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   LAG Hamm, 12.01.2007 - 10 TaBV 55/06   

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https://dejure.org/2007,7344
LAG Hamm, 12.01.2007 - 10 TaBV 55/06 (https://dejure.org/2007,7344)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2007 - 10 TaBV 55/06 (https://dejure.org/2007,7344)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 10 TaBV 55/06 (https://dejure.org/2007,7344)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beschlussverfahren Rechtsschutzbedürfnis bei vorgeschaltetem Verfahren durch paritätische Kommission

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 256 ZPO
    Beschlussverfahren Rechtsschutzbedürfnis bei vorgeschaltetem Verfahren durch paritätische Kommission

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis bei vorgeschaltetem Verfahren durch die paritätische Kommission; Einhaltung der Regelungen in einer Rahmenbetriebsvereinbarung "Arbeitszeit"; Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten durch eine paritätische Kommission und ggf. ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 25.05.2007 - 13 Sa 1117/06

    Abmahnung; Ermahnung; Teilbarkeit; Entfernungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2007 - 10 TaBV 55/06
    Über die hiergegen von der Arbeitgeberin eingelegte Berufung zum Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Sa 1117/06 - ist noch nicht entschieden.

    Die Beschwerdekammer hat die Akten 1 BV 6/06 ArbG Detmold = 13 TaBV 30/06 LAG Hamm, 3 Ca 984/04 ArbG Detmold = 10 Sa 41/05 LAG Hamm sowie 2 Ca 187/06 ArbG Detmold = 13 Sa 1117/06 LAG Hamm informationshalber beigezogen.

  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89

    Einigungsstellenverfahren über Rechtsfragen

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2007 - 10 TaBV 55/06
    Daraus folgt, dass die Anträge des Betriebsrats, die auf eine gerichtliche Entscheidung des zwischen den Beteiligten bestehenden Auslegungsstreits abzielt, unzulässig sind, solange das Verfahren nach Ziffer 9. der Rahmenbetriebsvereinbarung vom 31.05.1996 nicht durchgeführt ist (BAG, Beschluss vom 20.11.1990 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 43; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 4 Rz. 2).
  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2007 - 10 TaBV 55/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis kann aber fehlen, wenn der Antragsteller sein Rechtsschutzziel auf einfacherem Weg erreichen kann, wenn ein anderer Weg voraussichtlich schneller, besser und ohne zusätzliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zum Ziel führt (BGH, Urteil vom 28.03.1996 - NJW 1996, 2035; BGH, Urteil vom 18.02.1998 - NJW 1998, 1636; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 253 Rz. 18 b; Lüke, MünchKomm, ZPO, 2. Aufl., vor § 253 Rz. 10 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.1998 - VIII ZR 376/96

    Rechtsschutzinteresse für Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2007 - 10 TaBV 55/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis kann aber fehlen, wenn der Antragsteller sein Rechtsschutzziel auf einfacherem Weg erreichen kann, wenn ein anderer Weg voraussichtlich schneller, besser und ohne zusätzliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zum Ziel führt (BGH, Urteil vom 28.03.1996 - NJW 1996, 2035; BGH, Urteil vom 18.02.1998 - NJW 1998, 1636; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., vor § 253 Rz. 18 b; Lüke, MünchKomm, ZPO, 2. Aufl., vor § 253 Rz. 10 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 141/07

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    Hinsichtlich der betrieblichen Arbeitszeit haben die Betriebsparteien die regelmäßige Arbeitszeit des Betriebes durch eine Rahmenbetriebsvereinbarung "Arbeitszeit" vom 31.05.1996 (Bl. 7 ff. d A. 2 BV 7/06 Arbeitsgericht Paderborn = 10 TaBV 55/06 Landesarbeitsgericht Hamm) geregelt.

    Entsprechend der Entscheidung des Beschwerdegerichts vom 12.01.2007 - 10 TaBV 55/06 - müsse auch vorliegend zuvor das Verfahren nach Ziffer 9 der Rahmenbetriebsvereinbarung eingehalten werden.

    Auch der Hinweis des Betriebsrats auf die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 12.01.2007 - 10 TaBV 55/06 Landesarbeitsgericht Hamm - geht ins Leere, weil diese Entscheidung keinen Antrag auf Zustimmung zu Überstunden gemäß Modul V zum Gegenstand hatte, sondern eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Betriebsparteien betraf, die Modul II der Rahmenbetriebsvereinbarung betraf; in Modul II ist gerade keine ausdrückliche Verfahrensregelung wie in Modul V enthalten.

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