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   LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11   

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https://dejure.org/2011,26222
LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11 (https://dejure.org/2011,26222)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.04.2011 - 19 Sa 258/11 (https://dejure.org/2011,26222)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. April 2011 - 19 Sa 258/11 (https://dejure.org/2011,26222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fortfall des Annahmeverzugs im Fall einer aus formalen Gründen für unwirksam befundenen Kündigung bei schwerwiegenden fortgesetzt begangenen Vermögensstraftaten zu Lasten des Arbeitgebers.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 615 BGB
    Fortfall des Annahmeverzugs im Fall einer aus formalen Gründen für unwirksam befundenen Kündigung bei schwerwiegenden fortgesetzt begangenen Vermögensstraftaten zu Lasten des Arbeitgebers.

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11
    Durch den Ausspruch der Kündigung dokumentiert der Arbeitgeber den fehlenden Willen, den Arbeitnehmer zu beschäftigen (vgl. grundlegend BAG NJW 1985, S. 935; BAG AP, § 615 BGB Nr. 45; BAG NJW 2001, S. 92; BAG NJW 2001, S. 287 ff).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11
    Durch den Ausspruch der Kündigung dokumentiert der Arbeitgeber den fehlenden Willen, den Arbeitnehmer zu beschäftigen (vgl. grundlegend BAG NJW 1985, S. 935; BAG AP, § 615 BGB Nr. 45; BAG NJW 2001, S. 92; BAG NJW 2001, S. 287 ff).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 10 Sa 559/08

    Annahmeverzugslohn nach einer Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11
    Ein Zahlungsanspruch entfällt nicht automatische dann, wenn der Arbeitgeber bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Kündigungsschutzprozess ein schützenswertes Interesse an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers hatte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.02.2009, 10 Sa 559/08).
  • BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87

    Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11
    Dafür spricht zunächst der erhebliche Schaden, den die Untreuehandlungen des Klägers der letzten Jahre verursacht haben (vgl. dazu BAG, Urteil vom 29.10.1987, 2 AZR 144/87).
  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11
    Durch den Ausspruch der Kündigung dokumentiert der Arbeitgeber den fehlenden Willen, den Arbeitnehmer zu beschäftigen (vgl. grundlegend BAG NJW 1985, S. 935; BAG AP, § 615 BGB Nr. 45; BAG NJW 2001, S. 92; BAG NJW 2001, S. 287 ff).
  • BAG, 26.04.1956 - GS 1/56

    Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11
    Es ist dann nicht die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer schlechthin zu versorgen (vgl. BAG, Beschluss vom 26.04.1956, GS 1/56).
  • LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 1951/10

    1. Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage; Bestand des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11
    Die Wirksamkeit der Kündigung und die Lohnansprüche für den Zeitraum von Oktober 2009 bis Dezember 2009 waren Gegenstand des Verfahrens beim Arbeitsgericht Bielefeld mit dem Aktenzeichen 4 Ca 3359/09 und beim LAG Hamm mit dem Aktenzeichen 19 Sa 1951/10.
  • LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 1959/10
    Auszug aus LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11
    19 Sa 1959/10 zurückgewiesen.
  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 739/11

    Unzumutbarkeit der tatsächlichen Beschäftigung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. April 2011 - 19 Sa 258/11 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11

    Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung,

    Der Arbeitgeber müsste dann der durch § 9 MuSchG geschützten Arbeitnehmerin weiterhin ihren Lohn zahlen, und zwar auch ohne ihre Arbeitsleistung, sofern er sich gemäß § 615 BGB in Annahmeverzug befindet und kein besonderer Ausnahmefall vorliegt, in dem ihm - unter strengen Anforderungen - die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung der der Arbeitnehmerin zuzurechnenden Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (vgl. BAG, Großer Senat, Beschl. v. 26. April 1956 - GS 1/56 -, juris Rn. 17 ff.; BAG, Urt. v. 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 -, juris Rn. 17 und 19; BAG, Urt. v. 1. Juli 1993 - 2 AZR 88/93 -, juris Rn. 18; LAG Hamm, Urt. v. 12. April 2011 - 19 Sa 258/11 -, juris Rn. 415).
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