernde einstweilige Verfügung nach § 62 Abs. 2 ArbGG hinweggesetzt bzw. eine erfolgreiche Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes dadurch vereitelt bzw. unzumutbar erschwert hat, dass er den unterlegenen Bewerber nicht rechtzeitig über den Ausgang des Auswahlverfahrens unterrichtet hat, oder wenn ein öffentlicher Arbeitgeber und ein eingestellter Bewerber kollusiv zusammenwirken (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG; OVG Münster, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87 ff.).

    Der Anspruch des Klägers, im Wege des Schadensersatzes so gestellt zu werden, als sei ihm mit dem 01.06.2004 die ausgeschriebene Stelle der Sachgebietsleitung übertragen worden, setzt nach alledem voraus, dass der beklagte K3xxx seine Pflicht zur Vornahme der Auswahl nach den Grundsätzen der Bestenauslese sowie zur Erfüllung des Anspruchs des Klägers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung verletzt hat, dass diese (objektive Pflichtverletzung) auf einem Verschulden des beklagten K7xxxxx beruht und dass das Unterbleiben der Beförderung (als Schaden) durch die Pflichtverletzung adäquat verursacht worden ist, was nur dann der Fall ist, wenn der beklagte K3xxx verpflichtet war, den Kläger zu befördern (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.1991 - 8 AZR 347/89 -, n.v., BAG, Urteil vom 07.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 668/96 -, AP Nr. 41 zu Art. 33 Abs. 2 GG; OVG Münster, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87 ff.).

    Die Kammer konnte es im Folgenden offen lassen, ob in diesem Zusammenhang der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB mit der Folge zu tragen kommt, dass eine Ersatzpflicht für rechtswidriges schuldhaftes Handeln nicht eintritt, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 05.10.1998 - 2 B 56/98 -, Buchholz 237.5 § 8 HeLBG Nr. 6; OVG Münster, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87 ff.; ).

    Dies hat zur Folge, dass den öffentlichen Arbeitgeber eine Ersatzpflicht für rechtswidriges schuldhaftes Handeln nicht trifft, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden (vgl. OVG NW, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87 ff.; BVerwG, Beschluss vom 05.10.1998 - 2 B 56/98 -, Buchholz 237.5 § 8 HeLBG Nr. 6).

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05
    Dabei sind öffentliche Ämter in diesem Sinne nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 19.02.2003 - 7 AZR 67/02 -, AP Nr. 58 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG, Urteil vom 07.12.1994 - 6 P 35/92 -, AP Nr. 13 zu § 2 BAT SR 2y; BVerwG, Urteil vom 26.10.2000 - 2 C 31/99 -, ZTR 2001, 191 f.).

    Ein weitergehender Anspruch auf Beförderung setzt voraus, dass sich jede andere Auswahlentscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft erweist, weil die Auswahl zu Gunsten des übergegangenen Bewerbers die einzig rechtmäßige Entscheidung gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 19.02.2003 - 7 AZR 67/02 -, AP Nr. 58 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Dies gilt auch im Arbeitsrecht (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 13.06.1991 - 8 AZR 347/89 -, n.v.).

    Der Anspruch des Klägers, im Wege des Schadensersatzes so gestellt zu werden, als sei ihm mit dem 01.06.2004 die ausgeschriebene Stelle der Sachgebietsleitung übertragen worden, setzt nach alledem voraus, dass der beklagte K3xxx seine Pflicht zur Vornahme der Auswahl nach den Grundsätzen der Bestenauslese sowie zur Erfüllung des Anspruchs des Klägers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung verletzt hat, dass diese (objektive Pflichtverletzung) auf einem Verschulden des beklagten K7xxxxx beruht und dass das Unterbleiben der Beförderung (als Schaden) durch die Pflichtverletzung adäquat verursacht worden ist, was nur dann der Fall ist, wenn der beklagte K3xxx verpflichtet war, den Kläger zu befördern (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.1991 - 8 AZR 347/89 -, n.v., BAG, Urteil vom 07.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 668/96 -, AP Nr. 41 zu Art. 33 Abs. 2 GG; OVG Münster, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87 ff.).

  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89

    Schadenersatz wegen Nichtbeförderung - Schuldhafte Verletzung des

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05
    Da es einen allgemeinen vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Übertragung einer Beförderungsstelle nicht gibt (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.1991 - 8 AZR 347/89 -, n.v.), musste eine etwaige Verpflichtung des beklagten K7xxxxx aus Vertrag, Tarif oder Gesetz auf Leistung von Schadensersatz in der Form, den Kläger so zu stellen, als sei ihm der begehrte Beförderungsdienstposten übertragen worden, von vornherein ausscheiden.

    Dies gilt auch im Arbeitsrecht (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 13.06.1991 - 8 AZR 347/89 -, n.v.).

    Der Anspruch des Klägers, im Wege des Schadensersatzes so gestellt zu werden, als sei ihm mit dem 01.06.2004 die ausgeschriebene Stelle der Sachgebietsleitung übertragen worden, setzt nach alledem voraus, dass der beklagte K3xxx seine Pflicht zur Vornahme der Auswahl nach den Grundsätzen der Bestenauslese sowie zur Erfüllung des Anspruchs des Klägers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung verletzt hat, dass diese (objektive Pflichtverletzung) auf einem Verschulden des beklagten K7xxxxx beruht und dass das Unterbleiben der Beförderung (als Schaden) durch die Pflichtverletzung adäquat verursacht worden ist, was nur dann der Fall ist, wenn der beklagte K3xxx verpflichtet war, den Kläger zu befördern (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.1991 - 8 AZR 347/89 -, n.v., BAG, Urteil vom 07.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 668/96 -, AP Nr. 41 zu Art. 33 Abs. 2 GG; OVG Münster, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87 ff.).

  • BVerwG, 05.10.1998 - 2 B 56.98
    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05
    Die Kammer konnte es im Folgenden offen lassen, ob in diesem Zusammenhang der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB mit der Folge zu tragen kommt, dass eine Ersatzpflicht für rechtswidriges schuldhaftes Handeln nicht eintritt, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 05.10.1998 - 2 B 56/98 -, Buchholz 237.5 § 8 HeLBG Nr. 6; OVG Münster, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87 ff.; ).

    Dies hat zur Folge, dass den öffentlichen Arbeitgeber eine Ersatzpflicht für rechtswidriges schuldhaftes Handeln nicht trifft, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden (vgl. OVG NW, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87 ff.; BVerwG, Beschluss vom 05.10.1998 - 2 B 56/98 -, Buchholz 237.5 § 8 HeLBG Nr. 6).

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05
    Ist dies nicht der Fall, können die Gerichte die getroffene Entscheidung nicht durch ihre eigene Beurteilung ersetzen (vgl. BAG, Urteil vom 05.03.1996 - 1 AZR 590/92 (A), 1 AZR 590/92 -, AP Nr. 226 zu Art. 3 GG).

    In dem Sinne hatte der beklagte K3xxx die Anforderungen an das Kriterium der "Befähigung" im Sinne der erforderlichen Vorbildung und der "fachlichen Leistung" im Sinne des Fachwissens, des Fachkönnens, der Bewährung im Fach und insbesondere der beruflichen Erfahrung (vgl. BAG, Urteil vom 05.03.1996 - 1 AZR 590/92 (A) -, 1 AZR 590/92 -, AP Nr. 226 zu Art. 3 GG) festgelegt.

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05
    Da die Bewerber verlangen können, dass die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien erfolgt, hat der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vor der Besetzung jeder Stelle zwingend ein Anforderungsprofil festzulegen (vgl. BAG, Urteil v. 21.01.2003 - 9 AZR 72/02 -, AP Nr. 59 zu Art. 33 Abs. 2 GG)).

    Zwar ist ein bloßer Hinweis auf die vorgesehene Vergütungsgruppe unzureichend, wenn sich die konkreten Anforderungen der zu besetzenden Stelle aus ihr nicht feststellen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 21.03.2003 - 9 AZR 72/02 -, AP Nr. 59 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05
    Die aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Grundsätze sind jedenfalls auch dann anzuwenden, wenn der öffentliche Arbeitgeber sich dafür entscheidet, eine Stelle allein nach Leistungskriterien zu vergeben, ohne davon im Laufe des Bewerbungsverfahrens abzuweichen (vgl. BAG, Urteil vom 07.09.2004 - 9 AZR 537/03 -, NZA 2005, 879 ff.).

    Daher hat sich die gerichtliche Kontrolle darauf zu beschränken, ob der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BAG, Urteil vom 29.10.1998 - 7 AZR 676/96 -, NZA 1999, 717 ff.; BAG, Urteil vom 07.09.2004 - 9 AZR 537/03 -, NZA 2005, 879 ff.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05
    Erst dieser Vergleich ermöglicht die Prognose, dass der in Betracht kommende Bewerber den nach der Dienstpostenbeschreibung anfallenden Aufgaben besser als andere Interessenten gerecht werden und damit auch für ein höherwertiges Amt geeignet sein wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 -, ZTR 2001, 579 f.).

    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zurechnenden Umstände er das größte Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 -, ZTR 2001, 579 f.; BVerwG, Beschluss vom 11.08.2005 - 2 B 6/05 -).

  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05
    Dabei sind öffentliche Ämter in diesem Sinne nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 -, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 19.02.2003 - 7 AZR 67/02 -, AP Nr. 58 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG, Urteil vom 07.12.1994 - 6 P 35/92 -, AP Nr. 13 zu § 2 BAT SR 2y; BVerwG, Urteil vom 26.10.2000 - 2 C 31/99 -, ZTR 2001, 191 f.).

    Ein weitergehender Anspruch auf Beförderung setzt voraus, dass sich jede andere Auswahlentscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft erweist, weil die Auswahl zu Gunsten des übergegangenen Bewerbers die einzig rechtmäßige Entscheidung gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, AP Nr. 40 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG, Urteil vom 19.02.2003 - 7 AZR 67/02 -, AP Nr. 58 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96

    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 407/03

    Hypothetische Eingruppierung einer "Sachgebietsleiterin Justitiariat" wegen

  • VGH Hessen, 27.11.1990 - 1 TG 2527/90

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Informationspflichten gegenüber

  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02

    Keine Verpflegungspauschale für Einsatzwechseltätigkeit bei Rufbereitschaft ohne

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 129/83

    Personalratsmitglied - Benachteiligungsverbot

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 163/01

    Eingruppierung: Restaurateurin im Museum

  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

  • LAG Hessen, 28.06.2012 - 9 Sa 1456/11

    Ausschreibung - Höherbewertung - Schadenersatz - Stellenbesetzung

    Dem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber stehen allenfalls Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm die Stelle hätte übertragen werden müssen (BAG Urteil vom 19. Febr. 2008 - 9 AZR 70/07 - EzA Art. 33 GG Nr. 34; BAG Urteil vom 18. Sept. 2007 - 9 AZR 672/06 - EzA Art. 33 GG Nr. 33; LAG Hamm Urteil vom 11. Okt. 2005 - 12 Sa 769/05 - Juris).
  • LAG Hessen, 12.09.2014 - 14 Sa 138/14

    Umfang der Rechtskraft der Feststellung des Untergangs des

    Dem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber stehen allenfalls Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm die Stelle hätte übertragen werden müssen ( BAG, Urteil vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - EZA Art. 33 GG Nr. 34; BAG, Urteil vom 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - EZA Art. 33 GG Nr. 33; LAG Hamm, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 12 Sa 769/05 - Juris ).
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