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   LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05   

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LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05 (https://dejure.org/2005,7636)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2005 - 7 Sa 822/05 (https://dejure.org/2005,7636)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2005 - 7 Sa 822/05 (https://dejure.org/2005,7636)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 17; ; KSchG § 18; ; BGB § 613 a Abs. 1; ; BGB § 613 a Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Kündigung bei Betriebsstillegung - keine richtlinienkonforme Auslegung der Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Massenentlassung - Vertrauensschutz bei unechter Rückwirkung - Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten der Bundesagentur für Arbeit - keine ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05
    Abgeschlossen ist die Stilllegung erst dann, wenn die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer beendet sind (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. hierzu z. B. Urteil vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB; Urteil vom 24.02.2005 - 2 AZR 214/04 -).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet (BAG, Urteil vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB).

    Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebes, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH vom 11.03.1997 - RsC -13/05 - AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187; BAG, Urteile vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB und vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03).

    § 613 a BGB setzt für den Teilbetriebsübergang voraus, dass die übernommenen Betriebsmittel bereits bei dem früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils hatten (BAG, Urteile vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB, vom 17.04.2003 - 8 AZR 253/02 - AP Nr. 253 zu § 613 a BGB und vom 25.01.2005 - 9 AZR 258/04).

    Die soziale Rechtfertigung ist für den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zu überprüfen (vgl. hierzu auch: BAG, Urteil vom 16.05.2002 - a. a. O., zu B III 2 der Gründe).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05
    Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des BAG (BAG, Urt. v. 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 - NZA 2004, 375 ff.) ist unter Entlassung i. S. der §§ 17, 18 KSchG nicht schon der Ausspruch der Kündigung, sondern die damit beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemeint.

    Die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung darf aber nicht im Widerspruch zum Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers stehen (BAG, Beschluss vom 18.02.2003 - 1 ABR 2/02 - BAG, Urteil vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 - a. A., K. Riesenhuber/R. Domröse, richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17, 18 KSchG und Rechtsfolgen fehlerhafter Massenentlassungen, NZA 2005, 568 ff.: für deutsche Gerichte bedeutet dies, dass sie nationales Recht grundsätzlich auch contra legem fortbilden müssen).

    Sowohl die langjährige gefestigte Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG, Urteil vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 -, NZA 2004, 375 ff.) als auch der Hinweis in den Merkblättern sowie in den Formularen zur Erstattung von Massenentlassungsanzeigen der Bundesagentur für Arbeit gingen ausdrücklich davon aus, dass es für die Erstattung der Massenentlassungsanzeige nicht auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung, sondern auf den der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der Kündigungsfrist ankomme.

  • LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04

    richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG; Vertrauensschutz für den

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05
    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • LAG Köln, 25.02.2005 - 11 Sa 767/04

    Sozialauswahl, grobe Fehlerhaftigkeit, Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05
    Wollte man aus dem Urteil vom 27.01.2005 das Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG auch für die Vergangenheit ableiten, so wäre dies mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes nicht vereinbar (Bauer/Krieger/ Powietzka, Der Betrieb 2005, §§ 445 ff.; LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - a. A., ArbG Bochum, a. a. O.; ArbG Berlin, Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - Riesenhuber/ Domröse, a. a. O.).

    Dieses Vertrauen des in Unkenntnis der durch die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 geänderten Rechtsprechung kündigenden Arbeitgebers ist schützenswert (so ausdrücklich: LAG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - und LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 -).

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05
    Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebes, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH vom 11.03.1997 - RsC -13/05 - AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187; BAG, Urteile vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB und vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03).

    Der Kläger verfügt des Weiteren über das zur Erhebung der Feststellungsklage nach § 46 Abs. 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO notwendige Feststellungsinteresse; denn die Beklagte zu 2) stellt sowohl das Vorliegen eines Betriebsübergangs oder Betriebsteilübergangs als auch den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses des Klägers mit ihr als Arbeitgeberin in Abrede (vgl. hierzu, BAG, Urteil v. 22.07.2004 - 8 AZR 394/03).

  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05
    Dies legt eine Auslegung i. S. des bisherigen Verständnisses nahe, dass mit Entlassung die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemeint ist (so auch: Bauer/Krieger/Powietzka, Der Betrieb 2005, 445 ff.; a. A., Riesenhuber/Domröse, a. a. O.; ArbG Bochum, Urteil vom 17.03.2005 - 3 Ca 307/04).
  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 685/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05
    Das Berufungsgericht hat im Berufungsverfahren 7 Sa 685/05 Beweis erhoben durch uneidliche Vernehmung des 51-jährigen Betriebswirts und Prokuristen U3xxxx H2xxxxx sowie des 32-jährigen Industriemechanikers M2xx L3xxx als Zeugen.
  • LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05
    Der Zeuge H2xxxxx wurde im Berufungsverfahren 7 Sa 720/05 ergänzend vernommen.
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05
    (2) An dieser Beurteilung ändert sich zur Überzeugung der erkennenden Berufungskammer durch das Urteil des EuGH vom 27.01.2005 (C 188/03: Irmtraud Jung ./. Wolfgang Kühnel, NZA 2005, 213) nichts.
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 253/02

    Betriebsübergang - Wareneingang als Betriebsteil

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05
    § 613 a BGB setzt für den Teilbetriebsübergang voraus, dass die übernommenen Betriebsmittel bereits bei dem früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils hatten (BAG, Urteile vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - AP Nr. 237 zu § 613 a BGB, vom 17.04.2003 - 8 AZR 253/02 - AP Nr. 253 zu § 613 a BGB und vom 25.01.2005 - 9 AZR 258/04).
  • BGH, 18.12.2002 - IV ZR 39/02

    Umfang der Beweiskraft von Privaturkunden

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 403/02

    Massenentlassung

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01

    Teilbetriebsübergang - Kündigung

  • ArbG Berlin, 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 258/04

    Arbeitnehmerentsendung - Baugewerbe - Betriebsabteilung - Darlegungs- und

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02

    Kündigung - Betriebsübergang - Konzern

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • LAG Hamm, 23.09.2005 - 7 Sa 1196/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 214/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

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