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   LAG Hamm, 12.01.2017 - 11 Sa 386/16   

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https://dejure.org/2017,35254
LAG Hamm, 12.01.2017 - 11 Sa 386/16 (https://dejure.org/2017,35254)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2017 - 11 Sa 386/16 (https://dejure.org/2017,35254)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 11 Sa 386/16 (https://dejure.org/2017,35254)
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  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2017 - 11 Sa 386/16
    Es muss sowohl ein offensichtlicher wie auch ein besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen ( BAG 13.03.2013 - 7 ABR 70/11 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 10 Rn. 16; BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15; GK-BetrVG-Kreutz, Bd. I 10. Aufl. 2014, § 19 BetrVG Rn. 133 ff ).

    Die Verkennung des Betriebsbegriffs hat regelmäßig nicht die Nichtigkeit, sondern nur die Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl zur Folge ( BAG 13.03.2013 - 7 ABR 70/11 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 10 mwN, OS 1 u. Rn. 17; GK-BetrVG-Kreutz, aaO, § 19 BetrVG Rn. 139 ).

  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2017 - 11 Sa 386/16
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BAG eine Nichtigkeit der Betriebsratswahl anzunehmen, wenn zunächst ein einheitlicher Betriebsrat für mehrere Betriebsteile gebildet worden ist und während der Amtszeit des ordnungsgemäß gewählten Betriebsrats für denselben Betrieb oder eine Teilorganisation ohne begründeten Anlass ein weiterer Betriebsrat mit dem Ziel gewählt wird, den amtierenden Betriebsrat abzulösen; denn in einem Betrieb kann nur ein Betriebsrat bestehen ( BAG 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8 Rn. 8 [juris]; zustimmend: BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 u. LAG Niedersachsen 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11 - AiB 2013, 721 [LS] u. Hess. LAG 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09; GK-BetrVG-Kreutz, aaO, § 19 BetrVG Rn. 138 ).

    Bei der Begründung dieses Ergebnisses hebt das BAG hervor, dass für die Repräsentationseinheit der nachfolgenden Wahl ("Bezirksleitung M") im Zeitpunkt der Wahl bereits ein rechtmäßig gewählter Betriebsrat bestand ("Betriebsrat beim Hauptvorstand") und dass berechtigte Anliegen der Bediensteten der Repräsentationseinheit der nachfolgenden Wahl ("Bezirksleitung M") durch die Nichtigkeit der nachfolgenden Wahl nicht berührt werden ( BAG 11.04.1978 aaO Rn. 10, 12 [juris]).

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2017 - 11 Sa 386/16
    Es muss sowohl ein offensichtlicher wie auch ein besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen ( BAG 13.03.2013 - 7 ABR 70/11 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 10 Rn. 16; BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15; GK-BetrVG-Kreutz, Bd. I 10. Aufl. 2014, § 19 BetrVG Rn. 133 ff ).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BAG eine Nichtigkeit der Betriebsratswahl anzunehmen, wenn zunächst ein einheitlicher Betriebsrat für mehrere Betriebsteile gebildet worden ist und während der Amtszeit des ordnungsgemäß gewählten Betriebsrats für denselben Betrieb oder eine Teilorganisation ohne begründeten Anlass ein weiterer Betriebsrat mit dem Ziel gewählt wird, den amtierenden Betriebsrat abzulösen; denn in einem Betrieb kann nur ein Betriebsrat bestehen ( BAG 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8 Rn. 8 [juris]; zustimmend: BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 u. LAG Niedersachsen 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11 - AiB 2013, 721 [LS] u. Hess. LAG 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09; GK-BetrVG-Kreutz, aaO, § 19 BetrVG Rn. 138 ).

  • ArbG Iserlohn, 27.01.2016 - 3 Ca 1431/15

    Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung; Darlegung der Kündigung durch den

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2017 - 11 Sa 386/16
    Das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 27.01.2016 - 3 Ca 1431/15 - wird auf die Berufung des Klägers teilweise abgeändert.

    Der Kläger beantragt, unter teilweiser Bestätigung und teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Iserlohn (3 Ca 1431/15) vom 27. Januar 2016 festzustellen, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis weder durch die von der Beklagten mit Schreiben vom 18. August 2015 ausgesprochene Kündigung noch durch die von der Beklagten mit Schreiben vom 21. August 2015 ausgesprochene Kündigung aufgelöst wurde.

  • LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl - bereits vorhandener Betriebsrat im Teilbereich

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2017 - 11 Sa 386/16
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BAG eine Nichtigkeit der Betriebsratswahl anzunehmen, wenn zunächst ein einheitlicher Betriebsrat für mehrere Betriebsteile gebildet worden ist und während der Amtszeit des ordnungsgemäß gewählten Betriebsrats für denselben Betrieb oder eine Teilorganisation ohne begründeten Anlass ein weiterer Betriebsrat mit dem Ziel gewählt wird, den amtierenden Betriebsrat abzulösen; denn in einem Betrieb kann nur ein Betriebsrat bestehen ( BAG 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8 Rn. 8 [juris]; zustimmend: BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 u. LAG Niedersachsen 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11 - AiB 2013, 721 [LS] u. Hess. LAG 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09; GK-BetrVG-Kreutz, aaO, § 19 BetrVG Rn. 138 ).
  • LAG Niedersachsen, 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11

    Nichtige Betriebsratswahl für Betriebsteil bei zeitlich vorhergehender

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2017 - 11 Sa 386/16
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BAG eine Nichtigkeit der Betriebsratswahl anzunehmen, wenn zunächst ein einheitlicher Betriebsrat für mehrere Betriebsteile gebildet worden ist und während der Amtszeit des ordnungsgemäß gewählten Betriebsrats für denselben Betrieb oder eine Teilorganisation ohne begründeten Anlass ein weiterer Betriebsrat mit dem Ziel gewählt wird, den amtierenden Betriebsrat abzulösen; denn in einem Betrieb kann nur ein Betriebsrat bestehen ( BAG 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8 Rn. 8 [juris]; zustimmend: BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 u. LAG Niedersachsen 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11 - AiB 2013, 721 [LS] u. Hess. LAG 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09; GK-BetrVG-Kreutz, aaO, § 19 BetrVG Rn. 138 ).
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